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Angeklagter naiv, aber schuldfähig
Gutachter sagt vor Gericht aus
Chemnitz. Im Prozess zum gewaltsamen Tod des Chemnitzer Rotlicht-Strippenziehers Matthias B. hat der psychiatrische Gutachter den Angeklagten Christian P.* am Dienstag als schuldfähig eingeschätzt. Angesichts der Reifeverzögerung und Anlehnungsbedürftigkeit des 20-Jährigen legte der Gutachter aber nahe, bei einer Verurteilung Jugendstrafrecht anzuwenden.
Der gebürtige Schlemaer Christian P. räumt ein, das 50-jährige Opfer in der Nacht zum 13. April 2011 in dessen Wohnung im Arbeiterviertel Sonnenberg mit einem Stunden zuvor gekauften Baseballschläger erschlagen zu haben. Allerdings stellte sich der Angeklagte den Richtern am Landgericht bisher selbst als Opfer dar. B. habe von ihm gefordert, sich zu prostituieren und auch ihm selbst sexuell gefällig zu sein. Dem habe er nicht nachkommen wollen. Mit der Keule habe er B. in der Tatnacht drohen wollen. Erst als dieser über ihn gelacht habe, habe er zugeschlagen, so P. Die Blutspuren in der Wohnung deuten indes auf heimtückische Schläge von hinten hin. (eu)
* Name von der Redaktion geändert.


