Abrissgrube mit über 16-jähriger Geschichte: Das Conti-Loch am Dresdner Platz steht möglicherweise vor dem Verkauf. Die Stadt will bei den Neubauplänen ein gewichtiges Wort mitreden.
Foto: Andreas Seidel
Chemnitz: "Bau im Conti-Loch könnte im Herbst 2013 starten"
Wie Bürger und Stadträte die Pläne beeinflussen können
Chemnitz. Die Neubaupläne für das Conti-Loch am Dresdner Platz sind seit Wochen Gesprächsthema in Chemnitz: Die Stadtverwaltung nimmt erneut Anlauf, damit die älteste Baugrube der Stadt verschwindet. Die Stadträte haben das Rathaus beauftragt, in einem Bebauungsplan-Verfahren die Möglichkeiten auszuloten, welche Gestaltung der über 16Jahre alten Brache wünschenswert ist. Anschließend könnte auch der Vorschlag von Innenstadt-Investor Claus Kellnberger zur Debatte stehen, der eine Park- und Einkaufsgalerie errichten will. Grit Baldauf fragte Stadtplaner Börries Butenop und Tiefbauamtsleiter Bernd Gregorzyk, wie es jetzt weitergeht.
Freie Presse: Warum ist für das Conti-Loch ein Bebauungsplan-Verfahren nötig?
Börries Butenop: Die Eigentümerin, die Conti-Galerie-Gesellschaft Chemnitz, bietet das Grundstück auf dem Immobilienmarkt an, ein Verkauf deutet sich an. Es ist daher Anliegen des Stadtrates und der Stadt, zu steuern, was mit dieser wichtigen Fläche in der Innenstadt wird. Das geschieht zum einen, um die erfolgreiche City-Entwicklung fortzusetzen. Zum anderen, weil der Stadtrat Beschlüsse gefasst hat, wie die Innenstadt gestaltet wird. Außerdem verpflichtet das Baugesetzbuch uns, Bauleitpläne, also Flächennutzungs- und Bebauungspläne, aufzustellen, wenn dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Im Fall des Baufeldes J1, dem Conti-Loch, ist dies nötig.
Das Conti-Loch ist in Privathand, Kaufmann Claus Kellnberger will es kaufen. Warum aber führt die Stadtverwaltung ein Bebauungsplan-Verfahren durch, obwohl doch die Stadt nicht Grundstückseigner ist?
Butenop: Eine Stadt hat grundsätzlich die kommunale Planungshoheit. Das heißt, der Stadtrat entscheidet, ob die Bebauung eines Gebietes durch einen Bebauungsplan gesteuert werden soll. Das geschieht unabhängig von derzeitigen und späteren Eigentumsverhältnissen. Anders als bei einem Verfahren, das auf ein konkretes Vorhaben zugeschnitten ist, stellt der fürs Conti-Loch vorgesehene Bebauungsplan nicht vordergründig auf ein konkretes Bauprojekt ab, sondern auf die Grundzüge der Entwicklung des Grundstücks und des Viertels - unabhängig vom späteren Bauherrn.
Welche Arbeitsschritte stehen jetzt an? Wann ist mit den ersten Ergebnissen zu rechnen?
Butenop: Mit dem Beschluss des Stadtratsausschusses vom 17. Januar hat das Bebauungsplanverfahren begonnen. Für den Ablauf des gesamten Verfahrens einschließlich aller Zwischenschritte wird ein Terminplan, wie von den Stadträten gewünscht, erarbeitet. Wir legen ihn dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zur Sitzung am 7.Februar vor. Er wird Vorschläge beinhalten, wann die erforderlichen Beschlüsse zu fassen sind und wann Erörterungen anstehen.
Wann wird die Öffentlichkeit informiert und einbezogen?
Butenop: Das Baugesetzbuch schreibt eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Sobald der Ausschuss voraussichtlich im Sommer 2012 den Entwurf eines Bebauungsplanes bestätigt hat, wird der im Amtsblatt bekannt gemacht und anschließend einen Monat lang öffentlich ausgelegt, sodass jedermann ihn anschauen und bewerten kann. Alle eingehenden Stellungnahmen und Hinweise muss die Stadtverwaltung prüfen und dem Stadtrat Vorschläge vorlegen, wie damit zu verfahren ist. Der Stadtrat entscheidet darüber. Außerdem sind informelle Erörterungen mit Vertretern der IHK sowie mit der Händlergemeinschaft IG Innenstadt vorgesehen.
Foto: Börries Butenop.
Wie können die Stadträte die Pläne beeinflussen?
Butenop: Nur wenn die Stadträte mehrheitlich mit der Planung einverstanden sind, kann sie weiter- geführt und abgeschlossen werden. Das schreibt das Gesetz vor. Die Planung ist Voraussetzung, um Baugenehmigungen zu erteilen. Die Stadträte beeinflussen damit beispielsweise die Art und das Maß der Bebauung, die Verkehrserschließung und die Gestaltung.
Die Hürden sind hoch. So muss die neue Nutzung mit dem Zentrenkonzept zum Schutz des Einzelhandels vereinbar sein. Das legt für das Areal eine langfristige Entwicklung fest, während zunächst die freien Bauflächen im Stadtkern, etwa jene neben dem Schocken, bebaut werden sollen. Außerdem darf neuer Einzelhandel am Dresdner Platz nur kleine Verkaufsflächen belegen. Welche Sortimente dürfen im Conti-Loch verkauft werden?
Butenop: Nach den Empfehlungen des Zentrenkonzeptes sollten kurzfristig nur Sortimente des Handels angesiedelt werden, die als ungefährlich für den Handel in der Innenstadt gelten wie ein Möbelhaus und ein Baumarkt.Selbst diese Anbieter müssen ein Gutachten erstellen lassen und nachweisen, dass sie die Entwicklung der Innenstadt nicht gefährden.Langfristig - das heißt nach einer Bebauung der Flächen neben dem Schocken-Museum und am Johannisplatz mit Verkaufseinrichtungen - sieht das Konzept dann eine weitere Ausdehnung der City bis zum Conti-Loch vor. Dann wären auch andere Sortimente zulässig, wie sie jetzt der Innenstadt vorbehalten sind, also beispielsweise Sportartikel, Technik, Bekleidung und Bücher.
Plant die Stadtverwaltung, ein Gutachten zum Bebauungsplan für das Conti-Loch, aber auch zu Claus Kellnbergers Vorschlag für eine Park- und Einkaufsgalerie in Auftrag zu geben?
Butenop: Die Verwaltung wird wegen der Bedeutung dieses Projektes selbstverständlich die Gutachter einbeziehen, die das Zentrenkonzept für die Stadt Chemnitz erarbeitet haben.
Welcher Beschluss steht am Ende des etwa einjährigen Planungsverfahrens? Welche Auswirkungen hat der Satzungsbeschluss konkret?
Butenop: Das Planverfahren endet mit einem Satzungsbeschluss durch den Stadtrat. Um ihn zu fassen, wägen die Stadträte zuvor alle Anregungen und Hinweise ab, die während der Auslegung des Entwurfs eingegangen sind. Der Beschluss und seine anschließende Bekanntmachung sind die Voraussetzung, um auf den Grundstück Baugenehmigungen erteilen zu können.
Für den Fall, dass der Stadtrat die Satzung genehmigt: Darf ein möglicher Interessent wie Claus Kellnberger dann sofort bauen?
Butenop: Die städtebauliche Planung schließt mit den Satzungs- beschluss ab. Für ein konkretes Bauprojekt müssten Interessenten wie Claus Kellnberger dann einen Bauantrag bei der Stadtverwaltung stellen. Sie prüft den Antrag. Nach etwa drei Monaten steht fest, ob eine Baugenehmigung erteilt wird. Davon unabhängig kann jeder Investor zunächst Kaufverhandlungen mit dem jetzigen Eigentümer des Grundstücks zu führen.
Ist es denkbar, dass zwar das Bebauungsplan-Verfahren mit einem positiven Satzungsbeschluss durch den Stadtrat endet, doch ein anschließender Bauantrag abgelehnt wird? Was könnten die Gründe sein?
Butenop: Bauvorhaben sind nur zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist. Sollte ein Gebäude beantragt werden, das von den Vorgaben des Bebauungsplanes abweicht, dann müssen wir prüfen, ob die Abweichungen in einem vertretbaren Rahmen sind und genehmigt werden können. Bei großen Innenstadtvorhaben übernimmt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss diese Prüfung.
Wann könnte frühestens mit einem Bau begonnen werden?
Butenop: Ein reibungsloses Bebauungsplanverfahren im Jahr 2012 ebenso vorausgesetzt wie ein unkompliziertes Bauantragsverfahren, so könnte im Frühjahr 2013 die Baugenehmigung erteilt werden und der Hochbau beginnen. Allerdings gibt es bei jedem Bebauungsplanverfahren Unwägbarkeiten, sodass diese zeitliche Prognosen unverbindlich sind.
Foto: Bernd Gregorzyk.
Derzeit herrscht am Conti-Loch durch den Ersatzneubau der Brücke am Dresdner Platz keine Baufreiheit. Wann wird der Bau soweit fortgeschritten sein, dass ein Investor loslegen könnte?
Bernd Gregorzyk: Der Neubau der Brücke am Dresdner Platz dauert voraussichtlich bis Ende 2013. Bereits im Herbst 2013 sind die großen Bauarbeiten abgeschlossen, sodass es Baufreiheit im Conti-Loch gäbe.
Gibt es neben Claus Kellnberger weitere Anfragen von Investoren für das Grundstück?
Butenop: Der Stadtverwaltung sind keine weiteren ernsthaften Interessenten oder Anfragen bekannt.
Als Zufahrt in die Conti-Galerie ist ein Tunnel im Gespräch. Von der Waisenstraße aus könnte er unter der Bahnhofstraße hindurch zu den unterirdischen Parketagen stoßen. Wer würde diese Erschließung bezahlen?
Gregorzyk: Die geplante Zufahrt führt zu einem einzelnen Privatgrundstück. Deshalb geht die Stadt davon aus, dass der Investor die Kosten für den Bau einer Straße oder eines Tunnels trägt. Im Bebauungsplanverfahren wird deshalb auch festgelegt, dass die künftige Zufahrt in Privateigentum sein wird.
Leserforum:
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