Ein Plakat erinnert an den Unfalltod der 21-Jährigen. Foto: Archiv
Chemnitz: Prozess gegen Todesfahrer wird neu aufgerollt
Die Eltern einer angefahrenen Radlerin wollen das Urteil nicht akzeptieren
Chemnitz. Der Prozess um den Unfalltod einer 21-jährigen Radfahrerin, die im vergangenen Jahr auf der Dresdner Straße von einem betrunkenen Autofahrer angefahren und tödlich verletzt wurde, wird aller Voraussicht nach neu aufgerollt. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Mittwoch bestätigte, sind die Eltern des Unfallopfers gegen das Urteil vom Dienstag vergangener Woche in Berufung gegangen. Damit werde der Fall am Landgericht Chemnitz noch einmal von vorn verhandelt. Auch die Staatsanwaltschaft habe Rechtsmittel eingelegt.
Die Jugendschöffenkammer des Amtsgerichts hatte den heute 21-jährigen Unfallverursacher nach zwei Verhandlungstagen wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sowohl der Anwalt der Familie als auch der Staatsanwalt hatten wegen der Schwere des Vergehens höhere Strafen ohne Bewährung gefordert. Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem mit dem Umstand, dass der Verurteilte sich vor dem Unfall strafrechtlich praktisch noch nichts hatte zuschulden kommen lassen. Zudem sei zu befürchten, dass ein Gefängnisaufenthalt für den in seiner Entwicklung eher zurückgebliebenen jungen Mann sich negativ auswirken werde.
Der aus einem Chemnitzer Vorort stammende damals 19-Jährige hatte die junge Frau am frühen Morgen des 16. April 2011 bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Wartburg angefahren und gegen einen Ampelmast geschleudert. Danach fuhr er ohne anzuhalten weiter. Die 21-Jährige erlag kurze Zeit später ihren schweren Verletzungen. Alkoholtests ergaben, dass der Unfallverursacher mindestens 1,6 Promille intus hatte. Seinen Führerschein besaß er zu dieser Zeit erst wenige Monate, nachdem er zuvor für das Bestehen der Prüfungen mehrere Anläufe benötigt hatte. Laut dem jetzt angefochtenen Urteil des Amtsgerichts hätte er frühestens nach drei Jahren erneut einen Führerschein beantragen dürfen, auch die Bewährungszeit war auf drei Jahre festgesetzt worden. Zudem hatte der Verurteilte 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen und 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten sollen.


13:21 Uhr
gelöschter Nutzer: @Rettungssani,
Zitat: "Dieser sollte wenigsten für 2-10 Jahr bekommen, so wie es das Strafrecht in so einem Falle vorsieht (egal ob Jugend.- oder Erwachsenenrecht) Verkehrsunfall mit Todesfolge ist kein Kavalleriesdelikt sondern eine Straftat"
Ich weiß ja nicht wo Sie ihr Wissen her haben, aber "Verkehrsunfall mit Todesfolge" gibt als Straftatbestand nicht. In diesem Falle wird der § 222 StGB angewendet - Fahrl. Tötung.
Zitat aus dem Gesetz § 222 StGB:
"Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Von 2 bis 10 Jahren steht da nichts. Und weder die Trunkenheit im Verkehr (§ 316) noch die Unfallflucht (§ 142) haben diesen Strafrahmen.
PS: Einen Kommentar darüber, ob ich die Höhe der Strafe richtig finde oder nicht, werde ich hier nicht abgeben.
12:03 Uhr
Rettungssani: Ich persönlich kann die Deutsche Rechtssprechung nicht mehr nachvollziehen .. Als "normaler" Bürger musste nur mal falsch parken und bekommst eine höhere strafe aufgebrummt als einer der ein Menschenleben auf dem gewissen hat ... ich habe kein Mitleid für einen der unter Trunkenheit und Fahrerflucht einen VKU gebaut hat und wo ein Mensch auch noch sein leben lassen musste ... So ein Mensch kann und darf keine Bewährungsstrafe bekommen. Dieser sollte wenigsten für 2-10 Jahr bekommen, so wie es das Strafrecht in so einem Falle vorsieht (egal ob Jugend.- oder Erwachsenenrecht) Verkehrsunfall mit Todesfolge ist kein Kavalleriesdelikt sondern eine Straftat ...
12:01 Uhr
Jothade: Alles richtig, alles nachvollziehbare Kommentare!
Ich hatte schon im Kommentar zum ersten Artikel unmittelbar nach dem Richterspruch meine Bedenken geäußert.
Vielleicht sollte man nochmal über den Sinn einer Haftstraße nachdenken: Sühne UND Rehabilitation. Zumindestens ist das der Leitgedanke, der meines Wissens seit Ende der 1960er Jahre im Bundesdeutschen Strafvollzug angepeilt wird (wie die tatsächliche "Rehabilitation" für viele Insassen aussieht, wurde oft genug in der Öffentlichkeit bekannt gemacht).
Ich gehe mal davon aus, dass bei dem Herrn Verurteilten vielleicht noch wegen "Erziehungsproblemen" oder "nicht ausgereiften Sozialbewusstsein" o.ä. das Jugendrecht angewandt wurde.
Aber regelmäßig werden dort selbst bei happigen Straftaten nur "Droh-Urteile" (wie hier) erlassen, obwohl der Strafrahmen (wohl nie erreicht) bis zu 10 Jahren geht.
In den USA wäre der Prozess unter gleichen Voraussetzungen und OHNE "Rabatt" für Jugendliche nach Anklage wegen MORDES abgelaufen - der Täter hätte dann mit einer Strafe von mindestens 15 bis 20 Jahre rechnen müssen!
Knast sollte schon als Abschreckungsmittel dienen!
Hier war der Fahrer so feige, dass er das Weite suchte...
Wer wie hier nicht für seine Schandtaten einsteht, sollte im Rahmen der Resozialisierung einige Zeit Gelegenheit erhalten, abgeschottet von der Öffentlichkeit über sein Verhalten nachdenken zu können!
Und ANSCHLIESZEND noch gute 5 Jahre das Autofahren höchstens als Mitfahrer erleben dürfen.
... mal sehen, was raus kommt, die "FP" bleibt da bestimmt dran!
13:22 Uhr
Ballfreund: "da kann einfach keine Bewährungsstrafe folgen."
Völlig richtig. Ich gehe sogar soweit, die Abwägungen des Amtsgerichts (kein Täter bisher, soziale Gefahr im Knast) für absolut hanebüchen zu halten. Die Gefahr, daß jemand im Knast unter schlechten Einfluß gerät, ist ja wohl immer gegeben und dürfte somit jedes Urteil milder ausfallen lassen. Irgendwie hat man immer mehr das Gefühl, daß sich die angewandte Rechtssprechung vom Rechtsgefühl der Bürger weiter entfernt. Beim letzten Gegner des CFC (SV Babelsberg) spielte ein zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilter Straftäter mit, der im Raum Berlin Spielcasinos überfallen überfallen hat. Wegen günstiger Sozialprognose lebt er aber im "freien Vollzug" und darf weiter seinem Job (Profifußballer) nachgehen. Manchmal versteht man echt die Welt nicht mehr.
11:18 Uhr
schnellleserin: genau - dieses Argument spricht eigentlich immer gegen Gefängnis.
und ja, es sollte schon genau abgewogen werden, was gesamtgesellschaftlich besser ist als Strafmaß. Da gebe ich dem Gericht schon recht. Letztendlich ist das Recht kein Sühnerecht. Die Tode Frau wird davon nicht wieder lebendig.
Ich würde dem Gericht auch recht geben, wenn der Täte nicht unter Alkoholeinfluß gestanden hätte.
Ein Unfall kann jedem passieren und auch Fahrerflucht halte ich - wenngleich nicht für richtig - so doch für erst einmal nachvollziehbar. (so aus dem ersten Schreck heraus) Aber Trunkenheit am Steuer und dann auch noch in diesem Maß und mit diesen Folgen - da kann einfach keine Bewährungsstrafe folgen.