Ein Plakat erinnert bis heute an den Unfalltod der 21-Jährigen. 
Ein Plakat erinnert bis heute an den Unfalltod der 21-Jährigen.

Foto: Archiv

Chemnitz: Todesfahrer kommt mit Bewährungsstrafe davon

Junger Mann erfasste unter Alkohol 21-jährige Radfahrerin mit seinem Auto und fuhr weiter

Chemnitz. Der Prozess um den Tod einer 21-jährigen Radfahrerin vor der Jugendschöffenkammer des Amtsgerichts Chemnitz ist für den Angeklagten gestern Abend mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung zu Ende gegangen. Zudem muss er der Familie des Opfers 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der heute 21-Jährige hatte im April vergangenen Jahres die junge Frau, die mit ihrem Rad auf dem Weg zur Arbeit war, in Höhe Fürstenstraße mit seinem Auto erfasst und gegen einen Ampelmast geschleudert. Danach fuhr er ohne anzuhalten weiter. Tests ergaben, dass er mindestens 1,64Promille Alkohol im Blut hatte. Die Frau erlag kurze Zeit später ihren schweren Verletzungen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht nach beinahe zehnstündiger Verhandlung im wesentlichen den Verteidigern des aus einem Ort im Chemnitzer Umland stammenden und mittlerweile in Bayern lebenden Angeklagten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Anwalt der in Lugau lebenden Familie des Opfers hatten wegen der ihrer Ansicht nach gegebenen Schwere der Schuld eine Jugendstrafe ohne Bewährung gefordert.

Entsprechend enttäuscht zeigten sich die Hinterbliebenen gestern nach der Urteilsverkündung. "Damit kann ich nicht leben", sagte der Bruder der Getöteten kopfschüttelnd. "Er bekommt seine zweite Chance, die meine Schwester nicht mehr bekommen kann." Ähnlich äußerten sich zahlreiche Freunde und Bekannte des Opfers, die den Prozess von den Zuschauerrängen aus verfolgt hatten.

Der Vorsitzende Richter Karlheinz Gräwe, selbst Familienvater, richtete in seiner Urteilsbegründung wiederholt sehr persönliche Worte an die Familie der Getöteten. Bei der Entscheidung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen, habe das Gericht unter anderem dem bisher weitgehend straffreien Leben des Angeklagten und dessen glaubhafter Reue Rechnung getragen, sagte er. Ein Gefängnisaufenthalt, wie er etwa gegen jugendliche Wiederholungstäter aus Erziehungsgründen verhängt werde, wäre nach Auffassung des Gerichts wenig hilfreich - angesichts der zu erwartenden negativen Folgen für den als entwicklungsauffällig und in seinem Auftreten bisweilen kindlich wirkenden Mann.

Als strafverschärfend wertete das Gericht unterdessen, dass der Angeklagte in jener Nacht schon mehrfach alkoholisiert gefahren sei, obwohl Freunde ihn gewarnt hatten und davon abhalten wollten. Am Ende war es einem der Bekannten so bange, dass er bei der Polizei anrief und diese auf den gefährlich betrunkenen Fahrer hinwies. Zu spät - kurz darauf passierte der Unfall.

"Es gab eine Riesenstaubwolke, wie bei einer Explosion", schilderte gestern ein Taxifahrer, der den Zusammenprall mit der Radfahrerin beobachtet hatte. Schon kurze Zeit zuvor sei ihm das markante Auto, ein orangefarbener Wartburg, mehrfach unangenehm aufgefallen. "Er kam mit hohem Tempo die Frankenberger Straße rein, überholte mich an einer roten Ampel", schilderte er. Dass der Angeklagte von dem kurz darauf erfolgten Zusammenprall nichts mitbekommen habe, wie er am ersten Verhandlungstag ausgesagt hatte, hielt das Gericht für wenig wahrscheinlich. "In jedem Fall hätte er anhalten müssen und nicht weiterfahren dürfen", so der Richter.

Ebendies ist auch für den Vater des Unfallopfers der schmerzlichste Punkt. "Ein Unfall kann jedem passieren, aber Fahrerflucht geht gar nicht", sagte er. Die Familie kämpfe bis heute mit den Folgen des Geschehens, sei auf psychologische Unterstützung angewiesen. "Was wir durchleben, ist die Hölle."

 
erschienen am 18.07.2012 ( Von Michael Müller )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
16
(Anmeldung erforderlich)
  • 23.07.2012
    08:28 Uhr

    Jothade: @ZaZ: "eine 0-Promille-Grenze funktioniert schon rein technisch nicht, da in vielen Säften ein Alkoholgehalt von bis zu 0,3% enthalten ist".

    So ein Quatsch!
    Erstens sind das keine Prozente, sondern auch ProMILLE (!) in Obst(-säften) usw., und zweitens hat es dazu schon Versuche gegeben, ob man davon tatäschlich "besoffen" wird! Was ich noch so in Erinnerung hab war, dass man ca. 5 kg (!) überreife Äpfel essen muss, um etwa 0,3 ProMILLE im eigenen Blut nachweisen zu können.
    ... und jetzt zeigen Sie mir DENJENIGEN, der es schafft hintereinander 5 kg überreifes Obst zu essen!

    0 0
     
  • 20.07.2012
    15:54 Uhr

    gelöschter Nutzer: Mit Demokratie und Freiheit ist das so eine Sache.

    So lange ich in meinem Haus oder der Wohnung allein bin ist alles ok. Ich kann tun und lassen was ich will. Aber schon wenn eine weitere Person dazu kommt, wird es interessant.
    Und erst recht ist das so, wenn Millionen Menschen den "öffentlichen Raum" gemeinsam nutzen. Dann muss es Regeln geben, denn jeder möchte auch frei von Schaden sein.

    Demokratie widerum heißt dann, dass ich die in einem demokratischen Prozess durch gewählte Volksvertreter entwickelten Gesetze achte und respektiere, weil ich davon ausgehe, dass sie zum Wohle aller sind und jeder vernuftbegabte Mitbürger diese auch einhält. Dabei weiß ich, dass jeder Fehler macht - mich eingeschlossen.

    Damit meine ich aber nicht absichtliches Fehlverhalten oder gar aus klar fehlendem Unrechtsbewußtsein heraus begangene Owis oder Straftaten im Straßenverkehr (und nicht nur da).

    Hier muss Schluss sein mit lustig.

    0 2
     
  • 20.07.2012
    12:46 Uhr

    ZwenAusZwota: @Jothade: sie sagen es: "sollte das Bestreben eines jeden... sein"
    und nicht "wir, die Regierung, verbieten jetzt ALLEN Bürgern das und das..."
    btw. eine 0-Promille-Grenze funktioniert schon rein technisch nicht, da in vielen Säften ein Alkoholgehalt von bis zu 0,3% enthalten ist. Wenn Sie genug Saft trinken, würde der Alkomat etwas anzeigen und Sie, als Bürger müssten dann beweisen, dass sie gar kein alkoholisches Getränk zu sich genommen haben, da Saft laut Gesetz alkoholfrei ist.
    Mit der 0-Promille-Grenze wäre also von vorn herein die Unschuldsvermutung gegenüber dem Bürger ausgehebelt - was wiederum per Gesetzt nicht geht...

    Im aktuellen Fall - auch um ein Zeichen für andere Idioten zu setzen - wäre der Entzug der Fahrerlaubnis auf LEBENSZEIT weit sinnvoller, als der Ruf nach einer 0-Promille-Grenze.

    Ich weiß nicht, ob ich undeutlich schreibe, oder ob ich absichtlich falsch verstanden worden bin - der Ruf nach einem Verbot einer Sache für 80 Millionen Menschen hat schon etwas mit Freiheit und Demokratie zu tun.

    1 1
     
  • 19.07.2012
    14:53 Uhr

    Jothade: ... "bisher weitgehend straffreien Leben"...
    Ich hoffe nur, der Richter irrt hier nicht und gibt eine Chance frei, die der Verurteilte nicht verdient hat!

    Übrigens lieber ZaZ: "Freiheit und Demokratie" haben in keinem Land der Welt etwas damit zu tun, wenn sich einer betrunken ans Steuer setzt! De facto bestand auch in der DDR eine Alkoholgrenze von 0,3 Promille (zumindestens wurden von der Polizei eingezogene Führerscheine wieder ausgegeben, wenn diese Grenze ausweislich derBlutuntersuchung NICHT erreicht war.
    Aber die "Duldung" einer Grenze muss nicht bedeuten, dass der Individualist für sich VORSÄTZLICH beschließt, an diese Grenze gehen zu wollen.
    Also: 0,0 Promille sollte das Bestreben eines jeden Verkehrsteilnehmers sein!
    Viele sind nämlich schon (ohne es zu wissen) mit einem Bier 0,3 Liter aufgrund ihrer körperlichen Verfassung schon an der 0,5 Promille-Grenze dran!

    0 1
     
  • 19.07.2012
    11:13 Uhr

    ZwenAusZwota: @809626, aha, weil ein paar wenige Idioten unter Alkoholeinfluss sch*** bauen, wollen Sie ernsthaft 80Millionen Bürgern etwas verbieten? Willkommen in der DDR! Mit diesem Verbot erreichen Sie keinesfalls, dass es weniger Unfäll unter Alkoholeinfluss gibt - bestehende Regelungen sind ausreichen müssen nur UMGESETZT werden - sprich: Polizei auf die Straße und kontrollieren.
    Eine Demokratie macht genau das aus, Recht und Freiheit für den einzelnen, aber auch Pflichten für jeden einzelnen - und nicht ihr Wunsch nach Verbot und Unterdrückung (Diktatur)! Wenn Sie unsere schöne (west)deutsche Demokratie nicht mögen, ziehen Sie doch bitte in die Ukraine oder nach Weißrussland um!

    3 1
     

 
 
 
Artikel weiter empfehlen
per E-Mail per Bookmark
 
Facebook Teilen   Twittern  
 
 
Unsere Partner
aok
chursächsische