In Chemnitz soll der Leinenzwang gelockert werden.

Foto: E. Mildner/Archiv

Chemnitz will die Leinenpflicht lockern ...

... und Alkoholgenuss auf Spielplätzen erlauben - Polizeiverordnung überarbeitet

Chemnitz. Die Stadtverwaltung will die Polizeiverordnung für Chemnitz entschärfen: In dem überarbeiteten Papier, über das der Stadtrat am 29. September abstimmt, ist beispielsweise der umstrittene Leinenzwang neu geregelt: Müssen Hunde derzeit im gesamten öffentlichen Stadtgebiet generell an die Leine, so gilt dies laut dem Vorschlag nur noch für die bebauten Ortslagen. Die wichtigsten Änderungsvorschläge:

Leinenpflicht nur bei Wohnbebauung und auf ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen:

Alt: Laut der gültigen Satzung müssen Hunde im gesamten öffentlichen Raum der Stadt angeleint werden. Ausnahme: Auf ausgewiesenen Hundewiesen dürfen sie frei laufen.

Neu: "Anleinen soll nur noch innerhalb bebauter Ortsteile nötig sein, auf ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen, in Grün- und Erholungsanlagen", so Bürgermeister Miko Runkel: "Außerhalb der Wohnbebauung, also nach dem letzten Haus, können Halter andernfalls die Leine lösen."

Grund für die Änderung: Mit der Neufassung will die Rathausspitze die "berechtigten Interessen der zahlreichen Hundehalter berücksichtigen", so Runkel. Dabei beruft er sich auf Erfahrungswerte: "In den zwei Jahren des Leinenzwangs hat sich gezeigt, dass es vertretbar ist, die Tiere außerhalb bebauter Gebiete laufen zu lassen." In Chemnitz sind derzeit 7000 Hunde angemeldet.

Alkoholgenuss auf Spielplätzen möglich:

Alt: Zum Schutz von Kinder und Jugendlichen ist es auf Spiel- und Bolzplätzen verboten, öffentlich Alkohol zu trinken oder sich angetrunken auf dem Platz aufzuhalten.

Neu: Dieser Passus entfällt.

Grund für die Änderung: Runkel beruft sich auf die aktuelle Rechtsprechung. "Für ein grundsätzliches Alkoholverbot gibt es keine ausreichende Rechtsgrundlage mehr. So reicht nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 17.März eine allgemeine Gefahr nicht, um Alkoholgenuss zu verbieten. Künftig muss dafür eine konkrete Gefahr für Ordnung und Sicherheit bestehen.

Beispiel: "Wer eine Schnapsflasche aus Glas mit auf den Spielplatz bringt, hat einen gefährlichen Gegenstand dabei, darf deshalb des Platzes verwiesen werden."

Mehr Freizügigkeit bei Treffen im öffentlichen Raum:

Alt: Bislang sind Treffen an öffentlichen Straßen, in Grün- und Erholungsanlagen zum Alkohol- oder Rauschmittelkonsum laut Satzung verboten, wenn dadurch Passanten belästigt, Straßen und Flächen verschmutzt werden. Grundsätzlich sind regelmäßige unangemeldete Treffen verboten, wenn dadurch Personen belästigt werden.

Neu: Auch diese Passage soll gestrichen werden.

Grund für die Änderung: Wegen der genannten Urteile fehlt Runkel zufolge eine Rechtsgrundlage für das Verbot.


 
erschienen am 09.09.2010 ( Von Grit Baldauf )
 
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