Mit Schlittschuhen, Hockey-Schlägern und Hörnerschlitten pilgern die Chemnitzer in diesen Tagen unter anderem zum zugefrorenen Schloßteich. Doch zum Betreten offiziell frei gegeben ist die Eisfläche ebenso wenig wie andere zugefrorene Seen und Talsperren.
Mit Schlittschuhen, Hockey-Schlägern und Hörnerschlitten pilgern die Chemnitzer in diesen Tagen unter anderem zum zugefrorenen Schloßteich. Doch zum Betreten offiziell frei gegeben ist die Eisfläche ebenso wenig wie andere zugefrorene Seen und Talsperren.

Foto: Haertelpress

Chemnitzer Ordnungsamt will Schlittschuhläufer kontrollieren

Viele Eislauf-Fans nehmen derzeit verbotenerweise zugefrorene Seen in Beschlag

Chemnitz. Jugendliche in mehreren Gruppen fahren Schlittschuh, andere spielen mit Floorball eine Art Hockey, Kinder schlittern auf ihren Schuhen über das Eis. So sah es am Dienstag am zugefrorenen Schloßteich aus. Bereits am Wochenende hatten zahlreiche Eislauf-Fans und Familien den Teich bevölkert.

Doch davor warnt die Stadtverwaltung. Das Betreten von zugefrorenen Flüssen, Seen und Teichen in städtischen Grünanlagen und Parks - und damit auch des Schoßteichs - sei verboten, teilt die Pressestelle des Rathauses mit. Wer das Verbot ignoriere, handle auf eigene Gefahr; die Stadt übernehme keine Haftung. Doch von dem Verbot wussten am Dienstag beispielsweise drei Jugendliche, die auf dem Teich Schlittschuh liefen, nichts.

Das Eis sei dick genug, andere brächen auch nicht ein, argumentierten sie. Doch seitens des Rathauses heißt es, das Betreten sei nicht sicher, selbst wenn das Eis dick genug aussehe. So könne es etwa durch unterschiedliche Sonneneinstrahlung an manchen Stellen auch zu dünn sein.

Versicherungen prüfen

Festgehalten ist das Verbot in der städtischen Grünanlagensatzung, die im Internet nachlesbar ist. Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollierten punktuell die Einhaltung des Verbots. Angetroffene Eisläufer würden belehrt und gebeten, das Eis zu ihrem eigenen Schutz zu verlassen. Wer sich nicht einsichtig zeige, müsse in Einzelfällen mit einem Bußgeld zwischen 20 und 100 Euro rechnen, erläutert die Rathaus-Pressestelle.

Falls doch ein Unfall passiert - beispielsweise wenn ein Eisläufer einbricht und mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus muss - trügen die gesetzlichen Krankenversicherungen zwar die Kosten, erläutert Thomas Schmid, Sprecher der Barmer-GEK-Krankenkasse in Sachsen. Entstünden dabei erhebliche Kosten, prüften die Krankenkassen aber auch, ob sie etwa eine Stadtverwaltung wegen Fahrlässigkeit haftbar machen und einen Teil der Behandlungskosten einfordern können. Zudem hätten die Kassen nach dem Sozialgesetzbuch das Recht, Behandlungskosten auch vom Versicherten selbst - also demjenigen, der verunglückt ist - zurückzufordern. "Das haben aber zumindest wir noch nie gemacht", so Schmid.

Unterdessen warnt die Stadtverwaltung insbesondere vor dem Betreten der Eisfläche der Talsperre Euba. Zur Einhaltung einer festgelegten Wasserspiegelhöhe werde der Spiegel gesenkt, wodurch sich zwischen der Eisfläche und dem Spiegel ein Hohlraum bilde. Dort könne das Eis leicht brechen. Unbefugte müssten für alle Schäden, die der Stadt aus einer verbotenen Nutzung oder Handlung entstehen könnten, haften.

Auch auf dem Stausee Oberrabenstein ist Eislaufen nicht möglich - entgegen früherer Aussagen der Stadtverwaltung. Die für den Stausee zuständige Eissport- und Freizeitgesellschaft (EFC) lege selbst fest, ob das Gelände zum Eislaufen frei gegeben werden kann, heißt es jetzt.

Holprige Eisfläche

In den vergangenen Jahren sei das noch kein einziges Mal möglich gewesen, sagt Roland Hauschild von der EFC. "Die Eisstärke muss mindestens 20 Zentimeter dick sein, derzeit liegen wir erst bei etwa zehn Zentimetern." Aber selbst wenn die Eisschicht noch wachse, sei sie nicht automatisch zum Eislaufen geeignet. "Die Eisfläche, die wir zur Zeit haben, ist durch vergangenen Eisregen nicht eben, sondern holprig", erläutert Hauschild. Eine Eisbearbeitungs-Maschine aber könne er nicht einsetzen, weil die für die Eisfläche wiederum zu schwer sei.

Service

Eislaufen ist in der Eissporthalle der Eissport- und Freizeitgesellschaft am Küchwald täglich möglich.

www.efc-chemnitz.de

 
erschienen am 07.02.2012 ( Von Katharina Leuoth und Daniel Frick )
 
Kommentare
6
(Anmeldung erforderlich)
  • 08.02.2012
    13:37 Uhr

    Pixelghost: @fuxx, Zitat: "Ist es nicht in jeder Stadt in Deutschland absolut üblich und selbstverständlich, dass Eisflächen nicht ohne Kontrolle freigegeben werden und vor dem Betreten gewarnt bzw. dieses verboten wird."
    Genau. Die Kontrolle machts und davon steht nichts in dem Bericht, nur, dass die Eisfläche zu dünn sei, aber man sagt nicht wie dick oder dünn sie eigentlich ist. Es wird halt sofort ein Verbot ausgesprochen. Und darum gehts es.
    Als ich klein war (in den 60ziger Jahren) kam in meinem Nest zu dem dortigen Kiessee einer von der Gemeinde (oder FFw???) der die Dicke des Eises kontrollierte. Und dann wurde die Fläche frei gegeben. Aber: Es wurde nie komplett verboten.
    Hier in Chemnitz wird's sich einfach gemacht. Verbot, peng. Und man erkärt, dass man keine Verantwortung übernimmt. Dann schickt man aber Politessen hin und will abkassieren.
    Heute in Bild: Hannover gibt nach Kontrolle der Stadt einen See frei. Strg+C Chemnitz!!!

    1 3
     
  • 08.02.2012
    13:19 Uhr

    f1234: Da sind sie wieder, die "Reichsbedenkenträger"!

    Während man mittlerweile selbst auf der Außenalster in Hamburg eislaufen kann, denkt die Stadt Chemnitz, anstatt sich über die Möglichkeit einer angenehmen Belebung der Stadt - die zudem kein Steuergeld wie z.B. ein überflüssiges Fussballstadion kostet - zu freuen, als Erstes über Verbote und Ordnungsgelder nach. Es könnten die Menschen ja Spaß haben, ohne dass die Stadtverwaltung die Kontrolle darüber behält.

    Man fragt sich hier schon, wessen Geist in der Stadtverwaltung vorherrscht. Jedenfalls nicht ein dem Bürger der Stadt dienender Geist, sondern vielmehr ein Obrigkeitsdenken, dass irgendwo vor 1989 stehen geblieben ist.

    Traurig!

    2 3
     
  • 08.02.2012
    12:09 Uhr

    fuxx: Ihr tut so, als hättesich die Stadt wieder eine besondere Schikane ausgedacht. Ist es nicht in jeder Stadt in Deutschland absolut üblich und selbstverständlich, dass Eisflächen nicht ohne Kontrolle freigegeben werden und vor dem Betreten gewarnt bzw. dieses verboten wird?

    Schließlich geht es auch um die Verantwortung in Bezug auf Menschenleben.

    Aber ihr habt schon recht, Chemnitz ist Schei**e und Meckern fetzt!!

    6 1
     
  • 08.02.2012
    10:47 Uhr

    JanSen: Schlimm wenn man statt einfach die Eisdicke durch die Feuerwehr kontrollieren zu lassen, erstmal den Bürger kontrollieren will. Ich glaube das ist die falsche Denkrichtung.

    0 4
     
  • 08.02.2012
    09:03 Uhr

    Pixelghost: Das Ordnungsamt fährt mit den Eisläufern Schlitten. Ach deshalb sagt man "Sportstadt Chemnitz".

    1 4
     

 
 
 
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