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Freie Kitas: Eltern dürfen weiter auf Essengeld-Zuschuss hoffen
Wegen eines Formfehlers haben womöglich tausende Eltern weiter Anspruch auf Zuschuss für Kita-Essen
Chemnitz. Das Schreiben des Jugendamtes kam im Dezember vergangenen Jahres. Darin teilte Amtsleiter Holger Pethke den freien Trägern von Kindereinrichtungen wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas oder Kindervereinigung mit, dass die städtische Subventionierung des Kita-Essens wegen eines Stadtratsbeschlusses vom Januar 2011 wegfällt. Das, so Pethke, habe Auswirkungen auf die Rahmenvereinbarung, die die Kommune mit jedem Träger abgeschlossen hat: Mehrere Absätze würden vollständig oder zumindest teilweise "gegenstandslos".
Was belanglos klingt, birgt Zündstoff. Besagte Rahmenvereinbarung zwischen Kita-Träger und Stadtverwaltung hat den Charakter einer Satzung und unterliegt damit juristischen Schranken. So ist zum Beispiel in Paragraf 8 des Papiers geregelt, dass sich die Vereinbarung jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht von einer der beiden Vertragsparteien bis zum 30. Juni gekündigt wird. Und hier wird es spannend: Gilt das Schreiben des Jugendamtes über die Kürzung der Essengeld-Zuschüsse juristisch als Kündigung, dann wäre sie unwirksam. Denn dann hätte sie bis Ende Juni bei den Trägern eingehen müssen - und nicht erst im Dezember. Die Folge: Eltern, deren Kinder eine freie Kita besuchen, hätten damit weiter Anspruch auf die Zahlung des Essengeld-Zuschusses - immerhin bis zu 80 Cent pro Portion. In Chemnitz betrifft das mehr als 5000 Mädchen und Jungen.
Juristen stützen diese Ansicht. "Ein Vertrag verliert nicht automatisch seine Gültigkeit oder wird gegenstandslos, weil eine Vertragspartei das so festlegt", sagt der Chemnitzer Rechtsanwalt Jürgen Renz. Der Stadtrats-Beschluss - nämlich die Kürzung der Essengeld-Subvention - müsse durch eine vertragliche Änderung umgesetzt werden. Die Stadt hätte also bereits vor dem 30. Juni vergangenen Jahres die Kündigung erklären müssen, so Renz. Dieser Termin sei verpasst worden. Daraus folgert der Jurist: "Die Essengeld-Subventionierung kann nicht vor dem 30. Juni 2013 gestrichen oder gekürzt werden."
Sollten Gerichte dieser Auffassung folgen, hätte dies massive Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt. Mit dem Kürzungsbeschluss des Stadtrates wollte die Kommune jährlich mehr als 700.000 Euro einsparen. Dies wäre zumindest teilweise hinfällig, sollte die Stadt die Zuschüsse an die freien Träger weiter zahlen müssen.
Im Jugendamt sah man das Problem der verpassten Kündigungsfrist zunächst als nicht gravierend an. Auf Anfrage der "Freien Presse" teilte die Behörde in der vergangenen Woche mit, es gebe "keine Signale zur Notwendigkeit", die Rahmenvereinbarung wegen des Wegfalls der Subvention einseitig zu kündigen. Mittlerweile hat sich diese Auffassung offenbar geändert. Auf eine erneute Nachfrage der "Freien Presse" antwortete nicht mehr das Jugendamt selbst, sondern der zuständige Sozialbürgermeister Philipp Rochold. Man prüfe den Vorgang, sagte er und fügte hinzu: "Mehr kann ich im Moment nicht sagen."
Auf das Ergebnis dieser Prüfung warten auch die freien Kita-Träger. "Es wäre für alle Beteiligten hilfreich, wenn es hier eine klare rechtliche Aussage gibt", sagt Angela Gomon-Voit vom Chemnitzer Caritasverband, die auch Sprecherin der Liga der Freien Wohlfahrt ist. Sie habe große Bedenken, so Gomon-Voit, "dass Träger sich nicht mehr auf Vereinbarungen und Verträge verlassen können". Zudem stellt sie die Frage, wieso Eltern und freie Träger die Folgen für das Versäumnis der Verwaltung tragen sollen. Das Jugendamt habe nach dem Ratsbeschluss vom 26. Januar 2011 schließlich ausreichend Zeit gehabt, die Rahmenvereinbarung fristgerecht zu kündigen.



21:54 Uhr
ZwischenDenZeilen: Unterschätze nie die geistige und physische Trägheit in Chemnitzer Amtsstuben...
Insbesondere Tiefbau- Grünflächen- und Jugendamt gehören schleunigst mit fähigem Leitungspersonal neu besetzt.
Und das pikante daran: Herr Pethke (JA-Leiter) hatte sich im Herbst tatsächlich als Sozialbürgermeister beworben - dürfte also eine interessante Beziehung sein zwischen ihm und seinem neuen Vorgesetzten :)
17:49 Uhr
ChemB: Ich glaube auch, dass so ein "Fehler" nicht passieren würde. Sieht eher so aus, als würde man da jemanden ins Messer laufen lassen. Mal sehen, wann sich die ersten Eltern der kommunalen Kitas zu Wort melden, von wegen "Gleichbehandlung". Eltern freier Kitas zahlen nämlich deutlich weniger für KitaEssen als Eltern kommunaler Kitas. Und 20-30 Euro pro Monat sind schon nicht zu verachten.
00:50 Uhr
Wetzel: Wenn aber nun die anderen Vertragspartner, die freien Träger, der Änderung einzelner Teile des Vertrages zustimmen, sich somit beide Seiten einig sind, dann dürfte es rechtlich keine Probleme geben? War man sich da einig, oder nicht?
Und was birgt das für Zündstoff in Bezug auf die Essenbeiträge in kommunalen Kitas?
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