Konzert Das sogenannte Guerilla-Konzert der Chemnitzer Rockband Kraftklub wird nun auch noch ein Fall für die Sächsische Staatsregierung.

Foto: Andreas Truxa

Kraftklub-Konzert in Chemnitz: Innenministerium will Rathaus-Entscheidung prüfen

Stadtverwaltung wollte keine Sanktionen anstrengen - Sächsische Staatsregierung fordert Aufklärung

Chemnitz. Das sogenannte Guerilla-Konzert der Chemnitzer Rockband Kraftklub wird nun auch noch ein Fall für die Sächsische Staatsregierung. Im Innenministerium will man untersuchen lassen, wie es zu der Rathaus-Entscheidung gekommen war, keine Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Sonn- und Feiertagsgesetzes anzustrengen. "Wir haben eine Stellungnahme der Stadt angefordert", sagte Ministeriumssprecher Lothar Hofner der "Freien Presse".

Nach seinen Worten ist eine Behörde wie die Stadtverwaltung verpflichtet zu überprüfen, ob bei einem Gesetzesverstoß die Verhängung eines Bußgeldes zweckmäßig ist. Dies könne aber nur mit "einer sorgfältigen Sachverhaltsermittlung" und nach den Formalien eines Bußgeldverfahrens beurteilt werden. Dazu gehöre auch die Anhörung der Betroffenen. All dies war im Fall des Kraftklub-Konzerts offenbar nicht erfolgt. Das Innenministerium werde die Angelegenheit daher weiter verfolgen, kündigte Hofner an.

Nach Informationen der "Freien Presse" hatte Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig über die Osterfeiertage im Alleingang entschieden, keine Konsequenzen für Kraftklub anzustrengen. Die Aktion habe "offenkundig spontan, friedlich und zeitlich begrenzt" stattgefunden, hieß es zur Begründung aus der Rathaus-Pressestelle. Ludwigs Entscheidung sorgt nun aber auch im Rathaus selbst für Unmut. "Das ist eine Einladung zum Rechtsbruch", sagte ein Verwaltungsmitarbeiter der "Freien Presse".

Dabei ist nach Ansicht von Juristen der Verzicht auf Sanktionen gar nicht zu beanstanden - allerdings die Art und Weise, wie diese Entscheidung zustande kam. "Sanktionen sind zwar möglich, aber nicht zwingend", sagte der Professor für Öffentliches Recht an der TU Chemnitz, Ludwig Gramlich, der "Freien Presse". Der Gesetzgeber räumt der zuständigen Behörde, hier also der Stadtverwaltung, einen Ermessensspielraum ein. Jedoch setzt dies laut Gramlich voraus, dass der Vorgang zuvor "so umfassend und genau wie möglich" geklärt werde. Nur dann könne auch eine rechtmäßige Entscheidung getroffen werden, begründete er.

Genau diese umfassende und genaue Prüfung könnte nun doch noch erforderlich werden. Grund ist die Ankündigung der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge, eine eigene Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz zu erstatten. Bearbeitet werden müsste diese Anzeige dann aber nicht von der Polizei selbst, sondern vom städtischen Ordnungsamt.

 
erschienen am 11.04.2012 ( Von Swen Uhlig )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
8
(Anmeldung erforderlich)
  • 15.04.2012
    14:47 Uhr

    gelöschter Nutzer: Laute Musik von Jugendlichen verursacht in Chemnitz IMMER Aufregung, da muss kein Feiertag sein.

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  • 14.04.2012
    08:01 Uhr

    gheinze16: Da Gesetze nun mal für jeden gelten, sollte Kraftclub meines Erachtens auch eine angemessene Bestrafung bekommen. Außerdem sollte auch ein Bußgeld verhängt werden, da die Aktion durch den Videodreh zusätzlich einen kommerziellen Hintergrund hatte, was für mich einen schamlosen Beigeschmack hat. Aufgrund der eben genannten Dinge und der (guten) Werbung für Chemnitz, befürworte ich eine milde Bestrafung!

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  • 13.04.2012
    10:20 Uhr

    VikiBrummer: Es ist schon irgendwie verblüffend wie viel Aufregung man mit einem dreiviertelstündigen Konzert anrichten kann. Hat den das sächsische Staatsministerium keine wichtigeren Dinge zu klären?

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  • 12.04.2012
    18:56 Uhr

    aardvark: @Langohr: aber Bürokratie wird es immer geben, keine Angst..... ;-)))

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  • 12.04.2012
    16:57 Uhr

    Langohr: Schade, das in unserer Gesellschaft die Werte so schnell verfallen. Achtung, Moral, Rücksichtnahme und Anstand wird es bald nicht mehr geben. Das ist das Trauerspiel

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