Mord: lebenslange Haftstrafe

Landgericht Zwickau verurteilt Angeklagten aus Limbach-Oberfrohna

Zwickau/Limbach-Oberfrohna. Nur das laute Aufschluchzen der Ehefrau des Mörders durchschnitt am Mittwoch die kurze Stille im Schwurgerichtssaal, nachdem Richter Klaus Hartmann das Urteil verkündet hatte: lebenslange Haft wegen Mordes. Noch in seinem Plädoyer hatte Staatsanwalt Frank Hoffmann von Totschlag gesprochen, die Anklage kurz vor der Urteilsverkündung jedoch in Mord umgeändert.

Das Landgericht Zwickau folgte dieser Ansicht und sah es als erwiesen an, dass Sergej G. seinen Schwager am 22. April in Limbach-Oberfrohna, mitten im Wohngebiet am Hohen Hain, erstochen hat. Und zwar heimtückisch. "Es gab einen direkten Tötungsvorsatz", sagte der Richter. Das Vorgehen sei "berechnend und kaltblütig" gewesen. Der Grund: tiefer Hass. Der 50-Jährige hatte sich trotz seiner Alkoholabhängigkeit erst wenige Tage vor der Tat um Arbeit bemüht, aber eine Absage erhalten. Sein Schwager hingegen hatte sich im Hartz-IV-Bezug "gemütlich eingerichtet", wie es der Richter formulierte.

Über diese konträren Weltanschauungen gerieten die beiden bei einem gemeinsamen Trinkgelage in der Wohnung eines Bekannten in einen heftigen Streit. Nachdem der Schwager gegangen war, nahm Sergej G. ein Küchenmesser und folgte ihm. Vor der Haustür seines Schwagers stach er drei Mal kräftig zu, traf dabei auch das Herz seines Opfers. In einer großen Blutlache starb der 42-Jährige noch auf dem Fußweg vor seinem Wohnhaus.

Laut der von seinem Verteidiger vorgetragenen Stellungnahme will sich der Angeklagte nach tagelanger Zechtour an all das nicht mehr genau erinnern, der Schwager habe ihn aber zuerst angegriffen. Auch will er ihn nach dem Streit nur zufällig wieder getroffen haben, als er auf dem Weg zu einem nahe gelegenen Teich war, um seinen Rausch auszuschlafen. Doch dieser Notwehr-Version schenkte das Gericht keinen Glauben. Stattdessen habe Sergej G. die Tat von Anfang an beabsichtigt, das Messer mit der 12,5 Zentimeter langen Klinge bei dem Bekannten bewusst eingesteckt, "um die Auseinandersetzung gewaltbereit fortzusetzen".

Um seine Tat zu verschleiern, sei er anschließend wieder zu dem Bekannten gegangen und habe unter dem Vorwand, auf Toilette zu müssen, im Bad das Messer abgewaschen und dann unauffällig in der Küche abgelegt. Auch die Verletzungen am Handgelenk habe er sich selbst zugefügt, um seine Version glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Dementsprechend wollte Richter Hartmann auch die vom Verteidiger verlangte Schuldminderung trotz geschätzter drei Promille zum Tatzeitpunkt nicht gelten lassen.

Sergej G. habe die Tat trotz seiner "erheblichen Alkoholisierung" geplant, die Situation vor dem Haus Am Hohen Hain bewusst heraufbeschworen und das Ganze im Nachhinein als Notwehr tarnen wollen. Der Angeklagte selbst nahm das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, äußerlich gefasst auf. Das Gericht ordnete für den Alkoholiker zudem eine Entziehungskur an.

 
erschienen am 28.10.2010 ( Von Claudia Drescher )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
0
(Anmeldung erforderlich)
Das könnte Sie auch interessieren
 

 
 
 
Artikel weiter empfehlen
per E-Mail per Bookmark
 
Facebook Teilen   Twittern  
 
 
Unsere Partner
aok
chursächsische