ASR-Mitarbeiter Matthias Klüglich sortiert Sperrmüll am Wertstoffhof Blankenburgstraße 63. Künftig wird Sperrabfall auf Abruf abgeholt. Foto: A. Seidel

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Müllentsorgung: Das ändert sich ab 2012

Die Neuerungen im Überblick

Chemnitz. Die Müllgebühr sinkt im Stadtgebiet, und Sperrmüll wird künftig auf Bestellung abgeholt. Bei der Abfallentsorgung sind seit Sonntag wichtige Änderungen in Kraft. Das hat der Stadtrat beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen:

Müllgebühren sinken: Die Müllgebühren gehen um etwa acht Prozent zurück. Dies resultiert aus den gesunkenen Gebühren für die Behandlung der Restabfälle durch den Abfallwirtschaftsverband Chemnitz. Er hat sein Restabfallbehandlungsanlage am Weißen Weg so umgebaut, dass sie weniger Energie verbraucht.

Der ASR will daher für die Tonne Restabfall künftig 110 Euro berechnen - bis Ende 2011 waren es noch 50 Euro mehr. Die Gebühr für Bioabfall rundet er von 30,19 Euro auf 30Euro je Tonne ab. Nach der neuen Kalkulation soll ein Vier-Personen-Haushalt durchschnittlich knapp 150 Euro jährlich an den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (ASR) der Stadt bezahlen, vorher standen auf der Rechnung noch 163 Euro.

Umstellung der Sperrabfall-Straßensammlung auf ein Bestellsystem: Die Sperrabfall-Straßensammlung wird durch ein Bestellsystem ersetzt. Die Sperrabfallkarte bedeutet Abholung auf Abruf. Chemnitzer können einmal jährlich einen Termin zur kostenfreien Abfuhr von maximal drei Kubikmetern Sperrabfall mit dem ASR vereinbaren. Mit der Änderung will der Entsorger den Abholrhythmus den Bedürfnissen der Kunden etwa bei Renovierung, Umzug und Urlaub besser anpassen. Künftig werden dabei auch elektrische und elektronische Großgeräte wie Waschmaschine, Wäschetrockner, Fernsehapparat, Elektroherd, Kühlschrank, Gefrierkombination mitgenommen.

Das Sperrmüll-Auto kann per Sperrabfallkarte bestellt werden. Es gibt sie im Kundenservice-Center, in den Bürgerservicestellen der Stadt und auf allen fünf Wertstoffhöfen oder über das Online-Anmeldesystem auf der Internetseite des ASR. Binnen vier Wochen, nachdem der Kunde den Auftrag erteilt hat, werden Sperrabfall und Großgeräte vom Grundstück abgeholt. Den Abholtermin will der ASR innerhalb von fünf Werktagen nach Auftragseingang beim ASR schriftlich (per E-Mail oder Postkarte) mitteilen.

Häufigere Abfuhren oder zusätzlicher Service wie das Abholen des Sperrabfalls aus der Wohnung sowie Expressabholung (an den folgenden zwei Tagen von Montag bis Freitag nach Eingang des Auftrags) kosten zusätzlich und sind zu beantragen: Für die Abholung aus der Wohnung werden aller sechs Minuten 6,25 Euro fällig, für die Expressabholung 15,43 Euro.

Für größere Mengen Sperrmüll, die über die kostenfreie Grenze von drei Kubikmetern hinausgehen, fallen Gebühren von 21,67 Euro je Kubikmeter³ Sperrabfall an. Zusätzliche Sperrmüll-Fuhren sind auch mit der gebührenpflichtigen Abholung aus der Wohnung oder mit einer Expressabholung kombinierbar. Großgeräte werden zusätzlich zur jährlich einmal angebotenen Fuhre und gegen eine Transportgebühr von 8Euro pro Gerät vom Grundstück abgeholt. Bewohner in Mehrfamilienhäusern können eine Sammelabholung von Sperrabfall beauftragen. Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen können sich mit haushaltsüblichen Mengen beteiligen.

Für größere Mengen Sperrmüll, die über die kostenfreie Grenze von drei Kubikmetern hinausgehen, fallen Gebühren von 21,67 Euro je Kubikmeter³ Sperrabfall an. Zusätzliche Sperrmüll-Fuhren sind auch mit der gebührenpflichtigen Abholung aus der Wohnung oder mit einer Expressabholung kombinierbar. Großgeräte werden zusätzlich zur jährlich einmal angebotenen Fuhre und gegen eine Transportgebühr von 8Euro pro Gerät vom Grundstück abgeholt. Bewohner in Mehrfamilienhäusern können eine Sammelabholung von Sperrabfall beauftragen. Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen können sich mit haushaltsüblichen Mengen beteiligen.

Sperrabfall sowie elektrische und elektronische Geräte sind am Abholtag bis 6 Uhr, frühestens am Vortag ab 18 Uhr, am Fahrbahnrand vor dem Grundstück, getrennt nach Abfallart bereitzustellen. Einzelstücke dürfen nicht schwerer als etwa 80Kilogramm sein. Nur die angemeldeten Sperrabfälle oder Elektrogroßgeräte werden entsorgt. Als Sperrmüll gelten Möbel, Bodenbeläge wie Teppiche, Haushaltsschrott wie Dreiräder, Bügelbretter, Wäscheständer, Gasherde und sonstiger Sperrabfall wie Gardinenstangen, Koffer, Matratzen und Eck-Couchs.

Ungeachtet der Umstellung der Entsorgung können Chemnitzer wie bisher Sperrabfälle bis zwei Kubikmeter³ pro Haushalt und Jahr sowie elektrische und elektronische Altgeräte ohne zusätzliche Gebühren auf den Wertstoffhöfen abgeben.

Konkretisierung der Bedingungen für die Leerung der Abfallbehälter: Nach den Erfahrungen des vergangenen harten Winters besteht der ASR auf einen verkehrssicheren Transportweg und Behälterstandplatz auf dem Grundstück. Er fordert nun per Satzung den Winterdienst auf Wegen und Standplätzen ebenso ein wie das Ausgleichen von Höhenunterschieden durch Rampen. Andernfalls können die Müll-Fahrer den Einsatz ablehnen. Ein Recht, dass das Müllauto kostenlos ein zweites Mal kommt, gibt es in diesem Fall nicht.

Weitere Informationen über den ASR, Kundenservice-Center, Blankenburgstraße 62, Chemnitz, Telefon: 0371 4095-777, Fax: 0371 4095-729, Internet: www.ASR-Chemnitz.de

 
erschienen am 01.01.2012 ( Von Grit Baldauf )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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