Proteste gegen Beginn der Steinbruch-Arbeiten in Mühlau

Mit dem Bau eines Wirtschaftsweges hat der Gesteinsabbau am Windberg begonnen

MühlauAnwohner des künftigen Steinbruches in Mühlau sehen mit Besorgnis die jetzt begonnenen Bauarbeiten für den geplanten Gesteinsabbau östlich des Gewerbegebietes von Mühlau. Eine Bürgerinitiative will rechtlich dagegen vorgehen und einen Baustopp bewirken, weil sie als Träger öffentlicher Belange nicht über den Baubeginn informiert wurde. Auch die Gemeinde Mühlau hat einen Anwalt eingeschaltet.

Die Sand- und Splitterwerke Mühlau wollen auf einer Fläche von rund 44 Hektar am Windberg Granulit abbauen. Mit dem Gestein kann Schotter und Splitt hergestellt werden. Diese Baustoffe werden vor allem im Straßenbau verwendet. Für das Familienunternehmen Vieweg ist der Baustoffhandel Haupterwerbszweig. Neben drei Sandgruben in der Region will der Betrieb sozusagen vor der Haustür - der Sitz der Firma ist im Gewerbegebiet -, bis 2041 Granulit abbauen. 1991 sicherte sich die Firma beim sächsischen Oberbergamt Freiberg das Gewinnungsrecht auf einer Fläche von 50 Hektar im Außenbereich der Gemeinde. 1996 hatte Vieweg die Zulassung des Rahmenbetriebsplans beantragt. Das Vorhaben wurde durch einen sogenannten Planfeststellungsbeschluss im November 2001 vom Oberbergamt genehmigt. Nach Erstellen des Hauptbetriebsplanes hätte es losgehen können. Doch gegen den Gesteinsabbau klagte eine Bürgerinitiative (BI). Landeigentümer, Landwirtschaftsbetriebe und Anlieger befürchten durch den Steinbruch Lärm, Staub und Erschütterungen. Die Steinbruch-Gegner scheiterten vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz und in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Der vom Oberbergamt 2005 genehmigte Hauptbetriebsplan musste allerdings überarbeitet werden. Wie das Oberbergamt gestern mitteilte, wurde der Hauptbetriebsplan zugelassen. "Damit kann mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden", sagte Chef Bernhard Cramer. Im Mai sei von der Mühlauer Firma angezeigt worden, dass die Aufschlussarbeiten begonnen haben.

Doch der Hauptbetriebsplan weiche wesentlich vom Rahmenbetriebsplan ab, sagt BI-Sprecherin Ute Kaden. So sei die Zufahrtsstraße, die jetzt gebaut werde, nicht als Betriebsstraße zwischen dem Gewerbegebiet und der Abbaufläche ausgewiesen. Und es habe keine Genehmigung eines Grundstücksbesitzers gegeben, Erdarbeiten auf seiner Fläche zuzulassen. Es würden zur Erschließung des Tagebaus Wege befahren, ohne die Zustimmung der Besitzer eingeholt zu haben, ergänzt sie. Dem pflichtet die Eigentümerin einer etwa acht Hektar großen Fläche, Hannelore Spreer, bei.

Auch die Burgstädter Ordnungsamts-Chefin Cornelia Müller, die für verkehrsrechtliche Anordnungen in Mühlau zuständig ist, ergänzt: "Der Querweg, wo jetzt schwere Technik entlang fährt, um einen Wirtschaftsweg zu bauen, ist nur als Fuß- und Radweg ausgelegt." Für Lkw bestehe Fahrverbot. Die Behörde prüfe, eine Schranke anzubringen und den Weg nur für Landwirtschaftsfahrzeuge zuzulassen.

Als klaren Rechtsbruch bezeichnet Anwohnerin Sigrid Lichtenberg den Baubeginn. Denn die Genehmigung des Oberbergamtes sei ohne die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt. Das bestätigt Mühlaus Bürgermeister Frank Rüger (parteilos): "Das Oberbergamt hat gestern bestätigt, dass die Gemeinde nicht beteiligt wurde." Das sei aus seiner Sicht nicht zulässig. Burgstädts Bürgermeister Lars Naumann (Freie Wähler) fügt hinzu: "Ich sehe die Entwicklung mit großer Sorge, zumal aufgrund der permanenten Windrichtung Burgstädt von einem möglichen Gesteinsabbau am Windberg durch Lärm und Staub stark betroffen wäre.

Bernhard Cramer vom Oberbergamt akzeptiert den Baubeginn und will keinen -stopp erlassen. "Die vom Süden geplante Betriebsstraße ist genehmigt." Solange die zivilrechtliche Einigung mit dem Eigentümer ausstehe, könnte zeitlich begrenzt ein Wirtschaftsweg aus westlicher Richtung genutzt werden. Er diene nur dem Antransport von mobilen Arbeitsgeräten. Mit dem Betriebsplan sei auch das Abtragen von Mutterboden und sogenanntes Deckgebirge auf der künftigen Tagebaufläche zugelassen worden. Allerdings stehe die privatrechtliche Einigung mit dem Grundstücksbesitzer noch aus, sodass auf der Fläche keine Erdarbeiten erfolgen dürften. Die Behörde habe dies vorgestern kontrolliert, so Cramer.

 
erschienen am 07.06.2012 ( Von Bettina Junge )
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