Rechtsstreit um doppelte Miete geht weiter
Anwohner der Georgstraße in Limbach-Oberfrohna legen Berufung gegen Gerichtsurteil ein - Neue Verhandlungstermine stehen noch nicht fest
Limbach-Oberfrohna. Limbach-Oberfrohna. Im Rechtsstreit um doppelte Mietzahlungen haben Anwohner der Georgstraße in Limbach-Oberfrohna Berufung gegen die Urteile des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal eingelegt. Bislang seien vier Berufungsverfahren beim Landgericht Zwickau beantragt worden, sagte ein Amtsgerichts-Sprecher.
In Berufung gegangen ist auch Karsten Wandel. Der Zwangsverwalter der Häuser mit den Nummern 19 bis 27 an der Georgstraße verlangt von ihm die Nachzahlung von 13.000 Euro. Das ist genau der Betrag, den der 40-Jährige bereits an die Vermieter gezahlt hatte. "Ich habe das Geld nach wie vor nicht, wo soll ich es denn hernehmen?", sagt Wandel. Deshalb habe er Berufung eingelegt.
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Die zwei Verwaltungsfirmen der Häuser waren pleitegegangen. Die Firmen waren daher nicht mehr berechtigt, die Mieten zu erhalten. Als sich der Zwangsverwalter der Häuser Ende 2005 bei den Anwohnern meldete, um die Mieten einzuziehen, überwiesen die meisten von ihnen das Geld trotzdem weiter an die Firmen - und damit an die Falschen.
Das Amtsgericht stellte in seinem Urteil klar, dass der Zwangsverwalter, die Chemnitzer Kanzlei Handschumacher, Krug, Merbecks, die Mieter rechtzeitig über die veränderten Bedingungen informiert habe. Die betroffenen Anwohner hätten daher auf eigenes Risiko gehandelt, als sie die Mieter weiter an die Firmen statt an den Zwangsverwalter überwiesen.
Betroffen waren rund 30 Anwohner, die zwischen 300 und 21.000 Euro an den Zwangsverwalter nachzahlen sollten. Einige Anwohner überwiesen die Miete ein zweites Mal, andere verweigerten die Zahlung. Sie waren daraufhin vom Zwangsverwalter verklagt worden. Wie der Sprecher des Amtsgerichts sagte, wurde den Klagen des Zwangsverwalters ausnahmslos stattgegeben. Alle Anwohner hätten ihre Prozesse verloren.
Doch nicht alle beugten sich den Urteilen, vier Anwohner legten Berufung ein. "Nachdem ich zwei Jahre krankgeschrieben war, bin ich im Februar arbeitslos geworden", erklärt Wandel, der als Straßenbauer tätig war. In diesem Beruf könne er aber nicht mehr arbeiten, sagte er. Dass er die Miete ein zweites Mal bezahle, sei deshalb ausgeschlossen, sagt der 40-Jährige.
Die insgesamt vier Berufungsverfahren könnten sich noch lange hinziehen. Nach Angaben des Sprechers des Landgerichts sind bisher noch keine Prozesstermine festgelegt worden. Wann mit der Fortsetzung der Verfahren in etwa zu rechnen sei, konnte er ebenfalls noch nicht sagen.


