Trotz des Rechtsstreits hat Anett Krüger ihr Lächeln nicht verloren. Mit ihren Kinder Tobias und Antje zeigte sie im Juli auf dem Balkon die umstrittene Piratenflagge. Ins Fenster darf die vorerst nicht mehr.
Foto: Michael Klug/dapd
Robin Hood, die Piraten und die SS
Ein bizarrer Fall beschäftigt das Chemnitzer Landgericht
Chemnitz. Der TV-Koch Stefan Marquard hat ihn als Emblem seiner "Jolly Roger Cooking Gang". Die Punkgruppe "die Toten Hosen" erhob ihn samt gekreuzter blanker Knochen zum Band-Logo. In vielen Hamburger Fenstern hängt er, weil Fußballfans mit ihm ihre Zuneigung ausdrücken. Zuneigung zum Fußballclub St. Pauli, denn der führt den "Jolly Roger", die Totenkopf-Fahne der Piraten, als Vereinsflagge. Doch Chemnitz ist nicht Hamburg.
Vielmehr hat der Streit, den die Chemnitzer Opernchorsängerin Anett Krüger derzeit mit ihrem Vermieter ausfechten muss, inzwischen so hohe Wellen geschlagen, dass diese wohl Matrosen wie Piraten gleichermaßen an den Rand der Seekrankheit brächten. Der Richter, der am Landgericht mit dem Streit um eine im Gründerzeitviertel Kaßberg ins Fenster gehängte Piratenflagge befasst ist, konnte nicht umhin, die Sache als eine inzwischen durch ganz Deutschland geisternde Justizposse zu erkennen.
Dabei ist es der Vermieterin, der Kester-Häusler-Stiftung aus Bayern, todernst. Vorstands-Chef Volker Thieler, selbst Anwalt und Autor mehrerer Mietrechts-Ratgeber, klagte auf Unterlassung und Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen. Der festgesetzte Streitwert: 8000 Euro. In erster Instanz am Amtsgericht bekam er Recht.



22:34 Uhr
Matthias1: Was für eine aufgeblasene Geschichte, zu der man sicher kein Interview mit Völkerrechtlern vom MPI zur Verwendung auf Hoher See gebraucht hätte. Wie der Anwalt auf die Idee kommt, die Flagge des linken FC St. Pauli sei mit dem SS-Wappen zu verwechseln, wird er dem Vorsitzenden Richter nicht erklären können. Dass Leerstände im entvölkerten Chemnitz mit einer solchen Fahne eines Mieters erklärt werden könnten, ist nahezu undenkbar. Der Anwalt aber kommt wohl in jedem Fall zu seinem Geld: Entweder durch Prozesskostenersatz der Mieter (falls diese doch unterliegen) oder durch die (offenbar von ihm selbst geleitete!) Stiftung, deren Mittel er mit diesem Prozess offenbar recht leichtfertig, aber (wie es scheint) durchaus zu eigenen Gunsten einsetzt. Bleibt nur zu hoffen, dass die Stiftung am Ende die Kosten des (aller Voraussicht nach erfolglosen) Prozesses gegen den einzelnen Mieter nicht als "Verwaltungskosten" auf die Gesamtheit der Mieter abzuwälzen versucht!
Übrigens: Warum verrät die Homepage von "Professor Thieler" nicht, an welcher Hochschule dieser Rechtsanwalt "Professor" sein soll? Dies ist zumindest ungewöhnlich...