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Vergewaltigungs-Verfahren eingestellt

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55 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    Pixelghost
    31.07.2015

    PS: Zudem sehe ich das so: Das Gericht kann den Angeklagten gar nicht wegen "Mangel an Beweisen" freisprechen, denn die Würdigung der Zeugenaussage der Geschädigten in der Beweisaufnahme konnte noch gar nicht stattfinden. Dies ist aber ein Muss.

    Ja, das ist Rechtsstaatlichkeit.

    Der heutige Artikel in der FP klärt das gut.

    Deshalb die Empfehlung der Richterin, das Verfahren solange einzustellen, bis die Geschädigte als Zeugen aussagen kann.

  • 0
    0
    Pixelghost
    31.07.2015

    @Zugereiste,
    Zitat: "Der Richter hätte den mutmaßlichen Täter aus Mangel an Beweisen freisprechen können. Dann hätte der Fall aber nicht mehr aufgerollt werden dürfen."
    Wo haben Sie denn diesen Mist her? LAW&ORDER?

    1. Einen Freispruch aus Mangel an Beweisen gibt es im Deutschen Strafprozessrecht nicht.
    Dabei handelt es sich um eine Floskel die hauptsächlich von Journalisten benutzt wird. Diese kommt in keinem Urteilstenor vor.

    2. Auch nach einem Freispruch (es gibt weder einen Freispruch 1. noch 2. Klasse!!!) kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgenommen werden.

    Ich denke, dass Sie die Regel meinen: 'Niemand darf wegen eine Straftat zweimal verurteilt werden' - nur: ein Freispruch ist keine 1. Verurteilung!

    Die erste Frage für mich wärei, nach welcher Rechtsnormen das Verfahren vom Gericht eingestellt wurde und dann kann man weiter reden.

  • 6
    0
    gelöschter Nutzer
    30.07.2015

    Der (mutmaßliche) Täter ist gekommen, die "Geschädigte" (sprich das Opfer) ist nicht vor Gericht erschienen. Vergewaltigungen nachzuweisen ist, v.a. dann, wenn kein genetisches Material plus entsprechende Verletzungen dokumentiert werden konnten, sehr, sehr schwer, ein Fehlurteil wäre in einem solchen Fall ohne Aussage des Opfers noch eher im Bereich des Möglichen. Der Richter hätte den mutmaßlichen Täter aus Mangel an Beweisen freisprechen können. Dann hätte der Fall aber nicht mehr aufgerollt werden dürfen. Das hat nichts mit Demokratie zu tun, sondern mit Rechtsstaatlichkeit!

  • 5
    0
    vomdorf
    30.07.2015

    Die (angeblich) Vergewaltigte ist nicht zum Prozess erschienen!!!

  • 1
    6
    Interessierte
    30.07.2015

    Was ist denn das ???
    Im Jahr 2005 vergewaltigt
    Der Täter ist nicht erschienen 2015
    Das Verfahren soll in 1 bis 2 Jahren wieder aufgenommen werden, in der Hoffnung, dass sich das Opfer dann äußert

    IST DAS DIE DEMOKRATIE