Im Sportplatzstreit entscheidet Richterin zugunsten der Stadt
Auf Schulsportplatz darf auch in der Freizeit Sport getrieben werden
Kleinrückerswalde. Fast genau sechs Jahre nach der Einweihung scheint nun klar: Auf dem Schulsportplatz im Annaberg-Buchholzer Ortsteil Kleinrückerswalde darf in der Freizeit Sport getrieben werden. Dies hat Richterin Anette Ebner vom Verwaltungsgericht Chemnitz so verfügt. Sie wies damit die Klage einer Anwohnerin ab, die sich durch den Freizeitkrach des etwa 15 Meter entfernten Platzes belästigt fühlte. Mit der Entscheidung dürfte ein jahrelanger Streit beendet sein. Er beschäftigte Verwaltungen, Gerichte, die Landesdirektion, den Wachschutz und eine Bürgerinitiative. Er erforderte Lärmmessungen und das Nachbessern mit geräuschdämpfenden Zaunelementen. All dies war der Klägerin aber noch zu wenig. "Lärm durch Schulsport und in Pausen ist nicht das Problem. Das muss ja sein", hatte sie zum Ortstermin im Juni gesagt. Aber sonst störe der Lärm - an Abenden, Sonn- und Feiertagen.
Im Urteil von Richterin Ebner heißt es trocken: "Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens." Damit nimmt das für die Befürworter einer möglichst ungehinderten Nutzung des Areals am Zinnackerweg ein gutes Ende, was die Stadt fast "verbrummt" hätte. Denn die hatte es versäumt, beim Antragsverfahren die Sport- auch als Freizeitanlage einzustufen und eröffnete damit die Chance zur Klage. Deshalb wollte die mehrfach als "Sportfreundliche Kommune" ausgezeichnete Kreisstadt gar "einknicken": Abends sowie generell an Sonn- und Feiertagen sollte die mit hohem finanziellen Aufwand modernisierte Anlage geschlossen bleiben, lautete ein Kompromissangebot. Zum Unmut vieler Eltern. Doch die ließen nicht locker angesichts des Sportzentrums, für das mit Halle und Platz rund 700.000 Euro ausgegeben wurden.
Aber erst nach der Einweihung legte die Stadt mit dem inzwischen geänderten Nutzungsantrag Öffnungszeiten fest, die über der "Kompromissvariante" lagen: wochentags 8 bis 20 Uhr, samstags 10 bis 12 und 14 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags 15 bis 19 Uhr. "Wir haben nachgebessert", hatte Rechtsamtsleiter Jochen Vießmann argumentiert. Die Zeiten gelten weiterhin. Deshalb ist Matthias Schiffner als Sprecher der Elterninitiative, die sich mit einem Petitionsantrag gar an den Landtag gewandt hatte, zufrieden: "Wir freuen uns und hoffen, dass dies die letzte Instanz gewesen ist." Dies könnte sein.
Für die Richterin war unter anderem ausschlaggebend, dass in der Anlage lediglich 11 der wöchentlich 71 Öffnungsstunden dem "unorganisierten Sport" zur Verfügung stehen, dass geforderte Lautstärkepegel eingehalten werden und dass der Charakter des Wohngebiets nicht beeinträchtigt ist.
Laut Anette Ebner ist und bleibt die Anlage eine für sportliche Zwecke. In ihrer 17-Seiten-Begründung führt sie zudem aus, dass es für eine Berufung am Verwaltungsgericht Chemnitz keinen Anlass gibt. Allerdings könne das Oberverwaltungsgericht angerufen werden. Zum Urteil und ob sie die Möglichkeit der nächsten Instanz in Erwägung zieht, äußerte sich die Klägerin am Mittwoch nicht.


