Spektakulärer Unfall in Wiesa: Lkw-Fahrer muss Buße zahlen

Ein 32-Jähriger hatte im Vorjahr eine Eisenbahnbrücke gerammt - Das Gericht geht von "unglücklichen Umständen" aus

Annaberg-Buchholz. Unter einen spektakulären Unfall mit juristischem Nachspiel hat das Gericht in Annaberg nun zunächst einen Schlussstrich gezogen. Das Verfahren gegen einen 32-jährigen Lkw-Fahrer, der in Wiesa eine Eisenbahnbrücke gerammt hatte, wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

In den Mittagsstunden des 1. Februar vergangenen Jahres ging die Unfallmeldung in der Zentrale der Erzgebirgsbahn ein: Ein Lkw war mit seinem Hebearm an der Eisenbahnbrücke in Wiesa hängen geblieben. Sofort wurde die Strecke vorsorglich gesperrt und anschließend die Beschädigungen am Gleis und an der Brücke dokumentiert. Trotz des großen materiellen Schadens, der bei dem Crash zum einen an der Bahnanlage und zum anderen am Lkw entstanden war, hatte der Unfallfahrer, der sich nun wegen des Versuchs eines gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr vor Gericht verantworten musste, Glück im Unglück: Es gab keine Verletzten, und der junge Familienvater konnte seine Arbeitsstelle behalten.

Schlechter Tag

Dieser 1. Februar stand für den Angeklagten von Anfang an unter keinem guten Stern: Beladen mit einem Großcontainer voller brennbarer Materialien blieb sein Lkw zwischen Tannenberg und Schönfeld mit defekten Bremsen liegen. Nachdem er den Pannendienst verständigt hatte, fuhr der 32-Jährige anschließend mit der gebotenen Vorsicht ins nahe gelegene Gelände einer Recyclingfirma, um das Fahrzeug zu entladen. Die Bremsscheibe habe immer noch geglüht, und er selbst habe zu diesem Zeitpunkt kein gutes Gefühl gehabt, erinnerte er sich vor Gericht.

Nachdem er den Container mithilfe eines am Lkw vorhandenen Hebearms abgesetzt hatte, betätigte er die entsprechenden Hebel im Auto, um den Arm in Ruheposition zu bringen. Die Hydraulikpumpe habe entsprechend reagiert, erklärte der gelernte Berufskraftfahrer bei seiner Aussage. Was er zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Eine Kontrollleuchte im Cockpit des Fahrzeugs funktionierte nicht. Dass auch das Einfahren des Hebearms nicht funktioniert hatte, bemerkte der junge Mann beim Passieren der Bahnbrücke. Mit einem gewaltigen Krachen verfing sich der Arm in dem Bauwerk. Den dabei entstandenen Schaden bezifferte ein als Zeuge geladener Bahnmitarbeiter auf rund 55.000 Euro.

Richter folgt Verteidiger

Nach den ausführlichen Aussagen des Angeklagten und zweier Zeugen ging das Gericht von einem fahrlässigen Verhalten aus, das durch das Zusammentreffen unglücklicher Umstände ausgelöst wurde. So folgten Richter und Vertreter der Staatsanwaltschaft dem Antrag des Verteidigers, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vorläufig einzustellen.

 
erschienen am 13.03.2013 ( Von Petra Kaden )
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