Zusatzkosten treffen zahlreiche Hausbesitzer in der Region

Mehr als 1000 Grundstückseigentümer im Altkreis Annaberg müssen künftig mehr für Abwasserentsorgung zahlen

Annaberg-Buchholz. Annaberg-Buchholz. Eine geänderte Vorgehensweise des Landes Sachsen in Sachen Abwasserabgabe hat spürbare Auswirkungen auf zahlreiche Hauseigentümer in der Region. Für Grundstücke mit einer dezentralen Entsorgungslösung - also ohne Anschluss an das Kanalsystem - wird künftig generell ein jährlicher Extra-Beitrag fällig. "Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn jemand eine vollbiologische Kläranlage mit entsprechendem Wartungsvertrag besitzt", sagt Jörg Walther, Geschäftsführer des Abwasserzweckverbands (AZV) Oberes Zschopau- und Sehmatal - dem größten im Altkreis Annaberg. Dieser ist unter anderem für die Kreisstadt, Schlettau, Sehmatal und Geyer zuständig.

Der AZV und andere Verbände sowie Kommunen, die die Abwasserentsorgung in Eigenregie betreiben, müssen die Kleineinleiterabgabe für den Freistaat einziehen. Das war auf dem Papier schon bisher so geregelt. "Aber es bestand die Möglichkeit, die Forderungen mit unseren Investitionen ins Abwassersystem zu verrechnen", erklärt Walther. Dadurch entfiel die Belastung für die Bürger seit Jahren. Diese Alternative, die neben dem AZV Oberes Zschopau- und Sehmatal auch vom AZV Oberes Pöhlbachtal und der Stadt Elterlein genutzt wurde, gibt es aber nicht mehr. Daher müssen Eigentümer der jeweiligen Grundstücke nun zahlen.

Im Falle eines Einfamilienhauses, in dem drei Personen leben, bedeutet dies jährliche Kosten von gut 50 Euro. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr. Die Veranlagung erfolgt zudem immer für das zurückliegende Jahr - also in diesem für 2010. Im Gebiet des AZV Oberes Zschopau- und Sehmatal sind nach Angaben des Geschäftsführers zirka 1200 Grundstückseigentümer betroffen, von denen aber rund 250mit einer Ausnahme rechnen könnten, weil sie schon eine vollbiologische Kläranlage besitzen. Andere dezentrale Entsorgungslösungen wie ältere Klärgruben sind im Übrigen generell ein Auslaufmodell. Diese müssen nach einer Vorgabe des Freistaats bis Ende 2015 erneuert oder umgerüstet werden. Bis dahin wird von den Eigentümern die Kleineinleiterabgabe verlangt.

Das trifft im Gebiet des AZV Oberes Zschopau- und Sehmatal vor allem auf Hausbesitzer in Walthersdorf, Neundorf, Kretscham-Rothensehma und Wiesa zu. Jedoch gibt es auch im Areal des AZV Oberes Pöhlbachtal zirka 150solche Grundstücke. Dieser ist laut Geschäftsführer René Schreiter für Oberwiesenthal, Hammerunterwiesenthal, Bärenstein, Kühberg und Niederschlag zuständig. Eine entsprechende Satzung wird derzeit zudem von der Stadt Elterlein erarbeitet. In Mildenau, das die Abwasserentsorgung ebenso selbst betreibt, wurde die Abgabe schon in den vergangenen Jahren für den Freistaat eingenommen, da es Investitionen zum Verrechnen nicht immer gab. "Aber das Ganze betrifft nur noch Einzelfälle", sagt Bürgermeister Konrad Vogel. Der Abwasserzweckverband Wilischthal und die Stadt Jöhstadt zogen das Geld ebenso schon ein.

Die Höhe der Abgabe

Die vom Freistaat geforderte Kleineinleiterabgabe wird jeweils für das vorangegangene Jahr erhoben. Sie bezieht sich auf Abwasser, das dezentral, aber nicht mithilfe einer vollbiologischen Kläranlage entsorgt wird. Eine Schadeinheit kostet 35,79 Euro und gilt für je zwei Einwohner. Die jährlichen Kosten pro gemeldeter Person auf einem Grundstück betragen demnach 17,90 Euro. Hinzu kommen unterschiedlich hohe Verwaltungsgebühren der Abwasserzweckverbände (AZV) oder zuständigen Kommunen, die das Geld für das Land einziehen und diesem vorher betroffene Areale melden müssen. Beim AZV Oberes Zschopau- und Sehmatal mit den meisten derartigen "Fällen" im Altkreis Annaberg beträgt die Pauschale 9,18 Euro. Beim AZV Oberes Pöhlbachtal liegt sie bei 5 Euro.

 
erschienen am 23.02.2011 ( Von Annett Honscha )
 
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