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Angeklagter aus Aue gesteht Tötung der Mutter

Erinnerung an Tat ausgeblendet - Nebenklägerin will keine Entschuldigung

Aue/Chemnitz (dapd-lsc). Ein 46-jähriger Mann aus Aue hat am Dienstag vor dem Landgericht Chemnitz erstmals die Tötung seiner Mutter zugegeben. Die Anklage wirft ihm Totschlag vor. Er soll die 82-Jährige im März dieses Jahres mit 52 Messerstichen umgebracht haben. In seinem vom Verteidiger verlesenen Geständnis erklärte der Mann, er könne sich an die Umstände der Tat nicht erinnern und müsse sich in einem Schockzustand befunden haben.

Bis zu Prozessbeginn hatte er sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Im weiteren Verlauf des ersten Verhandlungstages ließ er alle Fragen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat unbeantwortet.

Der 46-Jährige soll seine Mutter in der Nacht zum 17. März ohne ersichtlichen Grund mit einem langen Küchenmesser erstochen haben. Eine Pflegedienst-Mitarbeiterin hatte das Verbrechen aufgedeckt. Sie hatte nach der alten Frau sehen wollen. In der Wohnung wurde sie jedoch vom Sohn angegriffen und verletzt.

Mit den Worten "Dass Du mal weißt, wie das ist, wenn man nichts sieht" habe er die Daumen in ihre Augenhöhlen gedrückt, sie geschlagen und zu Boden gestoßen. Die Frau alarmierte die Polizei.

Der Vorwurf insgesamt lautet auf Totschlag in Tatmehrheit mit versuchter Körperverletzung, wie Staatsanwalt Stephan Butzkies sagte.

Der an einer starken Sehschwäche leidende Angeklagte sagte auf Befragen, er habe im Wesentlichen ein gutes Verhältnis zu seiner Mutter gehabt. In letzter Zeit habe er sich jedoch durch sie und die Pflegekräfte entmündigt und finanziell hintergangen gefühlt. Außerdem habe ihm die Mutter angedroht, er müsse wieder in die Psychiatrie nach Rodewisch, wo es ihm sehr schlecht gegangen sei. In der Tatnacht habe er mit ihr darüber reden wollen.

Die angegriffene Pflegedienst-Mitarbeiterin tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Sie habe Angst um ihr Leben gehabt, sagte sie. Mit Hämatomen, Schmerzen im Auge und in der Schulter sei sie zweieinhalb Wochen krank gewesen. Die vor Gericht vorgetragene Entschuldigung des Angeklagten nahm sie nicht an. "Am Anfang hat man das Gefühl, man muss ihm helfen", sagte sie. Heute glaube sie, er sei eiskalt und berechnend und ein Frauenhasser.

Ob er psychisch gestört ist, sollen Sachverständige herausfinden. Er hatte unter anderem vor Jahren versucht, das elterliche Haus in die Luft zu jagen. Die Nebenklägerin sagte, er habe ihr schon früher einmal die Daumen auf die Augen gedrückt.

Wie Butzkies am Rande des Prozesses sagte, war der angeordnete Maßregelvollzug in Rodewisch 2007 aufgehoben worden, weil ein weiteres Gutachten die zunächst zugrunde gelegte Schuldunfähigkeit und Allgemeingefährlichkeit nicht bestätigte.

Es sind noch fünf Verhandlungstage angesetzt.

dapd

 
erschienen am 23.08.2011
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