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Aue: Investor saniert Wasserkraftwerk

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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    03.02.2015

    .... dann sollte man hinterfragen ob rechtsfehlerfrei ein fortbestehendes Altrecht zuerkannt wurde, oder ob für eine Neugenehmigung im FFH-Gebiet eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und die Träger öffentlicher Belange* beigezogen wurden?
    Wenn nicht könnte die Anlage wg. rechtsfehlerhaften Verwaltungsvollzug illegal sein und sich als Fehlinvestition erweisen. - *Das zu hinterfragen wäre nun der Fischereirechtspächter AVS-C und die Grüne Liga gefragt!