Geschockt hatte der Angler Matthias Moyé aus Aue am 15. November eine erstickte Forelle nahe Lauter aus dem Schwarzwasser gezogen - einen von tausenden Fischen, die am Tag zuvor verendet waren. Nun kommt die juristische Aufarbeitung des Fischsterbens voran.
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Fischsterben im Schwarzwasser wird Fall fürs Gericht
Firma wehrt sich gegen Geldstrafe
Aue/Schwarzenberg. Die juristische Aufarbeitung des verheerenden Fischsterbens in Schwarzwasser und Zwickauer Mulde 2010 schreitet nun voran. Das Amtsgericht Aue hat gegen Uwe Graubmann, Inhaber der Firma Oberflächentechnik Uwe Graubmann in Schwarzenberg, einen Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro erlassen. Dagegen hat der Beschuldigte Einspruch eingelegt. Bleiben beide Seiten bei dieser Haltung, kommt der Fall öffentlich vorm Amtsgericht zur Sprache.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wirft Graubmann vorsätzliche Gewässerverunreinigung vor. Danach hat sich am 13. November 2010 eine giftige Brühe vom Firmengelände aus ins Schwarzwasser ergossen. Bei einem Unfall mit einem Radlader sei ein Behälter mit einer Abfalllösung des Industriebetriebs beschädigt worden, der nicht sachgemäß gelagert gewesen sei. Außerdem habe der Firmeninhaber entgegen den streng geregelten Pflichten beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen diesen Schadstoffeintrag nicht umgehend den zuständigen Behörden gemeldet, sondern erst vier Tage später.
Termin im Frühjahr denkbar
Zu diesem Zeitpunkt waren tausende Fische in Schwarzwasser und Zwickauer bereits tot. Schon einen Tag nach dem Unglück hatten Angler flussabwärts kilometerweit keinen lebenden Fisch mehr aufspüren können. Der Fischbestand wird auf Jahre hinaus gestört bleiben.
Über Monate zogen sich auch die Ermittlungen der Behörden hin. Schließlich beantragte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht Aue den Strafbefehl. Eine gängige Praxis, um eine aufwendige mündliche Verhandlungen vor Gericht zu vermeiden. Das Urteil wird allerdings nur rechtskräftig, wenn nicht dagegen vorgegangen wird.
Doch Graubmann wehrt sich. Der Einspruch liegt dem Amtsgericht inzwischen vor. Bis Ende nächster Woche hat sein Anwalt Reinhard Röthig aus Zwickau vorerst Zeit, dem Amtsgericht eine Begründung vorzulegen. Danach entscheiden die Auer Richter, ob und wann sie eine Hauptverhandlung anberaumen. Laut Sybille Peters, der amtierenden Direktorin des Gerichts, könne der Termin einer solche Verhandlung auf das späte Frühjahr oder den Frühsommer in diesem Jahr fallen.
Rechtsanwalt Röthig hat derweil gegenüber der "Freien Presse" angekündigt, schon zuvor eine öffentliche Stellungnahme abzugeben. Das könne er aber erst, wenn er die Untersuchungsunterlagen gesichtet und dem Gericht und der Staatsanwaltschaft die Meinung der Verteidigung dargelegt habe. Das Mandat hat er erst kurzfristig übernommen.
Schadensersatz angekündigt
Gegenüber dem Anglerverband Südsachsen/Mulde/Elster in Chemnitz hatte die Firma Graubmann den Anglern zufolge eingeräumt, dass das Unglück vom Schwarzenberger Unternehmen ausging. Der Verband hat die Gewässer vom Freistaat gepachtet und auch deren Pflege übernommen. Bei dem Gespräch sei dem Verband ein Ersatz des materiellen Schadens versprochen worden.


