Gericht schickt Serien-Einbrecher in Maßregelvollzug
30-jähriger Gewohnheitsverbrecher verurteilt
Chemnitz/Bockau. Bereits dreimal mussten die Zeugen dieses Falles vor Gericht erscheinen, unter ihnen auch ein Rentner aus Bockau. Dass er seine Geschichte am Landgericht Chemnitz am Montag zum dritten Mal erzählen musste, quittierte er ein wenig gereizt: "Was soll ich nach all dieser Zeit noch groß sagen? Er hat mich zusammengeschlagen. Ich musste ins Krankenhaus. Hätte er schwerere Schuhe angehabt, als er mit meinem Kopf Fußball spielte, hätte er mich erschlagen."
Der Mann, der dem Rentner das angetan hatte, ist ein 30-Jähriger, der in Bockau als Gewohnheitsverbrecher gilt. Seit 1998 saß er fünf Jahre im Gefängnis. Er hat ein Dutzend Verurteilungen hinter sich, zehn davon wegen Eigentumsdelikten. Dabei wurden ihm rund 50 Diebstähle und Einbrüche nachgewiesen.
Reichtümer erbeutete er nie. Meist war er hinter Alkohol her und hinter Geldkassetten, deren Inhalt sich zu Bier und Drogen machen ließ. Die Diebstähle waren kaum geplant, erfolgten in der Regel spontan, wie in jener Nacht, als ihn der Durst in das Mehrfamilienhaus in Bockau trieb, in dem er eine Grenze überschritt - die zur schweren Körperverletzung, die auch mit einem Totschlag hätte enden können.
"Ich war erschrocken, als ich später auf Fotos sah, wie ich dort gehaust habe", sagte der Angeklagte am Montag. Dem Rentner, der ihn auf frischer Tat überraschte, trat er ins Gesicht und warf ihm einen Computerbildschirm an den Kopf. Später gestand er der Polizei, dass er in den Wochen zuvor auch ins Bockauer Sportlerheim eingestiegen und in der Kirche einen Opferstock aufgebrochen hatte. Das Amtsgericht Aue verurteilte ihn damals zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Serien-Dieb wollte weniger und ging in Berufung.
Sein Verteidiger, Jan Unger aus Aue, hatte am Amtsgericht noch auf Bewährung plädiert. Inzwischen hat sein Mandant jedoch weitere Straftaten begangen. Derzeit verbüßt der 30-Jährige sechs Monate Haft, weil er im Drogenrausch in Leipzig zwei Polizisten verletzt hatte. Unger bat nun darum, dass der Bockauer in einen Maßregelvollzug eingewiesen wird, in dem er sich einer Alkohol- und Drogentherapie unterziehen muss. "Nur so kann er sein Leben vielleicht in den Griff bekommen", argumentierte der Verteidiger.
Die Staatsanwaltschaft stimmte zu, und das Gericht verurteilte den 30-Jährigen zu zwei Strafen: Zwei Jahre und drei Monate für die Delikte, die schon in Aue verhandelt wurden. Sieben Monate für die hinzugekommenen Straftaten. Bis zu zwei Jahre muss der Bockauer in einer Erziehungsanstalt absitzen. Danach hat er die Chance auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.


