Kein Glück mit den Zeugen
Drogenprozess zieht sich hin - Polizei hat keine Leute für Zwangsmaßnahme übrig
Aue/Johanngeorgenstadt. Aue/Johanngeorgenstadt. Zwei von Vier. Keine gute Quote. Sie zeigt, mit welchen Problemen die Justiz im Prozess gegen einen jungen Mann aus Johanngeorgenstadt, der Drogen verkauft haben soll, zu kämpfen hat. Von vier geladenen Zeugen erschienen vor dem Auer Amtsgericht am Freitag nur zwei.
Einer von denen, die fernblieben, hat gerade eine Drogentherapie begonnen - es war zweifelhaft, ob er zu einer klaren Aussage fähig gewesen wäre. Der andere Zeuge blieb einfach mal so weg. Als er angerufen wurde, meinte er, er fühle sich krank. Richter Michael Kamerling wollte ihn durch die Polizei herbeischaffen lassen, aber das war nicht möglich. Eine vermeintliche Amokdrohung an der benachbarten Berufsschule und ein Verkehrsunfall hatten alle verfügbaren Beamten gebunden. Es war keiner mehr da, der den widerspenstigen Zeugen hätte holen können. Kamerling verhängte 200 Euro Geldstrafe gegen ihn und ordnete seine polizeiliche Vorführung zum nächsten Verhandlungstag an.
Das wird dann der fünfte sein in einem Prozess, der zunächst nicht nach einem schwierigen Verfahren ausgesehen hatte. Von April bis Juli 2009 soll der Angeklagte auf dem Vietnamesenmarkt im tschechischen Potucky mehrfach Drogen geholt, diese zuhause gestreckt und dann weiterverkauft haben. Er selbst schweigt zu den Vorwürfen. Da er weder beim Drogenkauf, noch beim Schmuggel oder beim Verkauf erwischt wurde, hängt der Erfolg der Anklage von Zeugenaussagen ab.
Doch mit den Zeugen ist das in diesem Verfahren so eine Sache. Eine junge Frau widerrief vor Gericht ihre belastende Aussage komplett. Und der Hauptbelastungszeuge war zu seinem ersten Auftritt ebenfalls nicht erschienen. Später packte er zwar aus, doch Verteidiger Michael Windisch gelang es, Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit zu säen. Der Kronzeuge hatte offenbar einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht: Seine Aussage gegen die Einstellung eines Drogenverfahrens.
Da konnte man es schon als Durchbruch bezeichnen, dass eine junge Frau am Freitag berichtete, sie sei einmal dabei gewesen, als der Angeklagte ein Gramm Crystal kaufte. Ein anderes Mal hätten sie und eine Freundin ein Gramm von ihm erworben. Die Zeugin wirkte glaubwürdig und blieb standhaft, als der Verteidiger ihr mit peinlichen Fragen nach ihrem eigenen Drogenkonsum zusetzte. Aber dann musste sie ihre Aussage relativieren: Beim Drogenverkauf hatte der Angeklagte mit einem zweiten Mann auf der dunklen Rückbank eines Autos gesessen. Wer von beiden ihr das Tütchen reichte und wer ihr Geld entgegennahm, hatte die Zeugin nicht gesehen.


