Neue Baumschutzsatzung in Schneeberg
Papier liegt ab Montag bis zum 1. Februar im Bauhof der Stadt aus
Schneeberg. Die Stadt Schneeberg hat eine neue Gehölzschutzsatzung beschlossen. Demnach wird die Baumschutzkommission abgeschafft und Genehmigungsanträge von Bürgern muss die Verwaltung in Zukunft innerhalb von drei Wochen bearbeiten - sonst gelten die Anträge automatisch als genehmigt. Zudem werden unter anderem Pappeln, Birken und Weiden nicht mehr unter Schutz gestellt, da sie sich ausreichend vermehren, so Bürgermeister Frieder Stimpel (CDU).
Vom 2. Januar bis zum 1. Februar wird die neue Satzung öffentlich im Rathaus (Bauamt) ausgelegt. "Solange können die Bürger noch Anmerkungen und Wünsche dazu abgeben", sagt Stimpel. Wenn es berechtigte Einwände oder Änderungswünsche geben sollte, würden diese noch in der neuen Satzung berücksichtigt. Anschließend wird die Verordnung rechtskräftig. Anmerkungen können schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt vorgetragen werden.
Bisher muss ein Antrag zur Fällung von Bäumen oder Entfernung von Sträuchern, die wegen ihrer Größe oder Art unter Schutz stehen von mindestens drei Mitgliedern der Baumschutzkommission, die aus vier unabhängigen Fachkundigen besteht, begutachtet werden. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung werde dies von Mitarbeitern des Bauamtes übernommen. Das Verfahren habe sich als nicht praktikabel erwiesen, so Bürgermeister Stimpel. Es sei "zu schwierig, gemeinsame Termine zu finden, um Entscheidungen zeitnah zu fällen".
Eine wichtige Änderung der neuen Satzung ist unter anderem, dass alle Bäume, deren Umfang geringer als 100 Zentimeter ist, ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. "Ich hoffe sehr, dass die Bürger diese Regelung mit Vernunft umsetzen und wirklich nur fällen, wo es nötig ist. Mehr Begrünung wertet schließlich das Stadtbild auf", sagte Stimpel. Schutzstreifen unter oder über Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser etc.) sowie Dämme und Deiche sollen dagegen von Sträuchern und Bäumen frei gehalten werden.


