Rohre der Opal-Erdgasfernleitung Rohre der Opal-Erdgasfernleitung liegen am Saidenberg nahe den Windkraftanlagen zum Verlegen bereit.

Foto: Kristian Hahn

Bau geht auf Risiko des Vorhabenträgers weiter

Oberverwaltungsgericht lehnt Antrag auf Baustopp im Windpark Saidenberg ab - Endgültiger Entscheid wird erst 2011 erwartet

Pfaffroda. Pfaffroda. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat Eilanträge der Gemeinde Pfaffroda und zweier Grundstückseigentümer auf Baustopp für die Erdgasfernleitung Opal im Bereich des Windparks Saidenberg abgelehnt. Der Kommune wurde die Begründung bereits zugestellt, die Grundstückseigentümer warten noch darauf, um entsprechend reagieren zu können. Die Ablehnung des Antrags bedeutet: Die Erdgastrasse quer durch den Windpark wird weiter verlegt.

"Die Gemeinde soll nach dieser Entscheidung kein umfassendes Rügerecht innehaben. Mit anderen Worten: Sie kann sich nur auf die Verletzung ihrer eigenen Rechte berufen", erläutert Helmut Loibl vom Rechtsanwaltsbüro aus Regensburg, das beide Antragsteller vertritt. "Das bedeutet, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den kritischen Punkten beispielsweise den einzuhaltenden Sicherheitsabständen zwischen Windenergieanlagen und Erdgastrasse oder Erweiterungsmöglichkeiten des Windparks inhaltlich vom Gericht nicht geprüft wurden."

Darin sieht Rechtsanwalt Helmut Loibl jedoch die wesentlichen Knackpunkte: "Letztlich wird erst in einem Hauptsacheverfahren anhand entsprechender Fachgutachten geklärt werden müssen, ob etwa die Mindestabstände zwischen der Gasleitung und den Windkraftanlagen ausreichend sind." Mit einer endgültigen Entscheidung rechnen Gemeinde und Anwalt 2011. Davon geht auch OVG-Sprecher Matthias Dehoust aus: "Die Hauptverhandlung steht noch aus. Wahrscheinlich ist, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben werden muss."

Trotz eines möglichen OVG-Urteils hält Helmut Loibl die Angelegenheit dann noch immer nicht für beendet. "Aufgrund der immensen Probleme, die durch die Querung des Windparks und des im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebietes für die Windkraftnutzung entstehen, ist wohl damit zu rechnen - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem OVG Bautzen -, dass dieser Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht landen wird." Schätzungsweise erst 2012 oder 2013 könnte das soweit sein. Die Trasse ist dann wohl bereits fertig. Laut Rechtsanwalt werden damit jedoch keine vollendeten Tatsachen geschaffen: "Der Vorhabenträger baut komplett auf eigenes Risiko. Sollten letztlich das OVG oder nachfolgend das Bundesverwaltungsgericht feststellen, dass der Windpark zu umgehen ist, müssten die Leitungen wieder aus den Grundstücken entfernt werden."

 
erschienen am 27.07.2010 ( Von Wilfried Saworski )
 
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