Jugendamt hält an Vorwürfen fest

Sachsens Sozialministerium hat sich am Donnerstag erstmals zum Silberbogen-Prozess geäußert

Johanngeorgenstadt/Dresden. Seit drei Wochen sind die früheren Mitarbeiter des Behindertenheimes Haus Silberbogen in Johanngeorgenstadt von allen strafrechtlichen Vorwürfen frei. Zwei Erzieherinnen wurden vor dem Amtsgericht Aue freigesprochen, die Verfahren gegen fünf weitere sind mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Chemnitz eingestellt worden. Die Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Bereits im Vorfeld hatten die Ermittler die Verfahren gegen sechs Erzieher beendet, weil sich die Vorwürfe Körperverletzung, Misshandlung Schutzbefohlener und Freiheitsberaubung nicht halten ließen. Bei den zuletzt noch sieben Beschuldigten war nur der Vorwurf Freiheitsberaubung übriggeblieben, der sich vor Gericht dann ebenfalls in Luft auflöste.

Trotzdem hält man im Landesjugendamt an einer anderen Sichtweise fest. Es sei bekannt, dass die Staatsanwaltschaft einen strafrechtlich erheblichen Sachverhalt ermittelt habe, erklärte am Donnerstag ein Sprecher des Sächsischen Sozialministeriums. Zum Ablauf der Verfahren und zur Gerichtsverhandlung lägen dem Landesjugendamt keine konkreten Informationen vor.

Aus der Tatsache, dass die zuständige Abteilungsleiterin Hannelore Lemke als Zeugin zum Gerichtsverfahren geladen war, schließt man in Dresden und Chemnitz, dass an den Anschuldigungen gegen die Erzieher doch etwas dran ist. Dass sie am Prozesstag nicht aussagen musste, gab der Abteilungsleiterin offenbar nicht zu denken. Sie nutzte damals auch nicht die Gelegenheit, im Saal zu bleiben, der Verhandlung zu folgen und die Urteilsbegründung zu hören, sondern strebte eilig dem Ausgang zu. Jetzt heißt es: Wir wissen von nichts. Eine Entschuldigung hatten die Erzieher bis Donnerstag ebenfalls nicht erhalten.

Im November 2009 hatte das Landesjugendamt der damaligen Betreiberin des Behindertenheimes, der Erzgebirgischen Krankenhaus- und Hospitalgesellschaft aus Schwarzenberg, die Betriebserlaubnis entzogen. 16 Mitarbeiter verloren damals ihren Job, gegen 13 wurde später ermittelt. Sie sollen Kinder wiederholt in einen eigens dafür eingerichteten Raum gesperrt haben. Dieser entpuppte sich als sogenannter Auszeitraum, der in 1990er Jahren durch das Landratsamt Schwarzenberg im Haus Silberbogen eingerichtet worden war. Wenn Autisten einen gewalttätigen Anfall bekamen, wurden sie in das gepolsterte Zimmer gebracht, was ihrem eigenen Schutz und dem anderer diente, wie die Erzieher erklärten.

Der Raum wurde im Haus Silberbogen seit mehr als 15 Jahren benutzt, was auch in der Pflegedokumentation festgehalten wurde. Dem Landesjugendamt will das erst 2009 aufgefallen sein. Nach Auskunft der Behörde gilt die Benutzung eines solchen Raumes heute als entwürdigend. Es gebe im Freistaat Sachsen keine Einrichtung für Kinder oder Jugendliche, der ein Auszeitraum genehmigt wurde. Sprich: Die Silberbogen-Mitarbeiter haben sich an ihren Schutzbefohlenen vergangen, egal, was der Prozess ergeben hat.

 
erschienen am 05.01.2012 ( Von Mario Ulbrich )
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