Sein Kerbholz ist fast voll: 51-Jähriger muss erneut in Haft
Kriminelle Laufbahn bereits mit 17 begonnen
Johanngeorgenstadt/Chemnitz. Wenn er über sich selbst redet, stapelt Hannes W.* tief. "Ich bin ein ganz kleines Licht", sagt er. Groß geworden als eines von zehn Geschwistern hat er nie irgendwelche Glanzstücke vollbracht, an die man sich heute noch erinnern würde. Er lernte Elektriker und versuchte sich als Kunstmaler. Beide Karrieren hatten keinen Bestand, und so lebt er heute von Hartz IV in einem Altneubau von Johanngeorgenstadt.
Etwas Bemerkenswertes gibt es im Leben des 51-Jährigen freilich schon, aber darauf ist er nicht stolz. Es ist sein Vorstrafenregister, 19 Verurteilungen seit 1977, die meisten wegen Diebstahls, Betrugs oder Fahrens ohne Führerschein. Ein großes Ding war nicht dabei, aber weil Hannes W. immer wieder straffällig wurde, oft mitten in seiner Bewährungszeit, hat er mehr als zehn Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht.
Demnächst muss er erneut hinter Gitter. Vor dem Landgericht Chemnitz wurde er am Montag wegen Unterschlagung zu sieben Monaten Haft verurteilt. Dazu dürften 13 weitere Monate kommen, weil der 51-Jährige mit seinen jüngsten Straftaten schon wieder gegen Auflagen verstoßen hat und eine vorher zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe nun ebenfalls absitzen muss.
Auch diesmal ging es um nicht viel, um 960 Euro bloß, aber die hatte er sich bei einer hilflosen Seniorin ergaunert. Im Oktober 2010 befand sich W. in einer Weiterbildung für die er ein Praktikum in einem Pflegeheim in Antonshöhe absolvierte. Die Rentnerin, die im Rollstuhl sitzt und selbst keine Besorgungen machen kann, bat ihn darum, 500 Euro mit ihrer EC-Karte zu holen. W. erledigte das prompt - und hob weitere 500 Euro für sich selbst ab. Ein paar Tage später noch einmal dasselbe Spiel. Diesmal bleiben 460 Euro bei W. hängen. "Hatten Sie denn keine Bedenken, dass das schnell herauskommen könnte?", fragte Richter Kay-Uwe Sander.
"Doch", erwiderte der Angeklagte. "Aber ich brauchte das Geld. Ich hatte nichts mehr." Bei der Seniorin hat er sich inzwischen entschuldigt, ihre 960 Euro hat die alte Dame aber bis heute nicht zurückbekommen. "Sie sagte mir, sie will die Rückzahlung zivilrechtlich einklagen", informierte Hannes W. das Gericht. Als ob ihn das dazu berechtigen würde, das Geld länger für sich zu behalten.
Sein Bewährungshelfer bescheinigte dem 51-Jährigen einen Hang, Probleme herunterzuspielen und nicht mit Geld umgehen zu können. "Das ist wahr", räumte der Angeklagte nach der Verhandlung ein. "Ich neige dazu, mir Sachen zu kaufen, die ich gar nicht brauche." Einen Lichtblick gebe es aber: seine neue Frau. "Die kümmert sich ums Geld, da wird jetzt vieles besser."
Seit rund einem Jahr lebt Hannes W. mit einer Tschechin zusammen, Im Dezember haben sie geheiratet. Beide haben ein gemeinsames Kind, ein zweites ist unterwegs. "Ich habe nun eine Familie und will Ruhe in mein Leben bringen", erzählte er. "Da trifft es mich natürlich schwer, dass ich jetzt wieder ins Gefängnis muss." Beschweren wolle er sich über das Urteil aber nicht: "Sieht man sich mein Vorstrafenregister an, kann ich zufrieden sein."
Das Mädchen, das er zusammen mit seiner Frau hat, lebt derzeit in Tschechien bei ihrer Tante. Nachdem Hannes W. von einem Gericht in Karlsbad wegen gefährlicher Bedrohung verurteilt worden ist, haben die tschechischen Jugendbehörden verfügt, dass die Kleine erst dann in seinem Haushalt leben darf, wenn all seine Haftstrafen und Bewährungsfristen vorüber sind.
An die 20 Monate Haft, die auf den 51-Jährigen warten, werden sich vermutlich noch zwei Jahre Bewährung anschließen. "Meine Tochter darf also erst in einigen Jahren bei mir leben", meinte Hannes W. nachdenklich. "Das wird hart für mich."
*Name geändert


