Wertstoffcontainer Nicht verschwunden, nur umgezogen: Die Wertstoffcontainer in Grünstädtel stehen jetzt an der Auffahrt zum Gewerbegebiet an der B 101.

Foto: Lars Rosenkranz

Wertstoffcontainer in Grünstädtel sind umgezogen

Diskussionen über Abfallentsorgung entfacht

Grünstädtel. Die blauen Container für Papier und Pappe sind von den zentralen Sammelplätzen verschwunden. Das und der Ersatz durch grundstücksbezogene blaue Tonnen war für die erste Januarwoche überall im Altkreis Aue-Schwarzenberg angekündigt worden. Insofern also keine Überraschung. Doch es gab durchaus Überraschendes.

In Grünstädtel standen seit Jahren zwei solche Großbehälter auf einer Fläche hinter dem Penny-Markt. "Die sind nun weg. Aber nicht nur die", machten mehrere Grünstädtler auf ein Problem aufmerksam. Denn auch alle anderen Wertstoffcontainer, die hinter dem Einkaufsmarkt standen, sind nicht mehr da. Die Erklärung ist einfach. "Der Privateigentümer der Fläche hatte zum Jahresende 2011 die bisherige Nutzung aufgekündigt", weiß Ortsvorsteherin Petra Uhlmann. "Also musste eine andere Lösung her."

Tilo Weiß, Ordnungsamtsleiter in der Schwarzenberger Stadtverwaltung: "Wir haben die Möglichkeiten geprüft. In Abstimmung mit dem Ortschaftsrat und dem Abfall-Zweckverband wurde entschieden, die Container an die Auffahrt zum Gewerbegebiet in der Nähe der Aral- Tankstelle zu verlegen."

Diese Variante am Ortsausgang in Richtung Schwarzenberg ist für Autofahrer kein großes Problem, für Fußgänger - zumal vom anderen Ende des Dorfes - aber mit einem mehr oder weniger weiten Marsch verbunden. Nun sind auch in der Beziehung innerfamiliäre Hilfe oder nachbarschaftliche Unterstützung gefragt. "Natürlich ist das Ganze eine Umstellung für die Einwohner dieses Schwarzenberger Ortsteils", räumt Weiß ein. "Wir bitten die Grünstädtler, sich auf die veränderte Situation einzustellen, und wir hoffen, dass sich das schnell einspielt."

Das Ablegen von Papier und Pappe sowie von Flaschen und Gläsern am bisherigen Standort der Container, der sich wie gesagt in privatem Eigentum befindet, ist nicht zulässig. Doch die Macht der Gewohnheit oder auch die Hoffnung, dass jene Sammelbehälter dort nur vorübergehend entfernt wurden - sei es zu Reinigungs- oder zu Reparaturzwecken -, kann teuer werden. "Stellen wir fest, dass der ehemalige Standort zum Ablagern von Wertstoffen genutzt wird, können wir gegen den Verursacher wegen einer Ordnungswidrigkeit vorgehen", so Weiß.

 
erschienen am 24.01.2012 ( Von Frank Nestler )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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