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Der Mann mit dem eigenen Staat

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Ein Zwönitzer ist mit Autokennzeichen gefahren, auf denen ein selbstgebasteltes Siegel klebt. Ein Fall für das Amtsgericht - und Staatsrechtler. Denn hinter dem Wappen steht eine Weltsicht, in der die Bundesrepublik als Staat keinen Platz hat.


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4141 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    0
    RebelYell
    21.03.2014

    Hallo zusammen,

    Hatte leider nicht die Gelegenheit, alle Argumente durchzulesen.

    Zum Thema nur soviel, ich stehe gerade in Berlin in der Nähe des “Reichstages”....

  • 1
    1
    gelöschter Nutzer
    15.03.2014

    @sapere aude

    Dieses Geisteskind ist eindeutig der Quelle und dem Bezug „Sondervermögen“ (Lt Sachsen) zuzuordnen, die mit orwellscher Spruchpraxis den eigentlichen Souverän – das Volk – „vergackeiert“.

    „Auch scheint“ es dem Schreiber „vermutlich intellektuell bedingt, nicht möglich zu sein“ die bestehende Feindstaatenklausel; den Tatbestand der bestehenden „Besetzung“ (wie die causa Snowden, NSA eindeutig belegen) nachvollziehen zu können.

    Aber warum ich hier schreibe, ist der letzte Satz :

    „… Und falls auch noch jemand das Armenmärchen weiter glauben oder verbreiten sollte, wonach Deutschland ja nicht einmal eine Verfassung habe, dem sei gesagt, die Verfassung der BRD heißt Grundgesetz. Auch dies scheint für viele eine intellektuelle Überforderung darzustellen, weil eben das Wort Verfassung nicht auftaucht.“

    Tja, so ist das mit den Märchen : „Des Kaisers neue Kleider“.

    Die Überforderung dieses Intellekts ist offenkundig, in dem der Wortlaut des 146er „ Dieses GG ... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt…“ gleichsam umgedeutet wird.

    Ich empfehle nicht die Verbreitung von Halbwissen, sondern das Nachlesen in den EV(Einigungsvertrag)-Dokumenten, mit Bezug zur Forderung der Verfassung; weitergehend Schriftsätze und Gutachten zur Klage um Durchsetzung der Verfassung (unter anderem : durch den Souverän (nicht Parteien)).

    Gleichwohl belegt dieser letzte Satz, dass die Umschreibung im SPD-Programm zur DBT-Wahl 2013 – statt vormals Grundgesetz nunmehr Verfassung – nicht wirkungslos war.

    Da der Schreiber vermutlich in Sachsen tätig ist, empfehle ich ein tiefgründiges Befassen mit Staatsrecht; den sächsischen Verfassungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Beschlüssen, Gesetzen (auch 1990 nicht vergessen !), dann nehmen Sie alle deutschen Verfassungen her, am besten mit Zeittafel, und „Erkenntnis“ ist Ihnen garantiert.

    Der aufgeweckte, mündige Bürger macht sich Sorgen um „unsere Demokratie“, denn was ist hier eigentlich los : Besatzungsrecht ./. Ermächtigungsgesetze ./. zu viele Lügen …., wie auch immer man das Gebilde nennt, ob als verordnete Proklamation „Staat“ „Wirtschaftskonvolut“ oder sonst, was im Ergebnis bleibt, ist ein „Staat“ ohne Legitimation.

    Die Lebensqualität ist zudem eine Katastrophe. Mit den Ergebnissen des Laborversuchsfeldes Ost wird der Westen geflutet, um immer wieder mit travistockschen Methoden die Menschen gegeneinander auszuspielen, um vom tatsächlichen Geschehen abzulenken.

    Wer die Bürger als „Querulanten, Verhaltensauffällige, geistig Verwirrte“ bezeichnet, entlarvt sich selbst. Denn was bedeutet es, wenn eine „Landesoberbehörde“ ein Elaborat erstellt, indem „Andersdenkende“ gebrandmarkt werden, es erinnert an die Richtlinie Nr. .. des MfS. Mehr Toleranz ist angebracht. Die Achtung auch vor „Andersdenkenden“ scheint wieder einmal abhanden zu kommen.

    Die knallharte Diktatur zeigt für einen Moment ihr hässliche Fratze während sie unter der Maske krampfhaft versucht den Sterbensprozess hinauszuzögern.

    Es ist wie mit den Rakowski-Protokollen, wer mit dem Kieselsteinchen anscheinend der Wellenbewegung der Geschichte eine andere Richtung gibt, erntet von Fall zu Fall Kanonenkugeln.

    Wie erkenne ich Wahrheit und Lüge ? Die Wahrheit ist gelassen, die Lüge schreit nach dem Gericht.

    Zum Schluss eine kleine Betrachtung zum Ist-Zustand :

    Die „EU“Ermächtigungsgesetze (unter anderem : Durchführungsrechtsakte der Kommission) wurden als verfassungsdurchdringendes Gesetz den betreffenden Verfassungen (dem GG sowieso) übergestülpt.

    Die Verfassungen bestehen fort, sind jedoch mangels Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt.

    Der Förderalismus geht nieder, da die „EU“ neben einfachen, auch Verfassungsgesetze ohne Mitwirkung vom DBT und DBR erlassen kann und tut.

    Die Abwicklung der „BRD“ ist im vollen Gange !

    Laßt Euch nicht beirren, manipulieren und von hochtrabender Quasselei beeindrucken :
    Sollte also jemand mit einem ziemlich verquerem Wort (Bsp) „…tie /tik„, das keiner versteht, sagen, dass wir das jetzt haben, dann muss man auch mal NEIN sagen, wenn man tatsächliche Demokratie will.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    13.03.2014

    @f1234:
    Was unterstellen Sie mir eigentlich?
    Habe ich mit einer meiner Äußerungen zu verstehen gegeben, dass ich für ein Deutsches Reich o. ä. das Wort erhebe.
    Ich bin es gewohnt nüchtern und sachlich vorzugehen.
    Ich bin jedoch bereit Sie aufzuklären.
    1. Es war >GUT< bei dieser Verhandlung anwesend zu sein.
    2. >Achte(r) ich immer auf dass, was vor Ort geschieht.
    3. Gehe ich immer nüchtern/neutral an eine Sache heran.
    4. Sollte JEDER bei solch einem Thema die persönlichen Gefühle bei Seite legen, diese können und werden immer das persönliche Urteilsvermögen trüben. Seien Sie bitte selbstkritisch.
    5. Im Falle, dass man mich dieses mal wieder falsch versteht, melden Sie mir bitte Ihre konstruktive Kritik, und ich werde kindgerechte Bilder zu diesem Thema malen. ;-)

  • 2
    3
    gelöschter Nutzer
    12.03.2014

    @pathfinder: Und selbst wenn Sie mit diesem ausgemachten Blödsinn Recht hätten: Was glauben Sie, wäre das Ergebnis? Die Bundesrepublik wird aufgelöst? Die Besatzungsmächte rücken wieder ein? Wird gar der letzte deutsche Kaiser exhumiert und wieder eingesetzt? Karl der Große? Oder glauben Sie, dass Ihnen die Einkommenssteuer der letzten 30 Jahre zurück gezahlt wird?

    Einfach lächerlich, mit was sich erwachsene Menschen so beschäftigen....

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    12.03.2014

    @Pixelghost,
    wenn Sie schon seit mehr als 35 Jahren Ihren Dienst tun, sollten Sie sich nicht mehr so aufregen. Denken Sie an ihr Herz. Genießen Sie das Leben. ;-)
    Anbei: Ich arbeite seit vielen Jahren im Bereich des Strafrechts, als Psychologe.
    Also versuchen Sie mich bitte nicht für dumm zu verkaufen.

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    12.03.2014

    @Pixelghost,
    Sie waren doch in Ihrem Job bestimmt sehr erfolgreich, oder???
    So wie Sie sich ausdrücken und mit Menschen umgehen!?
    Ich zweifel sehr stark an dass Sie irgendetwas verstanden haben...

  • 0
    2
    Pixelghost
    12.03.2014

    Ach nee, doch noch nicht ganz, denn eine Bemerkung habe ich noch:

    Der Kommentar von Pathfinder war keine Antwort auf meine gestellte Fragen.
    Das ist bezeichnend für diesen ganzen Blödsinn.

  • 0
    2
    Pixelghost
    12.03.2014

    @pathfinder, ich habe Straf- und Prozessrecht studiert und arbeite in diesem Bereich seit mehr als 35 Jahren. Ich würde mir aber niemals zutrauen als Rechtkundiger in staatsrechtlichen Fragen einen auf dicke Hose zu machen.

    Im übrigen studiert mein Sohn Jura und der lacht sich über diesen Mist hier nur kaputt und ich glaube fest daran, dass keiner der Kommentatoren hier bei einer Staatsrechtsklausur auch nur einen Punkt bekommen würde.

    Thema für mich beendet.

  • 0
    0
    gelöschter Nutzer
    12.03.2014

    ...es ist festzuhalten das der Freistaat Sachsen eine Firma mit der D.U.N.S. Nummer 332630557 ist. Genau so wie die BRiD auch eine Firma ist.

  • 2
    1
    gelöschter Nutzer
    12.03.2014

    @Pixelhost,
    1. existiert das Deutsche Reich noch immer.
    2. ist dieses derzeit nicht regierungsfähig.
    3. ist ein Rechtsanwalt ein Rechtsvertreter.
    4. muss ein Rechtsvertreter nicht gleich auch ein Rechtsanwalt sei (dieses Rechtsvertretung kann jeder mündige Bürger sein, der aber auch in der Rechtsprechung kundig sein muss)

  • 0
    1
    Interessierte
    12.03.2014

    Hier sitzen angeblich zwei Wessis , die es an sich besser wissen müßten , aber einen sinnvollen und aufklärenden Beitrag bieten sie dazu nicht ...
    Die sitzen nur hier und beleidigen die Leute !!!!!!!

  • 0
    1
    Pixelghost
    12.03.2014

    Pathfinder war wohl im Gericht und beschriebt den Vertreter des Angeklagten als, ich zitiere: "Der Vertreter des Angeklagten (kein voll ausgebildeter und zugelassener Rechtsanwalt -> Rechtsvertreter "

    Na was denn nun? 2 Staatsexamen? Eine richtigen Staates? Ja welchem denn?

    Bekomme ich wieder nur Daumen runter, oder wieder meine Fragen mal beantwortet?

  • 0
    0
    Interessierte
    12.03.2014

    Pathfinder: Das wird sehr , sehr kompliziert .....

    Für meine Begriffe hatte sich der Adenauer damals mit Hilfe der Amis und der harten Währung > abgesetzt !!!!
    An sich war ´wohl` ein einheitliches D mit den Russen angedacht , aber die wollten nicht ´russisch´ werden !!!!
    Und genau das hatte die Teilung von D verursacht
    Damit wurde die BRD gegründet
    Und dann wurde die DDR gegründet

    Das steht auch hier ......
    Siehe : Geschichte BRD
    Und : Ära Adenauer

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    12.03.2014

    Wir gehen nicht davon aus, dass der Angklagte und sein Vertreter mit dem Thema Deutsches Reich überfordert sind. Zum Einen ist der Vertreter ein Jurist mit doppeltem Staatsexamen (eines richtigen Staates!) zum anderen ist das Wissen der beiden umfänglich genug zum Thema. leider brringt uns die Diskussion um das DR immer wieder in die Schublader der "Reichsbürger" und wir erreichen keine Veränderung, da wir damit von der angeblichen Staatsmacht abgehandelt werden. Wir müssen, auch wenn es uns mit unserem Wissen schwer fällt, die "Staatsmacht" mit den eigenen Waffen schlagen. Die meisten sind auch nur Menschen, die versuchen Ihre Arbeit zu erledigen. Wir müssen Ihnen zeigen, wo Ihnen die Grundlagen für Ihr Handeln fehlen.

  • 1
    0
    Pixelghost
    12.03.2014

    Und warum wohl hatte der Angeklagte keinen voll ausgebildeten Rechtsanwalt an seiner Seite?

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    12.03.2014

    @Interessierte,
    mit dem Begriff "Leute" interpretiere ich den Richter, Staatsanwalt, Gutachter, Rechtsvertreter des Angeklagten, den Angeklagten.
    Selbstverständlich sind alle absolut mit dem Thema Deutsches Reich, BRD, Deutschland überfordert. Denn: Solange alle Begrifflichkeiten regelmäßig durcheinander geworfen werden kann es keine Einigung geben. Es muss erst einmal Klarheit geschaffen werden in punkto des Namen eines Rechtsstaates. Erst dann kann dieser namentlich genannte Statt über Grundgesetz/Verfassung und der möglichen Gesetzgebung die Rechte und Pflichten einer jeden Person (natürliche und oder auch juristische) einfordern.
    Zudem hat somit dieser Personenkreis eine ganz klare Richtlinie.

  • 0
    0
    Interessierte
    12.03.2014

    Vielleicht sind diese Leute auch überfordert mit diesem Problem !!!? ;-)

  • 1
    0
    gelöschter Nutzer
    12.03.2014

    Guten Morgen,
    gestern war der Prozess. Es war ein armseliges Schauspiel... Der Staatsanwalt: Sehr schlecht vorbereitet, fand seine Unterlagen nicht. Die, die er hatte kannte er kaum.
    Der Gutachter: Aggressiv und unprofessionell, wurde persönlich und beleidigend, widersprach sich in seinem Gutachten.
    Der Vertreter des Angeklagten (kein voll ausgebildeter und zugelassener Rechtsanwalt -> Rechtsvertreter

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    11.03.2014

    @zweifelhaft: nana, jeder der in diesem Land lebt, ist an jedem Tag Steuerzahler, da muß man nur einen Euro im Supermarkt oder der Imbißbude ausgeben, Einkommenssteuer dagegen bezahlen wohl nicht mal 40% der Bewohner in Deutschland. Hätte Herr Reimann noch kleinere Kinder, was ich nicht weiß, würde er in Selbstverwaltung kein Kindergeld sowie auch keine Sozialleistungen erhalten.
    Ob er Schulden hat, hat damit ebenso nichts zutun. Hätte er Schulden, werden die Gläubiger darauf dringen, das er diese bezahlt, genauso wie in Deutschland die Mafia Schutzgeld fordert, egal ob der Imbißbudenbesitzer Russe, Vietnamese oder Staatenlos ist.
    Man sollte nicht alles durcheinander werfen, nur weil man bestimmte Sachen nicht akzeptiert! Solange Herr Reimann niemanden etwas tut, niemandem etwas wegnimmt und seinen Lebensunterhalt selbst verdient, ist er ein wertvollerer Mitbürger als mancher Ganove, der sich in diesem Land bewegt und seinen Lebensunterhalt ausschließlich auf Kosten anderer bestreitet.
    Ob er sich selbst verwaltet oder nicht, sollte somit 99,9% der Menschen völlig egal sein und tangiert sie nicht!

  • 1
    5
    gelöschter Nutzer
    11.03.2014

    Na toll, da hat er der saubere Herr R. endlich einen Schreiberling gefunden, der öffentlich Werbung für seine verdrehte Weltanschauung macht. Und die FP druckt das auch noch ab, inclusive der Kommentare, die doch eindeutig fast alle aus der selben Ecke kommen!
    Mag ja sein, das Herr R: rein theoretisch recht hat, was den geschichtlichen Hintergrund dieser `staatenlos`-Geschichte betrifft. Aber warum fragt niemand, warum diese Leute diese Lücke im Gesetz nutzen?
    Vielleicht wollen da einige nur ihre Steuern und Schulden nicht bezahlen???
    Und wieso schicken sie dann ihr Kind in die KOSTENLOSE staatliche Schule, wenn sie doch den Staat ablehnen???
    Wieso fahren sie auf unseren Straßen, für deren Erhalt von ihnen
    ja kein Euro an Steuern gezahlt wird???
    Das könnte man endlos fortführen.
    Mir scheint, hier will zwar niemand die Pflichten eines Bürgers der BRD übernehmen, die Rechte aber doch gern.

  • 0
    4
    gelöschter Nutzer
    10.03.2014

    Mensch, lada98, eiern Sie doch hier nicht so geheimnisvoll rum. Sagen Sie offen, wen Sie als Verursacher allen Elends in der Welt ansehen: das Weltjudentum!

    So, jetzt ist es raus! War doch gar nicht so schlimm und die Leser wissen jetzt, wo Sie gesinnungsmäßig zu verorten sind.

  • 0
    3
    Pixelghost
    10.03.2014

    Ach du lieber Gott ......dieser Schwachsinn ist ja nicht mehr zu überbieten.

  • 3
    2
    gelöschter Nutzer
    10.03.2014

    Ich beschäftige mich schon 20Jahre mit dieser Thematik und ich bin der Meinung die Wurzeln liegen viel tiefer. Mal ein Denkanstoß: Wer hat in den letzten 50 Jahren Krige angezettelt? (sicher die Höhlenmenschen in Afghanistan) Wer hat sogar Krieg gegens eigene Volk geführt?(world trade center) Wer regiert dieses Land, keine Partei sondern das Kapital! Wem gehört das Kapital oder wer ist Eigner dieser Banken? Und wem gehören unsere Medien?(Der selben Gruppe wie die Banken) Wem erzählen diese Medien schon viele Jahre was wir Deutschen böses getan haben? Wer hat kein interesse das Deutschland je wieder souverän wird? Unsere Politiker sind nur Marionetten dieser Personengruppe, welche nur daran interessiert ist Kapital aus D zu gewinnen. Gestzte interessieren die nicht. Das Volk muß dumm gehalten werden und es soll Kapital erzeugen. Bei 95% klappt das prima. Man stelle sich mal vor, wir hätten eine eindeutige Gesetzeslage! Das würde nicht funktionieren, weil dann Bestimmte Leute auf Rechte pochen würde die es so nicht gibt.

  • 4
    0
    gelöschter Nutzer
    09.03.2014

    @SapereAude

    Ihre Ausführungen sind für mich blanke Theorie!
    Tatsache ist das ich ein Urteil nachweisen kann, welches nicht unterzeichnet wurde.
    Eine Akteneinsicht habe ich nicht erhalten.
    Das Urteil wurde auch nicht vollzogen.

    Die ZPO (Verfahrensrecht) unterscheidet zwischen Urteil (§ 317 (1)) und Ausfertigungen (§ 317 (2) S.2 ZPO).

    Urteile werden den Prozessparteien zugestellt und Ausfertigungen werden ggf. beantragt. – Für alle diejenigen, die eine Ausfertigung erhalten haben, haben i.d.R. was bekommen, was sie nie beantragt haben.

    Ich sehe das so, dass ich ein Urteil erhalten muß und keine Ausfertigung, da ich nie eine Ausfertigung geantragt habe!

    Also beweisen Sie mir das Gegenteil meiner Ausführungen und ich werde meine Sätze überdenken.
    Alles andere ist für mich nicht bewiesenes Geschwafel, da ich selbst meine Erfahrungen gemacht habe.
    Mein Urteil war nichts weltbewegendes, eigentlich ein totale Lapalie, aber meine Erfahrungen damit haben mich nachdenklich gemacht, wie unzulänglich und zweifelhaft unser Rechtssystem eigentlich ist. Das sieht man ja auch schon daran, das in jeder Instanz teilweise 100% konträr entschieden wird und von der Laune und der persönlichen Einstellung der Richter abhängig ist. Rechtssicherheit ist für mich etwas anderes!

  • 0
    6
    Pixelghost
    09.03.2014

    Um überhaupt auch nur einen dieser Posts ansatzweise Ernst zu nehmen habe ich mal eine Frage:

    Wer von den Kommentatoren hier hat ein mit Staatsexamen abgeschlossenes Jurastudium und von welcher jur. Fakultät?

  • 0
    1
    gelöschter Nutzer
    08.03.2014

    @TommyD
    „Das Deutsche Reich existiert und ist mangels Organisation nicht handlungsfähig“.
    Sie bringen ein Zitat ohne Kontext und außerdem extrem stark verkürzt und einzig auf ihre Argumentation bezogen. Ich glaube nicht, dass Sie sich einmal die Mühe gemacht den gesamten Text zu lesen oder überhaupt zu prüfen, in welchem Zusammenhang dieses Zitat entstanden ist. Es handelt sich dabei um eine Einschätzung des BVerfGE zum Grundlagenvertrag der BRD mit DDR, also eine zutiefst innerdeutsche Angelegenheit! Dabei ging es vor allem um die Frage, wer Deutschland oder wenn Sie mögen das „Deutsche Reich“ insgesamt vertritt. Die Bayerische Staatsregierung wollte diesen Vertrag nicht anerkennen und ließ ihn deshalb prüfen.

    Um ihr stark selektives Zitat zu ergänzen, hier einmal die längere Version der Einschätzung des BVerfGE, in dem Sie folgendes Zitat finden, dass Sie unterschlagen haben:" Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich".

    „Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70).
    Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). BVerfGE 36, 1 (16)BVerfGE 36, 1 (17)Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 [158]). Deshalb war z.B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 [354]).“
    Sie beziehen sich des Weiteren auf Artikel 146
    „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.
    Ja, das Grundgesetz = Verfassung der BRD kann seine Gültigkeit verlieren, wenn im Konsens der Legislative z. B. eine Verfassungsänderung beschlossen werden sollte. Oder nach einem Krieg wieder eine neue Verfassung ausgearbeitet werden sollte, warum auch immer.
    Dass die Verfassung (Grundgesetz) der BRD, auch nach der Wiedervereinigung beibehalten wurde, ist schlicht historisch bedingt. Das Grundgesetz hatte sich in der BRD bewährt! Warum und vor allem was hätte man da ändern sollen? Das Grundgesetz erfüllt alle Aspekte einer demokratischen Verfassung. Schließlich ist auch die DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten ohne eine Veränderung der Verfassung zu fordern. Und das Verfassungsgericht argumentiert im Sinne des Grundgesetzes, was so manche Pläne der Politik durchkreuzt hat.

    Die Feindstaatenklausel wurde nie angewandt, ist obsolet und hat überhaupt keine Rechtsgültigkeit! Es handelt sich lediglich um eine Formalie aus dem Jahr 1945, die sich durch weitere Aspekte der gleichen Charta schon selbst ad absurdum führt. Des Weiteren machen verschiedene Bündnisverträge solch eine Klausel ebenfalls unwirksam bzw. überhaupt nicht umsetzbar. Man könnte sie natürlich mal streichen, aber es gibt wichtigere Dinge, welche die UNO zu tun hat.

    Vermutlich lässt sich aber im Westfälischen Frieden von 1648 noch irgendeine Regelung finden, die noch nicht gestrichen ist und die man heute als möglichen Nachteil z. B. für das Bundesland Sachsen auslegen könnte. Ich bin gespannt, wann dazu die ersten Thesen im Internet auftauchen.

    Nun zu dem Thema der angeblich fehlenden Unterschrift auf Urteilen.

    Von so einem Stuss habe ich bis jetzt noch nie etwas gehört. Und siehe da, wo findet man solche „Argumente“? Natürlich im Internet! Wenn man alles glaubt, was irgendwelche Personen im Internet verbreiten, müsste man irgendwann seine eigene Existenz in Frage stellen.

    Wieviel Urteile von verschiedenen Personen haben Sie denn schon selbst in der Hand gehabt, dass Sie solch eine Hypothese aufstellen können? Ich würde empfehlen, dass nächste Landgericht zu besuchen und dort einmal diese Behauptung vorzutragen. Ebenso sollten Sie nach Japan fliegen und vor Ort prüfen, ob japanische Richter ihre Urteile nicht unterschreiben.

    Stellen wir Ihre Fragen doch einmal andersherum: Können Sie uns ein Urteil zeigen, bei dem die Unterschrift des Richters fehlt? Vermutlich können Sie das nicht, zumal Sie dafür Einsicht beim Gericht nehmen müssten, aber aus einem ganz anderen Grund wird Ihnen das nicht gelingen. Ich kann Ihnen auch erklären, woran das liegt.

    In Deutschland (wie eigentlich überall auf der Welt) ist ein Urteil ohne die Unterschrift eines Richters nicht gültig. Solche Formverstöße, d. h. die fehlende Unterschrift, haben immer mal wieder zur Aufhebung von Urteilen in Deutschland geführt, die dann neu verhandelt werden mussten. Allein aus dieser Tatsache geht hervor, dass Urteile unbedingt die Unterschrift eines Richters benötigen. Dies regelt auch die Zivilprozessordnung:

    § 315 Unterschrift der Richter
    (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.
    (2) Ein Urteil, das in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird, ist vor Ablauf von drei Wochen, vom Tage der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser Frist das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Geschäftsstelle zu übermitteln. In diesem Fall sind Tatbestand und Entscheidungsgründe alsbald nachträglich anzufertigen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.
    (3) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Verkündung oder der Zustellung nach § 310 Abs. 3 zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. Werden die Prozessakten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.

    Absatz 3 erklärt, was der Bürger in seine Hände bekommt. Ein Urteil zwar, das rechtsgültig ist, aber nicht das Originalexemplar ist, was der Richter unterschrieben hat. Dies verbleibt beim Gericht. Es handelt sich damit um eine beglaubigte Abschrift bzw. Ausfertigung des Urteils.
    Das hat rein gar nichts mit irgendwelchen vermeintlichen Regelungen der Alliierten zu tun (wie kommt man auch auf so einen Schwachsinn?), sondern ist eine zutiefst deutsche Tradition, die schon im Kaiserreich praktiziert wurde:
    § 288 Satz 3 Civilprozessordnung von 1877: “Die Ausfertigungen und Auszüge der Urtheile sind von dem Gerichtsschreiber zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen”.

  • 5
    0
    gelöschter Nutzer
    08.03.2014

    Erst einmal gesagt, daß hier bezahlte Forentrolle auf WICHTIG machen. Punkt.

    Und dann ist das Grundgesetz wie der Name in sich birgt ein GESETZ und KEINE Verfassung. Punkt

    Wie war es nun wirklich? Baker hat NICHT befohlen, den Art. 23 a.F. zu löschen.

    Dazu ist die Presseerklärung der Außenminister vom 18.07.1990 zu studieren. Im Ergebnis ist von entscheidener Bedeutung:

    Teilkopie:
    Die Presseerklärung der Außenminister am 18-07-1990


    Beachten Sie bitte diesen Teilabschnitt:

    "Heute treffen wir uns mit unserem polnischen Kollegen,
    Minister Skubiszewski, unter Anerkennung des
    ganz speziellen Interesses, das wir alle daran haben,
    den endgültigen Charakter der polnisch-deutschen Grenze
    deutlich zu machen. Wir sind uns alle darüber einig,
    dass ein Vereinigtes Deutschland aus der
    Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin bestehen wird. Nicht weniger und nicht mehr.
    Wir haben uns nach einer Diskussion mit und Änderung durch unseren polnischen Kollegen darauf geeinigt, generelle
    Richtlinien zur endgültigen Lösung des Grenzthemas
    festzulegen. Dann gibt es keine BRD mehr...

    Das Dokument wurde höheren Ortes auf Authentizität hin überprüft.

    Die BRD ist nur noch für die Geschichtsbücher gut und das Grundgesetz hat nun wirklich keinen Bestand mehr, zumal es da noch die Bundesbereinigungsgesetze für Bundesrecht gibt.

    BRD? Gesetzliche Richter? Rechtsnormen? Kommunale Satzungen? Steuergesetze?

    Futsch, aber die sauberen Politiker haben sich das Gebiet unter den Nagel gerissenund bedienen sich gewachsener Strukturen der executiven Gewalten.

    Ingried König

  • 5
    1
    gelöschter Nutzer
    08.03.2014

    Es gibt schon viele Ungereimtheiten und deshalb sind die Argumente des Herr Reimann nicht einfach vom Tisch zu wischen.
    Dazu gibt es u.a. auch einige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes:
    Das Deutsche Reich existiert und ist mangels Organisation nicht handlungsfähig (OVG Karlsruhe BVG von 1973 Urteil 31.07.1973, BVerfGE 35, S. 1 ƒ, BVerfG 2266 [277], BVerfG 3288 [319 f.], BVerfG 585 [126], BVerfG 6309 [336, 363]).

    Weiterhin ist selbst das Bundesverfassungsgericht ein Gericht, welches sich auf etwas bezieht, was wir nicht haben, nämlich eine Verfassung. Grundgesetze sind üblich in Gebieten, die nicht souverän sind, zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung. Das Grundgesetz soll dereinst von einer Verfassung ersetzt werden, die sich das Deutsche Volk selbst gibt. So steht es im Grundgesetz! Soll dieser Zeitpunkt sein, wenn man die Souveränität an Deutschland wieder selbst übergibt? Dann, wenn vielleicht auch die UNO die Feinstaatenklausel gegenüber der BRD löscht?
    Denn noch heute sind wir per Dekret bei der UNO gemeinsam mit Japan ein Feindstaat! Auch wenn wir diverse Verträge und 2+4 Abkommen haben. Diese Feindstaatenklausel beinhaltet unter anderem, das der Besitz von Bürgern, die in ihren PERSONAL-Dokumenten die Bezeichnung "deutsch" besitzen, jederzeit beschlagnahmt werden kann, auch noch heute!
    Weiterhin stellt sich die entscheidende Frage warum Richter in unserem Land keinerlei Gerichtsurteile eigenhändig unterschreiben? Oder haben sie schon einmal ein Gerichtsurteil seit 1990 gesehen, welches ein Richter selbst unterzeichnet hat? Die Urteile werden nur von Justizangestellten unterschrieben, um die Richtigkeit der Abschrift zu bestätigen.
    Wer ein von einem deutschen Richter unterzeichnetes Urteil vorweisen kann, bitte unbedingt bei mir melden!

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    gelöschter Nutzer
    08.03.2014

    @SapereAude,
    sehr gut kommentiert, lässt jedoch immer noch einiges offen und somit zweifelhaft.

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    Interessierte
    08.03.2014

    Die Geschichte zwischen 1945 und 1949 ist überhaupt bißchen schwierig und da wurde relativ wenig gebracht bisher .
    Siehe : Geschichte der Bundesrepublik D.
    Ausgangssituation 1945
    Besatzungszeit

    Für ganz Deutschland hatte der Alliierte Kontrollrat mit Sitz in Berlin die höchste Regierungsgewalt inne; zuständig für Groß-Berlin war die dem Kontrollrat unterstellte Alliierte Kommandantur.

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    Interessierte
    08.03.2014

    Das ist wieder eine schwierige Sache ...
    Zuerst hatte sich die BRD gegründet
    Und daraufhin wurde auch die DDR gegründet ...
    Aber die DDR wurde von der BRD nie so richtig anerkannt
    Und jetzt kommt einer und erkennt die BRD nicht an ;-)

    Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland begann mit dem Inkrafttreten des ´Grundgesetzes` am Ende des Tages seiner Verkündung, dem 23. Mai 1949,
    als die Weichen für die neue Republik gestellt wurden. Gut vier Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die staatsrechtliche Situation im Nachkriegsdeutschland mit der gegründeten Bundesrepublik Deutschland im Westen neu geregelt, die auf im Grundgesetz verankerten föderalen Traditionen und Prinzipien beruht.
    Und :
    www.bundestag.de/geschichte/ausstellungen/.../tafel27/index.html

    Die Deutsche Demokratische Republik wurde am 7. Oktober 1949 (Tag der Republik) gegründet – wenige Monate nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.
    An diesem Tag wurde die ´Verfassung` der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft gesetzt, die bereits seit Oktober 1948 vorlag. Der Zweite Deutsche Volksrat konstituierte sich als provisorische Volkskammer und beauftragte Otto Grotewohl als Ministerpräsidenten mit der Bildung einer Regierung. Sein Kollege im Vorsitz der SED, Wilhelm Pieck, wurde am 11. Oktober als Präsident der DDR gewählt
    Und : www.hdg.de/lemo/html/.../gruendungDerDDR.html

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    gelöschter Nutzer
    08.03.2014

    Nach Reimanns Argumentation, die eigentlich nur eine unbewiesene und falsche These bleibt, hätte sich auch keine DDR auf deutschem Boden gründen dürfen bzw. wäre diese als Rechtssubjekt nie existent gewesen. Und wie hätte die Republik Österreich, so die offizielle Bezeichnung, entstehen können, die Teil dieses Reiches war. Auch diese wäre damit illegitim und alle Österreicher würden im rechtsfreien Raum leben.
    Ich würde Herrn Reimann unterstellen wollen, historisch überhaupt nicht versiert zu sein. Weder scheint er die Fakten und vor allem nicht die Primärquellen zur deutschen Verfassungsgeschichte zu kennen. Dies gilt aber für viele Menschen, die ihr gefährliches Halbwissen zur deutschen Geschichte aus der Bild-Zeitung und von völlig einseitigen und ganz bewusst so inszenierten Videos auf Youtube beziehen, die einer kritischen Auseinandersetzung nie standhalten.

    Bei der Bezeichnung Deutsches Reich handelt sich schlicht und einfach um die Nomenklatur eines politischen Gebildes bzw. Staates. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses nun Reich oder Bundesrepublik heißt.
    Die BRD hat die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches eindeutig angetreten und vertritt dementsprechend bestimmte Rechtsfragen (z.B. Wiedergutmachungsleistungen), die von Dritten an das ehemalige Rechtssubjekt Deutsches Reich gestellt werden. Daneben sind noch relativ viele Gesetze und Verordnungen in der BRD wirksam, die während der Jahre 1871 bis 1945 erlassen wurden, weil eben die BRD die rechtliche Nachfolge angetreten hat.

    Richtlinien für die Bezeichnung [I.] Deutschlands; [II.] der Demarkationslinien innerhalb Deutschlands; [III.] der Orte innerhalb Deutschlands (Bezeichnungsrichtlinien) 1965.

    „Die Bundesrepublik Deutschland setzt – unbeschadet der Tatsache, daß ihre Gebietshoheit gegenwärtig auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt ist – das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt unter Wahrung seiner rechtlichen Identität fort. Statt der ausdrücklichen Bezeichnung ‚Bundesrepublik Deutschland‘, die das Grundgesetz festgelegt hat, sollte daher die Kurzform ‚Deutschland‘ immer dann gebraucht werden, wenn die Führung des vollständigen Namens nicht erforderlich ist. […] Die Abkürzung ‚BRD‘ oder die Bezeichnung ‚Bundesrepublik‘ ohne den Zusatz ‚Deutschland‘ sollten nicht benutzt werden. […] Das 1945 von der Sowjetunion besetzte Gebiet Deutschlands westlich der Oder-Neiße-Linie mit Ausnahme Berlins wird im politischen Sprachgebrauch als ‚Sowjetische Besatzungszone Deutschlands‘, abgekürzt als ‚SBZ‘, in Kurzform auch als ‚Sowjetzone‘ bezeichnet. Es ist nichts dagegen einzuwenden, daß auch die Bezeichnung ‚Mitteldeutschland‘ verwendet wird.“ Literatur: H.-P. Schwarz, Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland. 1. Mai bis 31. August 1970, Band 2 (Oldenbourg 2001), S. 840.

    Auch scheint es Herr Reimann, vermutlich intellektuell bedingt, nicht möglich zu sein den Begriff Friedensvertrag abstrahieren zu können. Festzuhalten ist, das es völkerrechtlich nach Beendigung eines Krieges zwischen den ehemals kriegsführenden Parteien überhaupt keinen Friedensvertrag in welcher Form auch immer bedarf. Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen, gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.
    Und was erhofft sich Herr Reimann von solch einem Vertrag? Was soll sich damit verändern oder als bestehend festgeschrieben werden? Ich möchte an den Versailler Vertrag erinnern, der ja wohl absolut negativ für Deutschland ausgefallen ist.

    Vermutlich sind Herrn Reimann sämtliche bilateralen Verträge nicht bekannt, die während der Zeit bis zur Wiedervereinigung jeweils von der DDR und der BRD mit ehemaligen Kriegsgegnern geschlossen wurden. Letztlich bedurfte es nur noch der 2+4 Verträge, die nichts anderes darstellen als einen endgültigen Friedensvertrag, der nur nicht so heißt, weil Frieden seit 1945 bestand. Hier nachzulesen: http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_vertragZweiplusVierVertrag/index.html

    Herrn Reimann scheint auch nicht ganz bewusst zu sein, dass sich Deutschland während des 2. Weltkrieges völkerrechtlich mit fast 50 Staaten im Krieg befand. Nehmen wir mal an, jeder dieser einzelnen Staaten möchte einen eigenen Friedensvertrag mit Deutschland schließen, was legitim wäre, dann gute Nacht. So sind wir noch relativ glimpflich nach dem Krieg davon gekommen und bilden heute wieder die größte Macht in Europa.

    Und falls auch noch jemand das Armenmärchen weiter glauben oder verbreiten sollte, wonach Deutschland ja nicht einmal eine Verfassung habe, dem sei gesagt, die Verfassung der BRD heißt Grundgesetz. Auch dies scheint für viele eine intellektuelle Überforderung darzustellen, weil eben das Wort Verfassung nicht auftaucht.

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    1304589
    07.03.2014

    YT : http://www.youtube.com/watch?v=qx0BQk5ouTQ
    vom 21.08.2013 ... ein paar tage vorher wurde die deutsche Souveränität durch Frau Merkel "gelöst" ... da sind so paar Verträge mit offenen Klauseln für die NSA ... sonst wäre die Wahl ja am 22.09. "wieder" ungültig ... man Leute denkt nach! der Pöpel , das Volk ? wird weiter gehalten ...

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    gelöschter Nutzer
    07.03.2014

    @lada98,
    das trifft den Nagel auf den Kopf.

    BRAVO!!!

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    gelöschter Nutzer
    07.03.2014

    Es trifft zwar nicht den unmittelbaren Punkt, aber alle die über den Herren den Kopf schütteln sollten sich doch mal bitte diesen Film anschauen!!!: https://www.youtube.com/watch?v=OWUsEus3JTk&feature=player_detailpage

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    gelöschter Nutzer
    07.03.2014

    Nachtrag: Es gibt eine neue Partei. Diese nennt sich DEUTSCHE MITTE.

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    gelöschter Nutzer
    07.03.2014

    @SLC
    Herr Reimann bezeichnet sich weder als Reichsdeutscher noch als Reichsbürger.
    Zudem scheint mir Herr Reimann ein Mensch zu sein, der mitdenkt, sich nicht von der Zensur, der in Deutschland über-machthabenden USA blenden zu lassen.
    Was denken Sie denn wer Deutschland dirigiert???
    Mein Tipp: Wer lesen (& denken) kann, ist ganz klar im Vorteil.
    Im übrigen: Die USA haben nach 1949 doch den Staat bekommen, den SIE haben wollten. Den "Arbeiter & Bauernstaat". Den Staat der Dummköpfe.

    In diesem Sinne: Viel Spaß und Erfolg beim erlernen der (tatsächlichen) deutschen Geschichte.- Damit ist nicht die deutsche Geschichte gemeint, die, der von den USA geänderten und zensierten herkömmlichen Geschichte.
    Geschichte IST nicht, sie WIRD im nachhinein GEMACHT (wie man will, wie sie gebraucht wird) um seine eigenen Vorteile daraus zu erzielen.
    DUMM ist der, der dummes tut (-der dummes glaubt-).
    Zusätzliche Anregung zum Lesen: Z.B. Buchtitel: 1984

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    gelöschter Nutzer
    07.03.2014

    Guten Morgen,
    da es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um eine Interims-Regierung handelt (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbergangsregierung), diese derzeit -mehr oder weniger- funktioniert, sollte die derzeitige Gesetzgebung auch eingehalten werden. Wenn jedoch die Gesetze willkürlich angewendet werden- wie in den letzten Jahren (Opfer werden zu Tätern), die politische Machtstruktur, unter dem Deckmantel der Demokratie, zur absoluten Oligarchie weiter wächst, ist es nicht nur das Recht eines jeden Bundesbürger aufzustehen. Nein, es ist seine Pflicht.

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    gelöschter Nutzer
    07.03.2014

    Wie kann man Herr Reimann unterstützen? Ganz große Klasse. Der Friedensvertrag und unser Verfassung sind schon lange überfällig. Menschen aus den neuen Bundesländern sind über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch 2. Klasse. Wie wäre das in einer neuen Verfassung zu erklären?

  • 10
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    gelöschter Nutzer
    07.03.2014

    Um Verkehrswege eines Staates zu nutzen, muß ich diesen nicht anerkennen oder Bürger diesen Staates sein.
    Aber im Gegensatz zu vielen Menschen die unseren Staat weder anerkennen, noch dessen Rechtssystem akzeptabel finden, aber dennoch problemlos die Sozialleistungen in Anspruch nehmen, können die sogenannten Reichsbürger keinerlei soziale Leistungen in Anspruch nehmen. Auch müssen sie sich privat krankenversichern. Durch den oft fehlenden Ausweiß haben Sie auch Probleme ins Ausland zu fahren. Die Konsequenzen sind denen durchaus bewußt, die diesen Weg gewählt haben.

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    gelöschter Nutzer
    06.03.2014

    Besonders interessant ist für mich der Widerspruch, dass "Reichsdeutsche" zwar die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen wollen, aber so manche staatliche und kommunale Leistungen wie ALG II, schulische Bildung, Schwimmbäder, öffentlichen Personennahverkehr, Bundesstraßen und Autobahnen völlig selbstverständlich in Anspruch nehmen.