Dieb bleibt jetzt länger in Haft

Landgericht Chemnitz verhandelt gegen drei Männer wegen Einbruch und Diebstahl

Niederwürschnitz/Stollberg. Niederwürschnitz/Stollberg. Zwei Kriminelle, die auch in Stollberg und Umgebung ihr Unwesen getrieben haben, mussten sich am Montag vor dem Chemnitzer Landgericht verantworten. Die Vorwürfe: Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung.

Der 30-jährige Mirko O. und der 29-jährige Matthias D. sind bei Gericht nicht unbekannt. O. ist bereits 18 Mal vorbestraft, D. kann mittlerweile schon auf 14 Vorstrafen verweisen. Die Strafe gegen Mirko O., der derzeit bereits wegen Diebstahls eine dreieinhalbjährige Haftstrafe verbüßt, erhöhte das Gericht auf vier Jahre und drei Monate.

Dagegen wurde das Verfahren gegen den Angeklagten Matthias D. im Hinblick auf eine bereits gegen ihn ebenfalls wegen Diebstahls verhängte Haftstrafe eingestellt. Der dritte Angeklagte, der noch auf freiem Fuß ist, erschien gestern nicht zur Verhandlung. "Sein Verfahren wird jetzt abgetrennt", kündigte der Pressesprecher des Landgerichtes Thomas Mrodzinsky an.

Dem Trio wird vorgeworfen, von August bis November vergangenen Jahres mehrere Diebstähle unter anderem auch in Stollberg und Niederwürschnitz begangen zu haben. Dabei gingen sie entweder zu zweit oder allein vor. Mirko O. wird unter anderem vorgeworfen, gemeinsam mit Thomas W. für mehrere Einbrüche in Niederwürschnitz verantwortlich zu sein.

Allein der Stehlschaden bei einem Einbruch in ein Niederwürschnitzer Geschäft belief sich dabei auf 26.000 Euro. Bei dieser Tat hatte das Duo unter anderen sieben Handys, einen CD-Player, mehr als 200 Rubbellose sowie Briefmarken und Telefonkarten entwendet.

Im Alleingang soll Mirko O. unter anderem aus einem Skoda eine Ledertasche und ein Navigationsgerät und aus einem anderen Fahrzeug ein Radio gestohlen haben. Zu den Delikten zählt zudem der gemeinsam mit Mattias D. begangene Diebstahl eines VW Golf aus einem Chemnitzer Parkhaus. Ferner wird ihm ein Einbruchsversuch in ein Lager der Firma Continental in Stollberg vorgeworfen.

"Olaf G. hat am Montag alle Taten gestanden. Das Urteil des Landesgerichtes erging wegen fünffachen Diebstahls, Betrugs und Urkundenfälschung. Das Urteil ist rechtskräftig", so der Pressesprecher des Landgerichts.

 
erschienen am 26.07.2010 ( Von Jürgen Sorge )
 
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