Das Unkraut sprießt - aber die Garagengemeinschaft Von-Kleist-Straße in Stollberg und die Stadtverwaltung können sich nicht einigen, wer sich darum kümmern soll. Gerd Steinel (l.), der Vorsitzende der Garagengemeinschaft, und Pächter Wolfgang Axt zeigen das Dilemma. Der Garagenkomplex wurde zwischen 1970 und 1974 erbaut. Das Unkraut sprießt - aber die Garagengemeinschaft Von-Kleist-Straße in Stollberg und die Stadtverwaltung können sich nicht einigen, wer sich darum kümmern soll. Gerd Steinel (l.), der Vorsitzende der Garagengemeinschaft, und Pächter Wolfgang Axt zeigen das Dilemma. Der Garagenkomplex wurde zwischen 1970 und 1974 erbaut.

Foto: M. Heinke

Garagenpächter kontra Stadt Stollberg

Seit Monaten lehnen es beide Seiten ab, die Grünpflege auf einem Auto-Abstell-Areal zu regeln

Stollberg. Wer soll denn nun das Gras mähen, das Unkraut entfernen, die Hecken schneiden? Das ist derzeit ein großes Problem an der Von-Kleist-Straße am Dürer-Gebiet in Stollberg. Ein großes Problem, welches täglich wächst. Im Wortsinne.

"Wir haben uns jahrelang um die Organisation der Grünpflege rund um die Garagen gekümmert, auch wenn das nicht unsere Aufgabe ist", so Gerd Steinel, Vorsitzender der Garagengemeinschaft. Mit 249 Mitgliedern vertritt er eine der größten Gemeinschaften dieser Art in der Region. "Ich habe zum Beispiel bislang das Geld aller Mitglieder eingesammelt und es bei der Stadt für die Grünpflege abgerechnet, damit eine Firma beauftragt werden kann. Aber nun ist Schluss." Auf die Frage, warum, sagt er: "Ich sehe es nicht mehr ein. Und ich muss mich auch nicht dafür rechtfertigen bei der Stadt, warum ich etwas nicht mehr mache, was ich nie machen musste."

Gilt die Satzung - oder nicht?

Steinel vergleicht es mit einem Mietshaus. "Dort kommt der Vermieter auch nicht und sagt zu irgendeinem, der dort wohnt, er solle die Miete aller bei ihm abrechnen." Kurz: Der Stadt würden die Garagen gehören, also müsse die Stadt sich auch allein kümmern. Rein juristisch existieren nur mit jedem einzelnen der 249 Pächter auch 249 Verträge. Nicht mit der Gemeinschaft.

Die Stadt argumentiert ganz anders. So habe die Garagengemeinschaft durchaus eine gültige Satzung. "Darin steht, dass es Gemeinschaftsaufgabe ist, sich um die Umfeldpflege des Areals zu kümmern", so Carmen Weidauer, Abteilungsleiterin für städtische Liegenschaften. Sie dürfe schon rein verwaltungsrechtlich gar nicht Aufträge für andere auslösen - ohne einen Auftraggeber und Finanzierung. Sie zeigte sich zudem verwundert über Steinels Argumente. "Vor Jahren hat die Garagengemeinschaft sogar noch alles alleine getan. Später dann haben wir gut zusammengearbeitet. Die Gemeinschaft hat bei uns abgerechnet und wir haben dann die Auftragsvergabe geregelt." Dies habe sich angeboten, weil die Stadt selbst etwa ein Dutzend Garagen in dem Komplex nutze.

Steinel und Stadt stritten öfters

Zwischen dem Garagenvorsitzenden und der Stadt gab es bereits Mitte der 2000er-Jahre Spannungen. Damals war die Gemeinschaft sauer auf die Stadt, weil sie keine langfristige Bestandsgarantie für die Garagen bekamen. Sie wollten die Flächen am liebsten kaufen oder auf Dauer ohne Einschränkung pachten. Die Stadt als Grundstücksbesitzer jedoch lehnte einen Verkauf ganz ab - eine 15-jährige Pacht bis 2022 war das Ergebnis. Allerdings mit Sonderkündigungsrecht. Damit hält sich die Stadt die Option offen, das Areal auch anders nutzen zu können. Für diesen Fall wäre nicht nur die Fläche gekündigt, sondern auch die Garage weg. Grundlage ist das Schuldenrechtsanpassungsgesetz. Das trat Anfang 2007 in Kraft mit dem Ziel, Fläche und Bauwerk in eine Hand zu geben.

Dies nimmt Steinel heute als Gegenargument. Die Satzung der Garagengemeinschaft stamme von 1996 und sei wegen der neuen Rechtslage 2007 nicht mehr gültig. Weidauer: "Dann muss es darüber einen Beschluss der Gemeinschaft geben. Der ist mir nicht bekannt."

 
erschienen am 27.07.2012 ( Von Jan Oechsner )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
1
(Anmeldung erforderlich)
  • 27.07.2012
    21:14 Uhr

    spock: Ein Kindergarten Hilfe...
    Dann soll die Gemeinschaft deren Satzung ja eh nicht mehr gültig sich auflösen(Ich erkenne eh gerade den Sinn der Gemeinschaft ne wirklich) Da ja anscheinend eh alle Garagenbesitzer direkte Verträge mit der Stadt haben. Oder haben bei der Gemeinschaft alle Nutzer eine Art "Untermietvertrag".

    So dass die Gemeinschaft als Mieter auftritt und dann alles weiter vermietet etc? Aber im Text steht ja auch dass die Gemeinschaft keinen Vertrag abgeschlossen hat mit der Stadt....

    Normal sollte es ja ganz Einfach sein... Mieter bezahlt seine Garagenmiete Monatlich an die Stadt... Darin ein Anteil für die Grünpflege... Und die Stadt beauftragt ein Unternehmen für die Grünpflege, dafür zahlen ja Monatlich die 249 Mieter einen Anteil der Miete/Pacht oder was auch immer... So einfach.

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