Kinderpornos Bekannten aufs Handy geschickt

Amtsgericht Stollberg verurteilt Mann aus Oelsnitz - Richter hält trotz einschlägiger Vorstrafe Bewährung und Therapie für die bessere Lösung

Stollberg/Oelsnitz. Stollberg/Oelsnitz. Richter Thomas Richter denkt laut nach, als er auf den Angeklagten schaut. "Wie weit ist der Schritt von Kinderpornos bis zu dem Punkt, an dem man sich real an Kindern vergreift?", fragt er. Der Mann aus Oelsnitz auf der Anklagebank ist 38, arbeitslos, trägt ein gelbes Kapuzenshirt und hellblaue Jeans. Am Dienstag stand er wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor dem Amtsgericht Stollberg. Nicht seine erste Bekanntschaft mit der Justiz wegen so einer Sache.

Zwei Vollzugsbedienstete führen ihn in Handschellen in den kleinen Sitzungssaal. Vor ein paar Wochen schon sollte der Prozess stattfinden. Doch der Angeklagte kam nicht. Deshalb steckte ihn das Gericht vorsorglich erst einmal hinter Gitter. Deshalb war er am Dienstag pünktlich. Der Angeklagte schaut verlegen nach unten, als die Staatsanwältin die Anklage verliest: "Sie hatten 24 Fotos von Kindern unter 14 Jahren in eindeutigen Positionen auf ihrem Handy. Es war deutlich zu erkennen, dass es sich um Kinder handelte. Später haben Sie einige Bilder verschickt." Der Angeklagte nickt, räumt die Tatvorwürfe ein. "Ich war betrunken und habe Drogen genommen", sagt er schließlich.

Die Fotos hat er aus dem Internet auf sein Handy geladen und an Bekannte weiterverschickt. Die Sache flog auf, als ihn einer anzeigte. Der Richter will ihm nicht so recht glauben, dass Drogen und Alkohol der auslösende Punkt waren. Er sagt: "Ich glaube, sie haben pädophile Neigungen." Der Angeklagte stand schon einmal vor einem Amtsgericht: Wegen einer gleichen Sache wurde er 2005 zu neun Monaten Knast auf Bewährung und 300 Arbeitsstunden verurteilt.

Die Staatsanwältin fordert nun ein Jahr Haft - ohne Bewährung. Sie sagt: "Sie sind nicht gewillt, auf den Konsum von Kinderpornografie zu verzichten." Auch der Richter ist von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Aber er steckt ihn nicht ins Gefängnis, verurteilt ihn zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Die Begründung: "Einsperren ist zu einfach!" Ohne Therapie käme er wieder aus dem Knast, würde fröhlich weitermachen. Auch die schon einmal verordneten 300 Arbeitsstunden hätten nichts gebracht. Der Richter schickt ihn zur Behandlung: "Aber wenn Sie nicht machen, was die Therapeutin sagt, dann sperre ich sie wirklich ein."

 
erschienen am 10.08.2010 ( Von Erik Kiwitter )
 
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