Stollberg: Landgericht stellt Tierschützer vor Rätsel

Oelsnitzer bot Präparate gefährdeter Tierarten an, die fällige Strafe wollte er dem Tierschutzverein Stollberg zukommen lassen

Stollberg. Der Tierschutzverein Stollberg und Umgebung könnte ohne Mehraufwand mehr Geld für seine Arbeit bekommen. Dies zeigte jüngst eine Episode am Landgericht Chemnitz. Im konkreten Fall sind so den ehrenamtlich agierenden Tierschützern für ihr Tierheim 500 Euro verloren gegangen. Offenkundig kein Einzelfall.

Hintergrund: Bei einer Verhandlung kürzlich am Landgericht Chemnitz saß ein Oelsnitzer Handwerker auf der Anklagebank. Er wollte vor Jahren Präparate von gefährdeten Tierarten im Internet verkaufen - teils auch unwissentlich ohne gültige Zertifikate. Das Verfahren gegen ihn wurde zwar eingestellt, der Oelsnitzer wurde aber zu einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro verurteilt. Diese Summe wollte er dem Tierschutzverein Stollberg spenden. "Die haben doch immer kein Geld. Dann ist das dort wenigstens gut angelegt", begründete Rene S. seinen Entschluss.

Doch der zuständige Richter widersprach. Die Stollberger Einrichtung habe kein Anrecht auf diese Zuwendung, da sie nicht auf einer entsprechenden Antragsliste stehe, sagte er. Nur wer dort vermerkt sei, könne bei Bußgeldern oder gemeinnützigen Arbeiten per Richterspruch bedacht werden.

Die besagte Liste wiederum wird für Sachsen vom Oberlandesgericht (OLG) in Dresden geführt. "Es gibt Listen, die nach Landgerichtsbezirken für regional agierende Organisationen geführt werden. Und es gibt überregionale Listen, in denen sachsen- oder bundesweit tätige Organisationen aufgeführt sind", sagt OLG-Sprecherin Kerstin Albrecht. Auf der überregionalen Liste stehen laut Albrecht aktuell 2436 Vereine, auf der des Landgerichtsbezirks Chemnitz 422.

Zu diesem Landgerichtsbezirk gehören neben der Region Stollberg auch Annaberg, Döbeln, Marienberg, Aue, Freiberg und Hainichen. Aus diesem Großraum sind auch neun Tierschutzvereine als Zuwendungsempfänger gelistet - Stollberg ist aber laut OLG nicht darunter.

Die Tierschutzvereins-Vorsitzende Ute Goltzsche zeigte sich verwundert. "Das kann eigentlich nicht stimmen. Denn wir bekommen hin und wieder solche Zuwendungen nach Gerichtsurteilen." Entweder handele es sich um abzuleistende Arbeitsstunden oder Geldbeträge. "Das kommt eher selten vor und wir können uns damit auch nicht über Wasser halten. Aber diese Zuwendungen kommen vor."

Dass ihr jetzt 500 Euro durch die Lappen gegangen sind, findet sie ärgerlich, aber sie relativiert die Summe auch. "Das sind zwei Paletten Futter, mehr nicht." Allein an Tierarztkosten würden im Monat etwa 2000 Euro anfallen. Die Haupteinnahmequellen seien die Pro-Kopf-Abgabe der Kommunen je Tier. Und die Spenden. Trotzdem werde sie sich, so Goltzsche, direkt erkundigen, was es mit der Liste auf sich hat - und wo genau die von ihr genannten Zuwendungen herkommen.

Immerhin: An die 422 gemeinnützigen Vereine auf der Regionalliste des Landgerichtsbezirks Chemnitz wurden im vergangenen Jahr laut OLG 667.000 Euro von Gerichten zugewiesen. Das sind grob gerechnet etwa 1600 Euro pro Verein oder Organisation. An sachsenweit tätige Organisationen waren es 420.000 Euro, an bundesweit tätige etwa 543.000 Euro. € Albrecht: "Diese Zahlen täuschen aber auch etwas. Denn letztlich wird von diesen Zuwendungen kein Verein reich."

Wie die Vereine Geld von Gerichtsurteilen bekommen können

Die Aufnahme in eine der Listen kann formlos beim Oberlandesgericht Dresden beantragt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um einen eingetragenen Verein handelt, der über eine Freistellungserklärung des Finanzamts im Hinblick auf seine Gemeinnützigkeit verfügt.

Diese Tierschutzvereine stehen auf der Regionalliste des Landgerichtsbezirkes Chemnitz: "Tier und Mensch - der andere Tierschutzverein" aus Chemnitz, "Tiere in Not Chemnitz" sowie "Tierfreund Hund und Leben" aus Chemnitz. Weiterhin sind der Tierschutzverein "Tiernothilfe" Leisnig und Umgebung, der Tierschutzverein Aue/Schwarzenberg und Umgebung in Lauter, der Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung, der Tierschutzverein Flöha und Umgebung in Niederwiesa, der Tierschutzverein Frankenberg und Umgebung sowie der Tierschutzverein Freiberg eingetragen.

 
erschienen am 02.08.2012 ( Von Jan Oechsner )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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