Wie sich der Steinbruch in Venusberg ausdehnt, ist aus der Luft gut zu erkennen.
Foto: Thomas Schmidt
Bürgerinitiative kritisiert Oberbergamt
Einwohner beschweren sich über die Kontrolltätigkeit der Behörde im Steinbruch Venusberg
Venusberg. Seit Jahren klagen Venusberger Anwohner über Staub, verschmutzte Straße und Erschütterungen durch Sprengungen im nahen Steinbruch. Doch bislang habe sich kaum etwas bewegt, erklärt Michael Arnold, Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) "Grünes Venusberg", zu dem neuerlichen Vorstoß. In einer Petition an den Sächsischen Landtag beschwert sich die IG über die ihrer Ansicht nach unzureichende Kontrolltätigkeit des Freiberger Oberbergamtes.
Schon in den zurückliegenden Wochen hat die Bürgerinitiative Einwohner mobilisiert und inzwischen fast 400 Unterschriften von Unterstützern zusammengetragen. "Wir haben den Eindruck, dass Beschwerden nicht ernst genommen werden und einseitig für das Bergbauunternehmen argumentiert wird", sagt Arnold. Technische Anlagen, die die Belastungen vermindern sollen, hält die IG für unzureichend oder mangelhaft. Arnold spricht etwa von einer vor Jahren demontierten Bedüsungsanlage für Lkw und einer nicht mehr zeitgemäßen Lkw-Waschanlage. Ein weiterer Kritikpunkt: Staubniederschlagsmessungen erfolgten bisher nur summiert nach dem Bergerhoff-Prinzip. Eine erhebliche Belästigung wird demnach ausgeschlossen, wenn die ermittelten Immissionswerte 0,35Gramm pro Quadratmeter und Tag im Mittelungszeitraum von einem Jahr nicht überschreiten. Tagesspitzenwerte, die Anwohner als enorme Belastung empfinden, werden bei dieser Methode nicht erfasst.
Bei den abschnittsweise von 2003 bis 2007 vorgenommenen Messungen wurde der Immissionsgrenzwert im Jahresmittel an allen drei Messpunkten in Venusberg deutlich unterschritten (22, 52 und 71 Prozent), teilt Behördenleiter Oberberghauptmann Bernhard Cramer auf Anfrage von "Freie Presse" mit. Das Oberbergamt verfüge damit über keine rechtliche Handhabe, um behördlichen Zwang gegen die Steinbruchbetreiberin Ard Baustoffwerke GmbH & Co. KG auszuüben. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass eine erhöhte Staubentwicklung an einzelnen Tagen oder zu bestimmten Tageszeiten keinen Verstoß gegen die Vorschriften zur Reinhaltung der Luft darstellen. Die Bürgerinitiative fordert dagegen ständige Messungen, bei denen auch Spitzenbelastungswerte festgehalten werden.
Bei der Auswahl des Messverfahrens halte sich das Oberbergamt laut Cramer an die Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Tagesspitzenwerte gesondert zu berücksichtigen, sei nicht vorgesehen. Zudem entspreche die Messung mit den Bergerhoff-Geräten den Richtlinien und sei Stand der Technik. Auch erneute Untersuchungen zur Staubbelastung in der Umgebung des Steinbruchs, wie von der IG gefordert, zieht die Freiberger Behörde offenbar nicht in Betracht. In den vergangenen Jahren habe das Unternehmen seine Fördermenge nicht erhöht. "Die Forderung nach einer erneuten Staubmessung ist in einem solchen Fall immer im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit zum Umfang der tatsächlichen Änderung der Betriebszustände zu prüfen", erklärt Cramer.
Zugleich räumt er ein, dass die Wahrnehmung eines Menschen feiner sein kann als das manche Messwerte widerspiegeln: "Dann werden Einwirkungen als Störungen empfunden, die im Rahmen der Vorgaben der TA Luft zulässig sind. Was bei einem alten Steinbruch von den Bürgern aus Gewohnheit toleriert wird, kann bei einem vergleichbaren Neuaufschluss oder wie in diesem Fall bei deutlicher Erhöhung der Förderung nach 1990 viel kritischer gesehen werden."


