Thomas Uhle hält ein sieben Wochen altes Lamm im Arm. Der Börnichener findet, dass mit der Neuregelung der Viehverkehrsordnung alles viel komplizierter und teurer wird. Auf seine Schafhaltung will er trotzdem nicht verzichten.

Foto: Dirk Trautmann

Mehraufwand mit Lamm und Schaf

Neue Viehverkehrsordnung raubt Haltern Zeit und Geld

Zschopau/Marienberg. Lämmer könnten bald knapp werden, falls viele Schaf- und Ziegenhalter im Mittleren Erzgebirgskreis ihr Hobby in absehbarer Zeit an den Nagel hängen sollten. Das befürchten zumindest Mitarbeiter im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt in Marienberg.

Grund ist die Neufassung der Viehverkehrsordnung nach EU-Recht seit Jahresbeginn. Danach werden die Tierhalter verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen und zum 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl ihrer Ziegen und Schafe, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, an die zentrale Datenbank des Sächsischen Landeskontrollverbandes mit Sitz in Lichtenwalde zu melden.

Spätestens im Alter von neun Monaten müssen im Bestand geborene Tiere in die Liste eingetragen werden. Zudem ist die Kennzeichnungspflicht mit Ohrmarken komplizierter geworden, sagt Veterinäramtsmitarbeiter Veit Schubert.

Bisher waren nur Halter mit mehr als drei Ziegen oder Schafen verpflichtet, das Bestandsregister zu führen, seit dem 1. Januar sind alle von der Regelung betroffen. Bisher waren von annähernd 1000 Züchtern im Mittleren Erzgebirgskreis ein Drittel bis 50 Prozent von dem bürokratischen Aufwand verschont geblieben, schätzt Schubert.

Den Widerstand und Unmut der Schafhalter bekommt das Veterinäramt zuerst zu spüren. Zumal die Registrierung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. "Oft befassen sich ältere Leute mit Schafzucht, die mit der Schreiberei auf Kriegsfuß stehen. Wenn der Aufwand noch größer wird, dann lohnt sich das Ganze für sie nicht mehr", gibt Schubert die ersten negativen Reaktionen von Haltern wieder.

Das Veterinäramt will daher im sächsischen Sozialministerium um Nachbesserung der Vorschriften bitten. Die nach Landesrecht vorgeschriebenen Formulare seien außerordentlich schwer zu handhaben und wenig zweckdienlich, lautet die offizielle Begründung.

 
( Von Mike Baldauf )
 
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