Feld Gülle durfte zwar auf die angrenzenden Felder ausgebracht, aber mitunter gar nicht bis dahin transportiert werden.

Foto: Harald Tittel/dapd

Ministerium: Gülletransporte werden nicht mehr ausgebremst

Landwirte reagieren erleichtert auf neues Verkehrszeichen

Zschopau. Es war mitunter schon paradox: Gülle durfte zwar rechts und links der Straßen auf Felder ausgebracht, aber oft nicht dorthin transportiert werden. Ausgebremst wurden Landwirte durch das Verkehrszeichen 269, das laut Straßenverkehrsordnung den Transport für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung verbietet. Das ändert sich nun, denn das sächsische Verkehrsministerium hat mit einem Zusatzzeichen eine Lösung im Interesse der Landwirte gefunden. Das war aus dem Ministerium zu erfahren.

Bis zum Sommer 2011 wussten etliche Landwirte offenbar nicht einmal, dass Gülle zu den wassergefährdenden Stoffen zählen sollte. Erst mit der Diskussion um den ursprünglich geplanten Bau eines Güllebeckens in Börnichen wurde die Auslegung des Verkehrszeichens zur wohl anrüchigen Angelegenheit. Auch Matthias Espig, Vorstandsvorsitzender der Bauernland Agrar AG, erfuhr als Bauherr - der sich mittlerweile vom Vorhaben verabschiedet hat - erst aus der "Freien Presse" davon. Er war überrascht, weil er stets davon ausgegangen war, dass Gülle nicht zu wassergefährdenden Stoffen gehöre, weil sie auch nicht als Gefahrgut deklariert sei. "Freie Presse" hakte nach.

Die Landesdirektion Chemnitz beharrte auf ihre Auslegung, dass Gülle als stickstoffhaltige Verbindung Wasser nachteilig verändern könnte. Auf Anfrage der "Freien Presse" räumte das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft Handlungs- und Klärungsbedarf ein. Im November haben Vertreter der Landesdirektion, des Landratsamtes, der Bauernverbände und des sächsischen Landesamtes für Landwirtschaft Lösungsmöglichkeiten beraten. Auf erneute Nachfrage erfuhr "Freie Presse" diese Woche von Martina Pirk, Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums, dass für Sachsen voraussichtlich ab 1. März "zukünftig nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls die Aufstellung eines Zusatzzeichens 'Gülle-Transporte frei'" gestattet wurde. Die Straßenverkehrsbehörden seien zuständig für die Anordnung des Zeichens.



Dieses Zusatzschild sei zwar nicht ganz optimal, er könne jedoch damit leben, sagt Werner Bergelt, Geschäftsführer der beiden Bauernverbände im Erzgebirgskreis. Eine Lösung sei längst überfällig gewesen. Bergelt bekräftigt nochmals, dass Gülle aus seiner Sicht kein wassergefährdender Stoff ist. 20 Jahre habe es keinen gestört, wenn die Gülle über die mit dem Zeichen 269 gekennzeichneten Straßen transportiert worden ist.

Der Geschäftsführer der Bauernverbände hofft, dass die Einzelfallprüfung nur ganz sensible, direkt an Trinkwassertalsperren gelegene Verkehrswege, ausschließe. Wie Bergelt erfuhr auch Espig von "Freie Presse" von der nunmehr vorgesehenen Lösung und will sich die Regelungen erst genau ansehen. Sollte dadurch Gülle nicht mehr als wassergefährdender Stoff nach Verkehrszeichen 269 eingestuft werden, "wäre das in unserem Sinne", bekräftigt Espig. Dass ein solcher Ausweg gesucht und beabsichtigt war, hob Udo Kolbe, Leiter der Abteilung Umwelt, ländliche Entwicklung und Forst im Landratsamt, hervor. Gerade im Erzgebirge würde es aufgrund der Trinkwassertalsperren etliche mit dem Zeichen 269 gekennzeichnete Straßen geben.

 
erschienen am 24.01.2012 ( Von Gudrun Müller )
 
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