Sächsisches Innenministerium hat zum Thema Befangenheit das letzte Wort
Drebacher Gemeinderat sieht keinen Hinderungsgrund für weitere Mitarbeit von Bruder des Amtsverwesers in seinen Reihen
Venusberg. Venusberg. Ist der Drebacher Gemeinderat Gerhard Volkmann (Bürgerkomitee Venusberg/Bürgerinitiative Grießbach), dessen Bruder Wolfgang Volkmann (CDU) derzeit als Amtsverweser der Gemeinde tätig ist, deswegen befangen oder nicht? Darüber wird jetzt das sächsische Innenministerium abschließend befinden müssen.
Am Dienstagabend hat der Drebacher Gemeinderat diese Frage für sich bereits eindeutig geklärt. Einstimmig votierte das Gremium für den vom Amtsverweser eingebrachten Beschluss, wonach es keinen Hinderungsgrund gebe und Gerhard Volkmann sein Ehrenamt weiter ausüben könne. Von den anwesenden 24 Räten enthielten sich jedoch fünf ihrer Stimme. Grundlage des Beschlusses war das Gutachten eines Rechtsanwaltes.
Schon vor der Ratssitzung sei der Drebacher Verwaltung bekannt gewesen, dass dieses Gutachten nicht mit der Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht im Landratsamt übereinstimmt, so Rüdiger Hahne, Leiter der Kommunalaufsicht. Bereits im Januar hatten Amt, Landesdirektion Chemnitz und Innenministerium klar Stellung zu dem Thema bezogen. Demnach gelte für Amtsverweser, was auch für Bürgermeister und Beigeordnete angezeigt ist: Dass Personen, die mit diesen Amtsträgern in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis stehen, nicht Gemeinderäte sein können. Dies sieht Wolfgang Volkmann anders. Im Gesetzestext ist von einem Amtsverweser zudem nicht ausdrücklich die Rede. Rüdiger Hahne: "Im konkreten Fall besteht zwischen Amtsverweser und seinem als Gemeinderat bisher tätigem Bruder ein Verwandtschaftsverhältnis in Seitenlinie zweiten Grades."
Der Leiter der Kommunalaufsicht wartet nun auf einen Bericht aus Drebach. "Dann entscheiden wir, ob wir dem Drebacher Beschluss zustimmen oder nicht. Das Innenministerium wird dabei hinzugezogen. Dort ist das Rechtsgutachten noch unbekannt." Eine Entscheidung im Drebacher Fall, so Hahne am Mittwoch, sei von grundsätzlicher Bedeutung für den gesamten Freistaat, damit es in ähnlichen Verfahren künftig eine einheitliche Linie gebe. "Dazu ist eine Abstimmung erforderlich", legt Hahne dar. Wohl auch vor dem Hintergrund, dass es in den kommenden Jahren weitere Gemeindezusammenschlüsse geben wird, bei denen in der Übergangszeit ebenfalls ein Amtsverweser eingesetzt wird.
Ob es jedoch letztendlich zu einer Klärung im Drebacher Fall kommen wird, ist ungewiss. Denn am 28. März wird in der Krokusgemeinde der Bürgermeister gewählt. Geschieht das im ersten Wahlgang, tritt das neue Gemeindeoberhaupt am 1. Mai sein Amt an. Ein Amtsverweser wird dann nicht mehr benötigt. Und bis wann das Landratsamt eine Entscheidung fällt, ist unklar. Anschließend bleibt Wolfgang Volkmann zudem eine vierwöchige Einspruchszeit für einen Widerspruch.


