Sprengungen in Venusberg "noch im Rahmen"

Oberbergamt in Freiberg untersucht Erschütterungen der letzten Wochen in Steinbruch - Geschäftsführer: Nicht außergewöhnlich und im Grenzbereich

Venusberg/Freiberg. Venusberg/Freiberg. Die in den vergangenen Wochen im Venusberger Steinbruch erfolgten drei Sprengungen sind von Einwohnern als außergewöhnlich stark empfunden worden, wurde zur jüngsten Ratssitzung kritisiert. Dennoch: Die Sprengungen waren nicht ungesetzlich und lagen "noch im Rahmen" der DIN-Vorschrift. Das hat auf Nachfrage Pressesprecher Peter Horler von der zuständigen Genehmigungs- und Kontrollbehörde, dem Oberbergamt Freiberg, betont. Allerdings seien die Sprengungen "erschütterungsintensiver als vorhergehende" gewesen, räumte Horler ein. Das Oberbergamt untersuche dafür gegenwärtig die Ursachen. "Vom Steinbruchbetreiber lassen wir uns dazu auch die Daten jeder einzelnen weiteren Sprengung vorlegen", erläuterte der Sprecher. In wenigen Wochen rechne er mit einem Ergebnis.

Für die von den Venusbergern als zu stark empfundenen Sprengungen macht Mathias Kutz, Geschäftsführer der ard Baustoffwerke GmbH & Co. KG, die den Steinbruch in Venusberg betreibt, vor allem den andauernden Winter und die damit verbundene besonders lange Sprengpause verantwortlich. "In dieser Zeit verliert sich die Normalität. Sprengungen im Frühjahr und Sommer werden verstärkt wahrgenommen und als unangenehm empfunden", erklärte Kutz der Heimatzeitung. Dabei seien die besagten drei Sprengungen nicht außergewöhnlich und "innerhalb des Grenzbereiches und der Grenzwerte" gewesen. Das bestätigt auch das Oberbergamt. Demnach habe der Steinbruchbetreiber in den vergangenen Jahren die Grenzwerte der betreffenden DIN-Vorschrift nur zu Bruchteilen ausgeschöpft. Die Vorschrift 4150 "Erschütterungen im Bauwesen Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen", so Horler, gibt Werte für Schwinggeschwindigkeiten, unter anderem für Wohngebäude, vor. Würden diese eingehalten, "treten Gebäudeschäden nach bisherigen Erfahrungen nicht auf", teilte der Pressesprecher mit.

Das Oberbergamt stehe Einwohnern, "die sich vom Steinbruchbetrieb beeinträchtigt fühlen", mit Auskünften zur Verfügung. "Hinweise aus der Bevölkerung nehmen wir immer zum Anlass, den jeweiligen Sachverhalt zu prüfen", versicherte Peter Horler. Und: " Ein Steinbruchbetreiber wird schadensersatzpflichtig, wenn er als Verursacher eines Gebäudeschadens durch unsachgemäße Sprengungen nachweisbar ist. Wer sich durch den Betreiber geschädigt fühlt, kann mögliche Schadensersatzansprüche auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen."

Die meisten der mehr als 300 Stein- und Erdenbetriebe im Freistaat stehen unter der Aufsicht des Oberbergamtes. Es untersucht nicht nur Sprengungen, die die Werte der DIN-Norm überschreiten, sondern führt selbst Messungen durch. Fortgesetzte Überschreitungen werden mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet.

 
erschienen am 29.07.2010 ( Von Sandra Häfner )
 
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