Dresdener Immobilienfirma verliert Klage gegen Landratsamt
Verwaltungsgericht bestätigt Bauantrag für zwei Silos an der Webermühle Braunsdorf
Braunsdorf/Chemnitz. Im Streit um den Bau zweier Getreidesilos an der Braunsdorfer Webermühle hat das Verwaltungsgericht Chemnitz nun eine Entscheidung getroffen. Die Klage eines Dresdener Unternehmens gegen das Landratsamt Mittelsachsen wurde abgewiesen. Der damals von der Freiberger Bauaufsichtsbehörde erteilte Bauantrag ist damit rechtmäßig.
Der geplante Bau der 16 Meter großen Getreidesilos an der Webermühle erhitzt seit geraumer Zeit die Gemüter. Die Baubehörde des damals noch zuständigen Landratsamtes Freiberg hatte dem Bauantrag der Mühlenbetreiber zugestimmt. Dagegen klagte das Dresdener Unternehmen Central Grundbesitz GmbH & Co KG beim Verwaltungsgericht Chemnitz. Die Immobilienfirma ist seit 1995 Besitzer der ursprünglich zur Webermühle gehörenden und benachbarten Fabrikantenvilla und befürchtet mit der Erweiterung der Lagerkapazität erhöhte Lärm- und Staubemissionen.
Richter Bernhard Klose wies die Klage nun in seiner schriftlichen Urteilsbegründung ab. Darin heißt es unter anderem, dass an der erteilten Baugenehmigung nichts Rechtswidriges festzustellen sei. Außerdem gebe es keine Hinweise für eine durch den Bau und den Betrieb der Silos erhöhte Lärm- und Staubbelästigung.
Rechtsanwalt Thomas Gotte vertrat die Geschäftsführer der Webermühle, Wolfgang Rolle und Iwan Bosnakow. "Wir werden trotz dieses eindeutigen Urteils noch abwarten und erst mit den Bauvorbereitungen beginnen, wenn auch die vierwöchige Einspruchsfrist abgelaufen ist", so Iwan Bosnakow dazu. Er rechne mit einer Fortsetzung des Verfahrens.
Wird Einspruch gegen die Entscheidung erhoben, muss der Fall am Oberlandesgericht in Bautzen neu verhandelt werden. Rechtsanwalt Jürgen Roller erklärte nach dem Urteil, dass er sich mit seinen Mandanten, den Vertretern der Central Grundbesitz GmbH & Co KG, zunächst über das weitere Vorgehen beraten müsse.

