Freiberger Ortsumgehung wird ein Fall für die Verfassungsrichter

Bau der Straße rückt noch weiter in die Ferne - Urteil gegen die Pläne ist angefochten worden

Freiberg/Karlsruhe. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat in Sachen Ortsumgehung Freiberg eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Beschwerde sei unter dem Aktenzeichen 1 BvR 361/12 anhängig, bestätigte am Mittwoch die Pressesprecherin des Gerichts in Karlsruhe, Judith Blohm. "Uns geht es nicht nur um das eine Bauvorhaben, sondern um grundsätzliche Beteiligungsrechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden", sagte BUND-Landesvorsitzender Hans-Udo Weiland am Mittwoch; das Urteil müsse verschärft werden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Juli vorigen Jahres entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Freiberger Ortsumgehung rechtswidrig ist und nachgebessert werden muss. Geklagt hatte der BUND-Landesverband Sachsen. In dem Verfahren um die Baugenehmigung für das 68-Millionen-Euro-Projekt hatten die Leipziger Richter aber zugleich mehrere Einwände der Naturschützer zurückgewiesen, weil die Argumente zu spät vorgetragen worden seien.

Diese Ausschlussregelung, die Juristen als Präklusion bezeichnen, sei dem BUND bereits in mehreren Verfahren vorgehalten worden, ärgert sich Landeschef Weiland: "Damit werden an uns höhere Anforderungen als an die Behörde selbst gestellt." So waren bei dem Freiberg-Prozess beispielsweise die Vögel nahezu ausgeklammert worden, weil der Kläger im Widerspruchsverfahren zwar entsprechende Befürchtungen geäußert hatte, aber nicht detailliert auf die einzelnen Arten eingegangen war.

Angesichts der 21 Aktenordner zur Freiberger Ortsumgehung, die bei den Behörden rund zwei Wochen lang ausgelegt waren, dürften "keine überzogenen Anforderungen" gestellt werden, argumentiert auch BUND-Anwalt Martin Gellermann. Der Juraprofessor rügte zudem, dass nicht der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zurate gezogen worden war. Das hatte er in Leipzig beantragt, weil seiner Meinung nach einzelne deutsche Naturschutzvorschriften und -auslegungen nicht mit Unionsrecht vereinbar sind. Er appelliert an die Karlsruher Richter, Klarheit zu schaffen, "damit rechtliches Gehör nicht nur 'nach Gutsherrenart' gewährt wird."

Wann das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden wird, ist laut Sprecherin Blohm noch nicht absehbar. Allein im vergangenen Jahr seien über 6000 Verfassungsbeschwerden im Verfahrensregister erfasst worden, dazu kamen noch einmal rund 3000 sonstige Einwände und Hinweise. Er sei optimistisch, sagte BUND-Chef Weiland: "Notfalls gehen wir nach Luxemburg."

 
erschienen am 22.02.2012 ( Von Steffen Jankowski )
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