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Nach Warnschuss: 27-Jähriger taucht erneut in Markt auf - Zweiter mutmaßlicher Täter weiter auf der Flucht

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66 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 4
    1
    gelöschter Nutzer
    14.09.2015

    Flüchtlinge genießen in Deutschland Schutz,egal ob politisch oder kriminell.

  • 4
    0
    gelöschter Nutzer
    14.09.2015

    Ohne Worte.
    WANN ,Rechtsstaat vor Rechtsbruch.

  • 7
    0
    gelöschter Nutzer
    13.09.2015

    Ja, ja, unser Rechtssystem ist für diese Leute eine feine Sache.

  • 13
    0
    gelöschter Nutzer
    13.09.2015

    Das sind genau die Kandidaten, die man besten Gewissens mit einem Arschtritt aus dem Land schmeissen sollte. Aber wahrscheinlich steht sich unser Staat dafür mit seinen Gesetzen selbst im Weg.

  • 0
    6
    Pixelghost
    13.09.2015

    Fluchtgefahr kann nur vorliegen, wenn Tatsachen bekannt sind, die sein Flüchten KONKRET begründen. So lange ein Täter einen festen Wohnsitz hat - in diesem Fall wohl ein Asylheim - wird keiner wegen Fluchtgefahr in U-Haft gesteckt.

    Bewaffneter Raubüberfall: Das Gesetz unterscheidet zwischen Diebstahl, Diebstahl mit Waffen, Raub und räub. Diebstahl.
    Alles unterschiedlich zu bewerten, je nach KONKRETER Tatausführung.
    Führte der Täter die Machete bereits während des Diebstahls oder wurde die Waffe erst beim 2. Erscheinen mitgeführt und sollte als Werkzeug zur Racheausübung gebraucht werden - und und und...

  • 12
    1
    gelöschter Nutzer
    13.09.2015

    Dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr bei bewaffnetem Raubüberfall. Welcher fachkraftlastige Richter hat denn diese Fachkraft wieder laufen lassen? Gleiches Recht für alle!