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Nach Warnschuss: 27-Jähriger taucht erneut in Markt auf - Zweiter mutmaßlicher Täter weiter auf der Flucht
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Die Diskussion wurde geschlossen.
Flüchtlinge genießen in Deutschland Schutz,egal ob politisch oder kriminell.
Ohne Worte.
WANN ,Rechtsstaat vor Rechtsbruch.
Ja, ja, unser Rechtssystem ist für diese Leute eine feine Sache.
Das sind genau die Kandidaten, die man besten Gewissens mit einem Arschtritt aus dem Land schmeissen sollte. Aber wahrscheinlich steht sich unser Staat dafür mit seinen Gesetzen selbst im Weg.
Fluchtgefahr kann nur vorliegen, wenn Tatsachen bekannt sind, die sein Flüchten KONKRET begründen. So lange ein Täter einen festen Wohnsitz hat - in diesem Fall wohl ein Asylheim - wird keiner wegen Fluchtgefahr in U-Haft gesteckt.
Bewaffneter Raubüberfall: Das Gesetz unterscheidet zwischen Diebstahl, Diebstahl mit Waffen, Raub und räub. Diebstahl.
Alles unterschiedlich zu bewerten, je nach KONKRETER Tatausführung.
Führte der Täter die Machete bereits während des Diebstahls oder wurde die Waffe erst beim 2. Erscheinen mitgeführt und sollte als Werkzeug zur Racheausübung gebraucht werden - und und und...
Dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr bei bewaffnetem Raubüberfall. Welcher fachkraftlastige Richter hat denn diese Fachkraft wieder laufen lassen? Gleiches Recht für alle!