Wirbel um Bleirohre: ZWA sieht kein Problem

Vogtländischer Verband warnt vor Gift im Wasser - Hainichener Experte relativiert

Hainichen/Plauen. Verschärfte Bestimmungen der bundesdeutschen Trinkwasserverordnung haben in Südwestsachsen eine Expertendebatte über die Zukunft von Bleirohren bei der Trinkwasserversorgung ausgelöst. So warnte der Zweckverband Wasser/Abwasser Vogtland vergangene Woche via "Freie Presse" seine Kunden: "Giftig: Alte Bleirohre müssen raus". Beim Hainichener Wasserversorger ZWA hält man das für Panikmache und relativiert.

Eine Novelle der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 legt fest, dass der Bleiwert im Trinkwasser zehn Mikrogramm pro Liter nicht übersteigen darf. Dieser Wert ist bis zum Jahr 2013 flächendeckend einzuhalten. Im Vogtland zog man daraus den Schluss: Hauseigentümer, die noch alte Trinkwasserleitungen aus Blei auf ihren Grundstücken haben, müssen bis spätestens 1. Dezember 2013 handeln und auf eigene Kosten die Rohre ersetzen - etwa durch Kunststoff oder Kupfer.

Blei ist ein so genanntes Speichergift, das auch über das Lebensmittel Wasser aufgenommen werden kann, wenn dieses zuvor durch Bleirohre geflossen ist. Die Folge können beispielsweise Nerven- und Nierenschäden sein. Gerade Kinder und Schwangere sind gefährdet.

Beim ZWA in Hainichen, wo nach eigenen Angaben noch drei Prozent des zentralen Trinkwassernetzes aus Bleirohren bestehen, sieht man dennoch keine Notwendigkeit, im großen Stil Leitungen auszutauschen. "Der überwiegende Teil der Bleileitungen wurde in den vergangenen Jahren bei notwendigen Reparatur- oder Straßenbauarbeiten ohnehin bereits gewechselt", sagte Dirk Kunze, kaufmännischer Leiter des ZWA, der "Freien Presse".

Die Gefahr erhöhter Bleiwerte im Trinkwasser innerhalb seines Zuständigkeitsgebietes sieht Kunze zudem als gering an. Es gebe auch kein generelles Verbot von Bleileitungen. "Lediglich der Grenzwert ist einzuhalten", so der ZWA-Chef. Jahrzehntealte Bleileitungen hätten im Inneren oft eine Schutzschicht gebildet und würden kaum Blei im Wasser freisetzen. Diese Leitungen müssten auch nicht gewechselt werden. "Dort, wo der Grenzwert überschritten wird, besteht natürlich Handlungsbedarf", so Kunze. Dann müssten auch Hauseigentümer handeln, denn der ZWA sei nur bis zur Wasseruhr verantwortlich.

 
erschienen am 13.01.2010 ( Von Uwe Lemke, Oliver Hach und Thomas Stranz )
 
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