Einbau von Bio-Kläranlagen lahmt

Ab 2016 drohen Strafen

Rochlitz/Mittweida. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Im Einzugsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Mittleres Erzgebirgsvorland" (ZWA) sind erst rund 3200 Grundstücke mit einer vollbiologischen Kleinkläranlage ausgestattet -24 Prozent der betroffenen Eigentümer. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Mehr als 10.000 Eigentümer müssen noch bis Ende 2015 auf die geforderte Technik umrüsten. "Auf 5000 Grundstücken werden Abwässer noch ohne Klärung in Bäche geleitet. In ebenso vielen Fällen kommen mechanische, teilbiologische Anlagen zum Einsatz, die jedoch nur noch bis 2015 genutzt werden dürfen", sagt Ulrich Pötzsch, Technischer Geschäftsleiter des ZWA in Hainichen.

Hintergrund: Per Gesetz sind alle Grundstücks- beziehungsweise Hausbesitzer verpflichtet, ein vollbiologisches Klärsystem zu installieren. Dies gilt nur dann, wenn kein Anschluss an das öffentliche, zentrale Netz existiert. Dies kommt vor allem in ländlichen, dünn besiedelten Regionen vor. Die Forderung sorgt bei vielen Betroffenen bereits seit Jahren für Unmut - schließlich verpflichtet sie der Gesetzgeber zu hohen Investitionen. Laut ZWA-Chef belaufen diese sich auf 6000 bis 8000 Euro pro Anlage. Pötzsch verteidigt die Regelung. Der Anschluss an ein Klärsystem sei allein schon mit Blick auf die Gleichbehandlung richtig. "Jeder Bürger, der ans zentrale Netz angeschlossen ist, zahlt Abwassergebühren. Warum soll es Ausnahmen geben", zeigt Pötzsch auf. Ein Profiteur des Gesetzes ist die Peniger Bergmann AG - Ostdeutschlands größter Produzent von vollbiologischen Kläranlagen. Finanzvorstand Lars Bergmann untermauert: "Es gibt Grundstücksbesitzer, die seit mehr als 20 Jahren keine Gebühren für ihre Abwässer zahlen und diese nach wie vor in Bäche leiten. Daher ist es eine Frage der Solidarität, dass jeder einen Beitrag leistet."

Auch die Interessensvertreter der Haus- und Grundbesitzer sind für die dezentralen Lösungen. Laut Wolfgang Weidauer vom Chemnitzer Verein Haus und Grund ist der Anschluss aller Grundstücke vor allem in ländlichen Regionen nicht bezahlbar. Er geht sogar noch einen Schritt weiter. "Wir kämpfen für eine Öffnungsklausel. Das heißt: Eigentümer, deren Immobilie an eine zentrale Anlage angebunden sind, sollen die Möglichkeit haben, eine eigene Anlage zu bauen", sagt Weidauer. Für ZWA-Chef Pötzsch ist dieser Vorschlag ein zweischneidiges Schwert. Einerseits sei eine dezentrale Lösung nicht immer günstiger. Andererseits bliebe der Solidaritätsgedanke mit Blick auf die Kostenverteilung auf der Strecke.

Fazit: Der Bau einer vollbiologischen Kläranlage ist alternativlos. Es ist sogar Eile geboten. Ende 2015 läuft die sogenannte Freiwilligkeitsphase in Mittelsachsen ab. Wer bis dahin an kein System angeschlossen ist, dem drohen Strafen. Ulrich Pötzsch: "Im Extremfall dürfen Grundstücke und Häuser nicht mehr bewohnt werden." Dies trifft dann zu, wenn keine Abwasseraufbereitung erfolgt oder die Anlage nicht den gesetzlichen Standards entspricht.

 
erschienen am 16.01.2012 ( Von Andy Scharf )
 
Kommentare
2
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  • 18.01.2012
    09:08 Uhr

    Emma0815: "Jeder Bürger, der ans zentrale Netz angeschlossen ist, zahlt Abwassergebühren. Warum soll es Ausnahmen geben"

    Dann schließt doch jeden Bürger an das Netz an und lasst das nicht die Aufgabe der Anwohner sein. Bei Telefon und Strom muss doch auch keiner selbst die Masten setzen.

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  • 17.01.2012
    15:36 Uhr

    agusta: Finanzvorstand Lars Bergmann untermauert: "Es gibt Grundstücksbesitzer, die seit mehr als 20 Jahren keine Gebühren für ihre Abwässer zahlen und diese nach wie vor in Bäche leiten. Daher ist es eine Frage der Solidarität, dass jeder einen Beitrag leistet." es ist leicht für leute so zu reden die mit ihrem geld nicht wissen wo hin

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