Tom Hirschfelder bei der Autowäsche an der Rochlitzer Aral-Tankstelle. An Sonntagen ist die Wäsche nun nicht mehr möglich.
Foto: Mario Hösel
Waschanlagenbetreiber sauer: Sonntags hat sich's ausgewaschen
Was in Thüringen erlaubt bleibt, ist in Sachsen wieder verboten worden
Rochlitz/Penig. Als es noch nicht verboten war, seinen Wagen einfach auf der Straße vor dem Haus zu waschen, gab es auch ein Ritual mehr: das Autowaschen am Wochenende im heimischen Garten oder vor der Garage. Jetzt haben Leipziger Richter die erst vergangenes Jahr gelockerte Regelung, die den Betrieb von Waschanlagen an Sonntagen erlaubte, wieder gekippt, vor allem weil sie das Gebot der Sonntagsruhe verletzt sahen.
Wilfried Sturne von der Aral-Tankstelle in Rochlitz findet die Entscheidung falsch und die Begründung absurd. "Am Wochenende haben die Leute die meiste Zeit, um ihr Auto zu waschen. Das betrifft vor allem auch die Pendler", sagt er und belegt das mit Zahlen. Durchschnittlich 20 bis 25 Kunden seien am Sonntag zum Waschen gekommen. "Nicht zuletzt bringt das Verbot für uns auch Einbußen von bis zu 200 Euro. Über das Jahr läppert sich das", rechnet Sturne vor.
Ebenso auf Unverständnis stößt das erneute Verbot bei Bernd Möller. Er ist Inhaber der Shell-Tankstelle an der B 95 in Penig. "Es war voll im Sinne unserer Kunden, sonntags das Auto waschen zu können. Zwar kamen dazu nicht so viele wie an den Wochentagen, aber einige waren es schon", sagt er. Viele Autofahrer seien zudem regelrecht auf den Sonntag angewiesen, wenn es ums Waschen geht, weil sie die Woche über aus beruflichen Gründen unterwegs sind. "Für uns bedeutet das auch Einbußen. Natürlich haben wir an den Sonntagen mit dem Waschen keine Riesenumsätze gemacht. Aber es ist ein Zünglein an der Waage", sagt er und ist deshalb dafür, das Verbot wieder aufzuheben.
Das möchte auch Ralf Riediger, Inhaber der Shell-Tankstelle in Geringswalde. "Die Kunden erwarten, dass die Waschanlage sonntags geöffnet ist und verstehen die neue Regelung gar nicht. Auch ich kann sie nicht nachvollziehen. Durch die Waschanlage gibt es keine Lärmbelästigung und es muss ja auch kein Mitarbeiter dort stehen", sagt Riediger. "Außerdem, warum ist hier verboten, was in den anderen Bundesländern erlaubt ist und was soll dieses erst Hü und dann Hott?" Die Einnahmen, die ihm durch das Waschverbot entgehen, kann er nicht genau beziffern. "Aber Einbußen habe ich definitiv."
Gelassen sieht die ganze Angelegenheit der Esso-Tankstellenbesitzer Jens Gottschalk in Rochlitz. Dort habe es sonntags, was das Autowaschen betrifft, nicht in der Kasse geklingelt. "So fiel das Verbot gar nicht weiter auf. Die wenigen, die sonntags kamen, haben sich nicht beschwert." (mit cge)

