Der ehemalige Geschäftsführer der Stama, Gerd Przybyla. Der ehemalige Geschäftsführer der Stama, Gerd Przybyla.

Foto: Eckardt Mildner

Streit mit Ex-Stama-Chef geht weiter

Keine Einigung zwischen Marketinggesellschaft und gekündigtem Geschäftsführer

Freiberg. Im Rechtsstreit zwischen der Freiberger Stadtmarketinggesellschaft (Stama) und ihrem fristlos gekündigten Geschäftsführer Gerd Przybyla gibt es keine gütliche Einigung. Wie Petra Kürschner, Vorsitzende Richterin am Chemnitzer Landgericht, am Freitag der "Freien Presse" sagte, ist für 18. September die Beweisaufnahme in dem Verfahren Przybylas gegen die Stama angesetzt. "Dabei werden dann auch Zeugen gehört."

Der heute 66-jährige Przybyla war kurz vor dem Bergstadtfest im Juni 2011 zunächst beurlaubt und später fristlos gekündigt worden, obwohl sein Vertrag noch bis Ende 2012 lief. In einer Güteverhandlung hatten sich beide Parteien im März zunächst darüber verständigt, einen Vergleich anzustreben. Die Einigung scheiterte jedoch vor allem an zwei Punkten: an der Abgeltung des Urlaubsanspruchs und Przybylas Forderung, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe fallen zu lassen.

Stattdessen geht die städtische Gesellschaft nun selbst in die Offensive. Laut Finanzbürgermeister und Stama-Aufsichtsratschef Sven Krüger hat das Unternehmen Widerklage gegen Przybyla erhoben - und will mehr als 8000 Euro von ihm zurück. "Das hatten wir uns von Anfang an offen gehalten, auch falls ein Vergleich nicht zustande kommt", sagte Krüger. Er verteidigte auch die Art der Entlassung des Stama-Chefs: Da der Anstellungsvertrag zeitlich befristet gewesen sei, habe er gar nicht ordentlich gekündigt werden können. Die mit der Prüfung beauftragte Anwaltskanzlei habe zudem schwerwiegende Verstöße des Geschäftsführers gegen seine vertraglichen Verpflichtungen festgestellt. "Deshalb konnte die Gesellschaft nur mit einer fristlosen Kündigung reagieren." Überdies verwies Krüger auf "massive Vorwürfe der überwiegenden Anzahl der Stama-Mitarbeiter" wegen Przybylas Leitungsstil.

Unterstellt werden dem früheren Veranstaltungsmanager unter anderem fehlerhafte Spesenabrechnungen sowie Kompetenzüberschreitungen. Przybyla selbst wies das am Freitag im Gespräch mit "Freie Presse" erneut zurück. In der Güteverhandlung im März hatte auch Richterin Kürschner mehrfach angedeutet, dass die vorgebrachten Kündigungsgründe möglicherweise nicht gravierend genug sein könnten.

 
erschienen am 29.06.2012 ( Von Sven Frommhold )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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