Reitzenhain/Apolda. Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz haben am Sonntag in Reitzenhain einen Mann kontrolliert, gegen den bereits ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Der 35-Jährige war vom Amtsgericht Apolda wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen je 40 Euro oder 75 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er die Geldstrafe von 3000 Euro und die Kosten des Verfahrens von 77 Euro nicht zahlen konnte, wurde er in die JVA Zwickau eingeliefert, teilten die Beamten mit.
- Mehr Lesekomfort auch für unterwegs
- E-Paper und News in einer App
- Push-Nachrichten über den Tag hinweg