St. Egidien: Gemeinde unterliegt im Kita-Streit
St. Egidien. Die Gemeinde St. Egidien hat den Rechtsstreit mit der Chemnitzer Kindervereinigung verloren. Dies geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden hervor. "Die außerordentliche Kündigung wird nicht als wirksam angesehen", erklärte Gesine Tews, Sprecherin des Oberlandesgerichtes. Die Kinder der Kindertagesstätte "Kleinen Strolche" müssen somit ihr Domizil in St. Egidien nicht verlassen. Die Gemeinde hatte den mit der Kindervereinigung geschlossenen Vertrag infrage gestellt und gekündigt. Begründet wurde dies mit den baulichen Mängeln am Gebäude. Der Träger der Kindertagesstätte wehrte sich dagegen und bekam nun Recht. "Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden", sagte Mathias Hofmann, Vorstandsvorsitzender der Kindervereinigung. Das Urteil ist rechtskräftig, es kann keine Revision eingelegt werden. Die Gemeinde kann jedoch noch laut Tews eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Ob St. Egidien dies tut, war von Bürgermeister Uwe Redlich (parteilos) nicht zu erfahren.