Fotos wie dieses sollen die vom Steinbruch ausgehende Staubbelastung dokumentieren. Fotos wie dieses sollen die vom Steinbruch ausgehende Staubbelastung dokumentieren.

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Streit zwischen Freiberger Oberbergamt und Venusberger Interessengemeinschaft hält an

Beschwerde zur Kontrolltätigkeit der Behörde wird derzeit bearbeitet

Venusberg. Das Sächsische Oberbergamt will bei einem möglichen Vermittlungsversuch zwischen der Interessengemeinschaft (IG) "Grünes Venusberg" und der Steinbruchbetreiberin Ard Baustoffwerke GmbH & Co. KG nicht mehr die Federführung übernehmen. In einem Schreiben an die Bürgerinitiative begründete Referatsleiter Joachim Bayer den Rückzug mit einigen von IG-Sprecher Michael Arnold getroffenen Äußerungen. Der Freiberger Behörde hatte er vorgeworfen, dass weder das Unternehmen noch das Oberbergamt ein ernsthaftes Interesse daran hätten, die Situation für die Anwohner spürbar zu verbessern. Einige Bürger würden die Missstände seit fast 20 Jahren bemängeln. "Ob uns da Gespräche weiterbringen, ist zu bezweifeln", meinte Arnold. In einer Petition an den Sächsischen Landtag hatte sich die IG zuletzt über die ihrer Ansicht nach unzureichende Kontrolltätigkeit des Oberbergamtes beschwert.

Die Behörde hat sich allerdings ein Hintertürchen offengehalten. Bayer kündigte an, Gespräche zwischen Steinbruchbetrieb und Interessengemeinschaft moderieren zu wollen, falls es zu einem von beiden Seiten gewollten Dialog komme. Zudem sagte der Referatsleiter zu, weiteres Film- und Fotomaterial der IG prüfen zu wollen, das auf einen nicht zulassungskonformen Betrieb des Steinbruchs hinweise.

Die im Dezember 2011 von der Bürgerinitiative eingereichte Petition ist inzwischen an das zuständige Ministerium weitergereicht worden. Von dieser Behörde gehen derzeit Stellungnahmen ein, beschreibt der Seiffener FDP-Landtagspolitiker Tino Günther, der dem Petitionsausschuss vorsteht, die ersten Schritte des Verfahrens. Aus den Reihen des Ausschusses sei inzwischen ein sogenannter Berichterstatter beauftragt worden, der in dem Fall als Herr des Verfahrens vermitteln soll. Günther zufolge gibt es keinen Zeitplan, bis wann die Petition abzuschließen ist. Das liege allein in der Hand des Berichterstatters.

In den zurückliegenden Monaten trug die Bürgerinitiative mehr als 400 Unterschriften von Unterstützern zusammen. Technische Anlagen, die etwa die Staubbelastung vermindern sollen, hält die IG für unzureichend oder mangelhaft. Ein weiterer Kritikpunkt: Staubniederschlagsmessungen der Behörde erfolgten bisher summiert nach dem Bergerhoff-Prinzip. Demnach wird eine erhebliche Belästigung ausgeschlossen, wenn die ermittelten Immissionswerte 0,35 Gramm pro Quadratmeter und Tag im Jahresmittel nicht überschreiten. Tagesspitzenwerte, die Anwohner als enorme Belastung empfinden, werden bei dieser Methode nicht erfasst.

Bei den in den Jahren 2003 bis 2007 vorgenommenen Messungen wurde der Immissionsgrenzwert im Jahresmittel an allen drei Messpunkten in Venusberg deutlich unterschritten, hatte Behördenleiter Oberberghauptmann Bernhard Cramer mitgeteilt. Das Oberbergamt verfüge damit über keine rechtliche Handhabe, um behördlichen Zwang gegen die Ard Baustoffwerke GmbH & Co. KG auszuüben.

 
erschienen am 17.02.2012 ( Von Mike Baldauf )
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