Gülle-Anschlag verletzt Totenruhe
Staatsschutz nimmt Ermittlungen auf
Falkenstein/Auerbach. Die Empörung ist nach wie vor groß unter den Teilnehmern der traditionellen Liebknecht-Luxemburg-Ehrung am Samstag in Falkenstein: In der Nacht zuvor hatten Unbekannte eine stinkende braune Flüssigkeit, offenbar Gülle, an der Gedenkstätte am Carolaplatz verteilt und ein Plakat "Kommunismus stinkt" hinterlassen. Nach Angaben von Volker Mieth, Fraktionsvorsitzender der Linken im Auerbacher Stadtrat und Kreistagsmitglied, hatten sich fast 100 Menschen zur Ehrung versammelt. Mieth spricht von einer "Provokation" und einem "Skandal": "Wurde im vergangenen Jahr durch einen Bürger die gegensätzliche Meinung mit einem Plakat kundgetan, so ging am Sonnabend der Protest über die Grenzen des Anstandes hinaus."
Die Tat zeige die Aktualität der Worte von Rosa Luxemburg, die Freiheit als "Freiheit der Andersdenkenden" definiert hatte. Braun sei "nicht nur eine Farbe, sondern schon immer ein Zeichen für zivilisatorische Fäulnis", erklärt Mieth unter Anspielung auf einen möglichen Neonazi-Hintergrund der Täter: "Die Teilnehmer protestieren und erwarten von Sicherheitsorganen und Justiz erforderliche Schritte."
Tatsächlich hat der Staatsschutz inzwischen die Ermittlungen in diesem Fall übernommen, wie Polizeisprecher Jan Meinel am Montag mitteilte. "Es ist ein Verfahren nach Paragraf 168 eingeleitet worden, es geht um Störung der Totenruhe." Zwar liegen die beiden Arbeiterführer nicht in Falkenstein begraben, sondern in Berlin, doch der Paragraf beinhaltet auch Störungen an "öffentlichen Totengedenkstätten". Bestraft werden kann, wer entsprechende Stätten zerstört, beschädigt oder an ihnen "beschimpfenden Unfug verübt" - darunter dürfte die Gülle-Attacke fallen. Laut Gesetz sind Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen möglich.
Nach Angaben von Meinel hat es derartige Schändungen zumindest in den letzten Jahren in der Region nicht gegeben: "Hier ist eine Grenze überschritten worden, alles ist ganz gezielt geschehen." Zwar hatte es, etwa in Plauen, Provokationen von Neonazis an Gedenkstätten gegeben. Dabei hatten die Akteure jedoch darauf geachtet, sich nicht strafbar zu machen.


