Pfändungsschutz-Konto kostet bei der Sparkasse Vogtland extra
Sparkasse verlangt für sogenanntes P-Konto Sonder-Gebühren - Verbraucherschützer protestieren.
Auerbach. 380 Euro Hartz IV hat ein Vogtländer vor wenigen Tagen überwiesen bekommen, jetzt suchte er Rat bei Heike Teubner in der Verbraucherzentrale Auerbach. Denn sein Konto ist leer, seine Gläubiger haben umgehend alles gepfändet. "Bis zum Monatsende hat er keinen einzigen Cent", verdeutlicht die Verbraucherschützerin.
Schuld ist eine Gesetzes-Änderung. Zwar gibt es weiter Freibeträge, die eigentlich nicht gepfändet werden dürfen, doch Guthaben sind seit 1. Januar nur noch dann geschützt, wenn sie sich auf einem sogenannten P-Konto (für Pfändungsschutz) befinden. Der Betroffene hatte davon noch nie etwas gehört - ebenso wie die meisten der über 40 Personen, die sich dazu in Auerbach beraten ließen: "Das Problem betrifft ganz viele, auch allein stehende Mütter mit kleinen Kindern waren dabei".
Um ein P-Konto zu bekommen, brauchen die Betroffenen zunächst eine Bescheinigung der Schuldnerberatung. Für Leute ohne Schulden sei dieses Konto sowieso nicht attraktiv, erläutert Heike Teubner: Zum Beispiel ist damit keine Kartenzahlung per PIN möglich. Außerdem verlangen die sächsischen Sparkassen für die P-Konten besonders hohe Extra-Gebühren. Laut Angaben der Verbraucherschützer sind es in Döbeln, Oberlausitz-Niederschlesien und Meißen 15 Euro pro Monat, in Chemnitz 12,50 Euro und bei der Sparkasse Vogtland 9,80 Euro pro Monat. Ein Basis-Girokonto kostet im Vogtland dagegen nur 3,50 Euro.
Die Verbraucherzentrale hat die Kreissparkasse Döbeln wegen ihrer Sondergebühren verklagt und vor dem Landgericht Leipzig auch gewonnen - doch das Geldinstitut akzeptiert das Urteil nicht und hat mit dem Oberlandesgericht Dresden die zweite Instanz angerufen.
"Es ist unverständlich, dass Leute, die sowieso jeden Cent umdrehen müssen, für diese Konten besonders hohe Gebühren zahlen sollen", findet die Leiterin der Auerbacher Verbraucherzentrale. Schließlich hat auch das Bundesjustizministerium die Hoffnung geäußert, dass "P-Konten zu den allgemein üblichen Kontoführungspreisen angeboten werden". Ein entsprechendes Gesetz gebe es bisher allerdings nicht, räumt Heike Teubner ein. Ihre Gebühren gesenkt hätten nach entsprechender Aufforderung durch die Verbraucherschützer immerhin schon einige Volks- und Raiffeisenbanken.
Ivonn Lerchner, Pressesprecherin der Sparkasse Vogtland, begründet die Extra-Gebühren für P-Konten mit dem "erhöhten Aufwand im Software- und Personalbereich", der dem "hoch komplizierten Regelwerk des neuen Pfändungsschutzrechtes geschuldet" sei. Und immerhin biete die Sparkasse Vogtland unter den aufgelisteten Sparkassen den günstigsten Preis: "Nur unser Preis liegt unter zehn Euro. Schon an der Stelle wird ersichtlich, dass die Sparkasse Vogtland bei der Preisfindung auf Angemessenheit Wert gelegt hat."


14:33 Uhr
FreeSpeech: "Schließlich hat auch das Bundesjustizministerium die Hoffnung geäußert, dass "P-Konten zu den allgemein üblichen Kontoführungspreisen angeboten werden". Ein entsprechendes Gesetz gebe es bisher allerdings nicht, räumt Heike Teubner ein."
Wundert das jemanden?
(Man soll ja die Hoffnung nie aufgeben)