Messerattacke:Mord-Vorwurf fallen gelassen

Staatsanwältin plädiert auf gefährliche Körperverletzung

Zwickau/Falkenstein. Zwickau/Falkenstein. Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen Mann aus dem oberen Vogtland, der sich wegen einer Messerattacke vor dem Zwickauer Landgericht verantworten muss, ist es am Montag zu einer Wende gekommen.

Während die Staatsanwältin in der vergangenen Woche in ihrer Anklageschrift dem Angeklagten versuchten Mord vorgeworfen hatte, plädierte sie am Montag auf gefährliche Körperverletzung mittels einer gefährlichen Waffe und die Anwendung von Jugendstrafrecht. Außerdem hält sie den inzwischen 21-Jährigen, der am 19. April in den Nachmittagsstunden mehrfach auf eine Mitschülerin im Falkensteiner Beruflichen Schulungszentrum für Ernährung, Haus- und Agrarwirtschaft eingestochen hatte und der auch geständig ist, für vermindert schuldfähig. Ihr Strafantrag lautet auf drei Jahre Jugendstrafe.

Dieser Einordnung folgte der Verteidiger, der das Strafmaß jedoch mit zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung für angemessen hält. Außerdem soll der Angeklagte zu einer stationären Therapie verpflichtet werden. Die Vertreterin des Opfers konnte sich mit dem Antrag der Staatsanwältin hingegen nicht anfreunden. Sie sprach sich für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und einer entsprechend höheren Strafe aus. Allerdings räumte sie in ihrem Plädoyer eine gewisse Ratlosigkeit ein. Ihre Mandantin wünsche sich, dass ihr ehemaliger Mitschüler so etwas nie wieder tut. Außerdem will sie auch nie wieder etwas mit ihm zu tun haben. Ein konkreter Strafantrag blieb aus.

Den gravierenden Meinungsverschiedenheiten der Juristen war die Anhörung mehrerer Zeugen vorausgegangen. Den Ausschlag gab jedoch das Gutachten, das Lothar Rödszus vom Sächsischen Fachkrankenhaus Großschweidnitz erstellt hatte. Er hatte bei dem jungen Vogtländer erhebliche Reifeverzögerungen festgestellt und eine schwere seelische Störung diagnostiziert.

Die Ursachen dafür habe er in der Biografie des "Jünglings" und in Gesprächen mit ihm gefunden. So habe er beispielsweise nicht normal mit dem weiblichen Geschlecht umgehen können. Seine Annäherungsversuche seien alles andere als normal für einen Jungen seines Alters gewesen, deshalb falle es ihm schwer, ihn als Mann zu bezeichnen. Den plötzlichen Ausbruch, den sich auch keiner der Klassenkameraden erklären konnte, führe er auf eine verminderte Fähigkeit zur Handlungskontrolle zurück. Der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann hatte Mühe mit dem Gutachten, dessen Grundlagen sich die Staatsanwältin jedoch anschloss. Der Vorsatz des versuchten Mordes sei nicht haltbar, argumentierte sie.

Der Verteidiger plädierte für eine milde Strafe, zumal sein Mandant mit der Wiedergutmachung begonnen habe. Im Rahmen des Strafverfahrens wurden zugleich die Bedingungen dafür ausgehandelt. So muss er weitere 5000 Euro plus Zinsen Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen und auch für materielle Schäden aufkommen. Das Urteil soll am Mittwoch gefällt werden.

 
erschienen am 06.09.2010 ( Von Petra Steps )
 
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